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Der Enzthäler.

Anzeiger uni) Anterhastungs-Rsalt flr da8 ganze Enzthas und dessen Amgegenss

Amtsblatt sür den Oberamtsbezirk Neuenbürg.

Ar. 30 . Neuenbürg, Mittwoch den 18 . April 1866 .

Der Evrtbaler erscheint Mittwochs und SamstagS. Preis halbjährig hier and bei allen Postämtern 1 ß» 8Lr Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. SinrückungSgebühr sürdie Zeile oder deren-Raum 2 kr.

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Amtliches.

Neuenbürg.

Die Mitglieder des Amlsversammkungsaus- schusses werden zu einer Sitzung auf Samstag den 21. d Mts., Vormittags S Uhr, hieher einberufen.

Am 16. April 1866.

K. Oberawt.

Act. Braun, St.-V.

Revier Wildbad.

Holz-Verkauf.

Den 24. April, Vormittags 10 Uhr, auf dem Nathhaus in Wilvdad:

684 Stück Nadelholz, Lang-und Klotzholz, vom Staatswald Langenwald u. Löwenwald, 21 Stück Obstbäume vom Lehmannshof, 4900 Stück Nadklholz-Baustangen 47" stark und 305l? lang und darüber vom Meistern,

5 Klafter Scheiter und Prügel Laubholz, 60 v Nadelholz

vom Löwenwald, Linie und Wanne.

Neuenbürg, den 17. April 1866.

K. Fvrstamt.

Wald raff, A.-V.

Neuenbürg.

Bekanntmachung, die Forderungen an Eisenbahnbau-'Arbeiter betretend.

Die Herren Binzer und Elert, welche die Ausführung des Baues der Bahn von Pforz­heim nach Wildbad übernommen haben und in nächster Zeit die Arbeit mit einer beträchtlichen Anzahl fremder Arbeiter beginnen werden, wün­schen die Veröffentlichung folgender Bekannt- machung, die hiemit zur Nachachtung geschieht.

Stadtschulihcißenamt.

Weßrnger.

Um denjenigen Einwohnern, welche von den auf unfern Eisenbahnbaulen beschäftigten Arbei­tern in Wohnung und Kost habe», nach Mög­lichkeit Beistand zu leisten, daß sie auch von den Arbeitern richtig bezahlt werden, erklären wir uns zu Folgendem bereit.

1 .

Jeder Ouaniergeber, welcher unsere Bei­hilfe in Anspruch nimmt, hat seine Forderung für Wohnung und Kost bis zu dem Donners­

tag Abend vor einem jeden, alle 14 Tage des Samstags stallfindenden Zahlungstage mit An­gabe des Schachtmeistcrs, wo der Arbeiter in Arbeit steht, in unserem betreffenden Bureau einzureichcn. Bureaur bestehen in Neuenbürg, Calmbach und Pforzheim.

2 .

Der Betrag der eingereichten Forderung wird dem betreffenden Schachtmeister und von diesem dem betreffenden Arbeiter, soweit sein Arbeitslohn ansreicht, einbehalten, und wenn Seitens der Arbeiter leine Einwendungen über die Richtigkeit der Forderung bis zu dem, dem Zahltage folgenden Montage erhoben werden, an die in Person oder deren schriftlich Bevoll­mächtigte, auf unser», Bureau erscheinenden Quartiergeber am folgenden Dienstag ansge­zahlt.

3.

Wird von dem betreffenden Arbeiter bis zum Montage nach dem Zahlungstage Einwen­dung gegen die Nichtigkeit der Forderung er­hoben, so wird Quartiergeber und Arbeiter auf das Bureau geladen werden, um eine Einigung unter denselben zu versuchen, bis wohin das Geld deponier bleibt.

4.

Es wird bemerkt, daß den Schachtmeistern zur Auszahlung ihrer Leute jedesmal das Geld sür die bis Mittwoch Abend vor dem Zahltage geleisteten Arbeiten a» den angegebenen Zahlta­gen ausgezahlt wird, und am Donnerstag früh eine neue Zahlungsperiodc beginnt.

5.

. Es wird jedoch vorstehende Beihilfe unser, seits nur für Wohnung und regelmäßige Kost gewährt, dagegen jede Forderung für haar vvr- geschoffenes Geld oder andere hergegebene Ge­genstände nicht berücksichtigt.

6 .

Es wird ausdrücklich angenommen, daß je­der Quartiergeber, welcher seine Forderung nicht bis zum Donnerstag Abend vor dem Zah­lungstage schriftlich auf unserm.Bureau ein­gereicht hat, auf unsere Beihilfe verzichtet, und deshalb solche auch später nicht mehr gewährt werden kann.

Die Bau-Unternehmer:

Binzer und Elert.