Bekanntmachung des Kriegsministe­rrums, betreffend die Vollziehung eines Garnisonswechsels.

In Folge des angeordneten Garnisons« Wechsels wird am 17. April d. I. das 3. Infanterieregiment von Stuttgart nach Lud- wigsburg, das Infanterieregiment von Mit- ler von Ludwigsburg nach Ulm, das 7. In- fanterieregiivent von Ulm nach Stuttgart, das 2. Reiterregiment Prinz Friedrich von Würt­temberg von Stuttgart nach Ulm, und das 3. Reiterregiment König Wilhelm von Ulm nach Stuttgart verlegt. Die Ortsvorsteher erhallen den Auftrag, die beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten dieser Regimenter hievon in Kenntniß Zu setzen. Schließlich wird noch angefügt » daß der Stab der Infanteriedivision in den letzten Tagen deS Monats April d. I. von Ulm nach Stuttgart verlegt werden wird.

Stuttgart, S. März 1866.

Wicderhold.

Neuenbürg.

Gläubiger-Aufruf.

Die in Amerika sich befindende Ernestine Caroline Kaiß von Herrenalb hat um Aus­folge ihres Vermögens nachgesucht.

Etwaige Gläubiger derselben werden auf- gefordcrt, ihre Ansprüche an sie innerhalb 30 Tagen bei dem Gemeinderath Herrenalb gel­tend zu machen, widrigenfalls sie sich die aus der Unterlassung entspringenden Nachtheile selbst zuzuschreiden haben.

Am 14. März 1866.

K. Oberamt.

Akt. Braun, St..V.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation.

In der Gantsache deS -j- Johann Friedrich Bodamer, ledigen Schuhmachers von Neu­satz, geb. von Felvrennach, werden die Schulden- liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weitern Verhandlungen am

Montag, den 9. April d. I. von Morgens 9 Uhr an

auf dem Nathhaus in Neusatz vorgenommcn werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen wer» den, um entweder persönlich oder durch hin­länglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Nezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel -für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, in der der Liquidaiiensvcrhandlung nächstfol­genden Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter- pflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Den 8. März 1866.

K. Oberamtsgericht. Römer.

Forstamt Alten steig.

Gerber Rinde-Verkauf.

Dienstag den 20. d. Mts., Mittags 2 Uhr, wird auf der Forstamts-Canzlei dahier das muthmaßliche Ergebniß des 1866r HolzschlagS an Gerber-Rinde im Aufstreich verkauft und zwar:

Fichtcn-Rinde. Eichen-Grob-Mude. vom Revier Altensteig 35 Kl.

Pfalzgrasenweiler 55

Revier Grömbach 7

« Hofstctt 10 »15

107 Kl. 15 Kl.

Altensteig, den 12. März 1866.

Königl. Forstamt.

Holland.

Gerichtsbezirk Neuenbürg.

Birkenscld. Gläubiger-Ausruf.

Die Gläudger des kürzlich gestorbenen Samuel Spiegel, Fabrikarbeiters von Dir« kcnfrlv und seiner Ehefrau, Rosine, geb. Fix, werden hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche an deren Verlassenschast, binnen 15 Tagen bei dem Waiscngericht in Lirkcnfeld anzumelde», widri» genfalls auf ihre Befriedigung von Amlswegen keine Rücksicht genommen werden würde.

Neuenbürg, den 15. März 1866.

K. Gerichtsnotariat.

Zwißler.

Höfen.

Eichen-Berkauf.

Am Montag den 19. d. M., Nachmittags 1 Uhr,

verkauft die Gemeinde auf hiesigem NathhauS ca. 200 Stämme Eichen, welche sich zu Holländer-, Säg- und Bauholz eignen.

Schultheiß Lev.

Gräfenhausen.

Gläubiger-Aufruf.

Die Gläubiger deS am 2. d. M. gestor­benen Göttlich Hitler, ledigen Senscnschmieds von hier, werden zur Angabe ihrer Ansprüche an dessen Verlassenschaft binnen 15 Tagen, un­ter dem Bemerken hiemit aufgefordert, daß außerdem auf ihre Befriedigung oder Sicher­stellung von Amtswegen keine Rücksicht genom­men werden würde.

Den 10. März 1866.

Waisengericht.

Vorstand: Glauner.

Arnbach.

Wuldpflanzen-Verkauf.

Ans der hiesigen Pflanzfchule können dieses Frühjahr schöne 4-jährige Noihtannenpflanzen abgegeben werden. Gemeinden rc. welche solche benöihigt sind, können sich jederzeit an den Wald­meister hier wenden, welcher solche vorzeigen und Käufe mit demselben abgeschlossen werden können.

Den 12. März 1866.

Gemer'nderath.

Grunb a^ch.

Rothtannenpflanzen-Derkauf.

Die Gemeinde verkauft aus ihren Pflanz­schulen ca. 100,000 Stück schöne fünfjährige gut beschaffene Nothiannenpflanzcn. Dieselben werden zu billigen Preisen erlassen und können