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sie ihre Nester in der Regel nicht so Hoch, son­dern niedriger, aber meist so, daß nur ein ge­übtes Auge sie entdeckt. Diese Schlupfwinkel aufzusuchen und die Nester zu erspähen, dürste gerade keine große Kunst sein und ein gewand­ter Schüze, der sein Rohr gut zu handhaben weiß, wird dieselben bald von den Räubern säubern.

Mochten nun die hohen Behörden, denen es zusteht, die Wegschicßung schädlicher Vögel anzuordncn, sich dazu Helbeilassen, tüchtige Män­ner von denen man versichert ist, daß sie nicht unnölhiger Weise andern Vögeln z. D. Spech. ten, Eulen u. s. w. ans Leben gehen, mit dem Geschäft der Vertilgung der räuberischen Häzcn und Hahren beauftragen und zur Belebung ih­res Eifers und als Entschädigung für Mühe und Schlußbedarf ein Schußgeld für jeden er­legten und eingelieferten Räuber aussetzen! Der Dank der kleinen, von ihren Peinigern erlösten Vögel wird nicht auebleiben und stattet densel- zum Voraus ab

Ein Mitglied des Thierschutz'Vereins.

Gedanken über Feuerverficherung.

Kommt der hinkende Bote aus Lahr neu­lich durch ein Dorf, da standen auf der Brand­stätte vor 3 Häusern die armen obdachlosen Menschen und rangen jammernd und heulend die Hände oder starrten thränenloS in die glim­mende Asche ihrer Habe. Gestern noch wohl­habend und glücklich, heute elende Bettler, der allgemeinen Mildthätigkeit verfallen, denn es war nichts versichert. Da bemächtigte sich des Hinkenden ein wahrer Grimm, cs drängte ihn, den Elenden auf der Brandstätte ihrer eigenen Häuser zuzurufcn:Ja, jammert und heulet nur, Ihr Familienväter, jammert und heulet nur, da Gott Euch gestraft hat ob Eurer Gewissenlosigkeit und Eures sträflichen Leichtsinns; jammert und heulet, denn Ihr seid die Mörder LeS Glückes und des Wohlstandes Eurer Fa­milien! In Eurer Hand lag es, Ihr durftet das Jahr hindurch nur einigemal weniger in das Wirthshaus oder auf die Kegelbahn gehen, so konntet Ihr mit den paar ersparten Batzen Euch versichern, und Eure Häuser und Eure Habe, die heute ein rauchender Trümmerhaufen sind, würden Morgen wieder neu erstehen. So aber seid Ihr Bettler durch eigenes Verschulden! Schande über Euch!"

Verdient hätten sie's, daß man mit den Unglücklichen also gesprochen hätte; der Hin­kende hat's aber doch nicht gethan, denn auch das selbstverschuldete Unglück hat Anspruch auf Mitleid; er hat sich aber erinnert, daß er noch ein Plätzlein in seinem Kalender übrig habe und das nahm er sich vor zu benutzen, und noch einmal ein mahnendes Wort an seine Mit­bürger zu richten.

Zu welchem Zwecke versichert man sich? Wie männiglich bekannt, einfach darum, um für unvorhergesehene Unglücksfälle, als da sind: Brand, Hagclschlag, Wassersnoth, ja selbst der Tod, einen entsprechenden Ersatz in Geld zu erhalten, und sich und seine Familie vor Noch und Elend zu bewahren. Mancher Bür­ger und Bauer denkt aber:Ah, zu was? Mich wird's doch nicht gerade treffen? Man stirbt

nicht alle Tage und warum sollte gerade mein Haus verbrennen? Und gehagelt hat's auch schon lange nicht mehr! Oder er denkt gar nichts, oder ist zu faul, sich versichern zu lassen, oder er verschiebl's oder er ist zu geizig bis die Sturmglocke tönt und in seinem brennenden Hause mit Flammenschrift geschrieben sicht: Zu spät! Wenn dann Haus und Hof verbrannt sind, dann möchte der Bauer vielleicht sein ein­ziges gerettetes Kühlein verkaufen, um mit dem Erlöse sich versichern zu lassen, jetzt, da nichts mehr zu versichern ist.

Die Abgebrannten werden freilich nicht ver­hungern, das Mitleid ihrer Mitbürger wird ihnen ein Stücklein Brod zuwerfcn und ein paar Lumpen, um ihre Blösen zu decken, aber der gestern wohlhabende Mann ist heute ein Bettler, durch eigene Schuld und der Fluch die­ses Gedankens wird ihn verfotgcn durch sein ganzes Leben hindurch. Mit dem Zufall zu spekuliren und seine und seiner Familie Exi­stenz von einem Streichhölzlein abhängig zu machen, das zufällig die Scheuer anzündet, ist frevelhafter Leichtsinn, ist ein Verbrechen, zumal, da man mit einem kleinen Opfer sich das Recht erkaufen kann, gegen jeden Zufall gesichert da zu stehen und keiner Gnade und keines Mitleid'S zu bedürfen. Und mit diesem sogenannten Zu­fall ist es ein eigenes Ding, unv seitdem die Statistik, eine noch neue, aber sehr segensreiche Wissenschaft erfunden ist, hat sich deutlich ge­zeigt, baß cs eigentlich gar keinen Zufall gibt. Selbst indem, was wir Zufall nennen, herrscht ein strenges Gesetz, und es ist durch jahrelange Erfahrung nachgewiesen, daß z. B. von 1000 Bauernhöfen eben so gewiß jährlich 68 ab­brennen, als zwei mal zwei vier ist, und jeder dieser 1000 Höfe läuft Gefahr, unter diese» 8 abgebrannten zu sein.

Darum: Wer nicht gewissenlos han­deln will an seiner Familie, der lasse die Sonne nicht unte »gehen, es sei denn, daß er vorher sein Hab und Gut gegen Feuersgefahr versichert habe.

(Papiergeld, welches in nächster Zeit einzulösen ist.) (N. F. ZI Die folgenden Papicrgcldsortcn sind zwar bereits verfallen, werden jedoch noch bis zu den spe­ziell genannten Terminen eingelöst!

Auhalt-Deffauische Landesdanknoten vom 2. Ja­nuar 1847 L; und 5 Thlr. verfallen am 15. Juli resp. 15. Mai 1865 einlösbar noch bis zum 1. Juli 1868.

Ocsterreichische Conventions-Münz-Banknoten a.W. -> 1, 2, 5, 10 , 50, 100 , 1000 fl, verfallen am 3l. Mär» 1861, noch einlösbar bis 31. Dezember 1866 bei der Nattonalbank in Wien.

Ocsterreichische Banknoten L 10 fl. vom 1. Januar 1858 L 100 fl. vom 1. März 1858, verfallen am 30. November 1865 resp. am 31. Dezember 1864; noch einlösbar auf schriftliches Ersuchen bei der National­bank in Wien.

Preußische Kassenanweisungen L 1 und 5 Thlr. vom 2, Januar 1835 und Preußische Darlehenskassen- scheine L 1 und 5 Thlr. vom 15. April 1848; noch bis auf Weiteres einlösbar bei der Hauptstaatskaffe in Berlin.

Polnische Bankschcine L 1 Rubel, verfallen am 23. Februar 1861; noch bis auf Weiteres einlösbar bei der Polnischen Bank in Warschau.

Schwarzburg-SondershausenscheZehn-Thalerscheine, verfallen am 30. November 1860; bis auf Weiteres noch «unlösbar bei der Staatskasse in Sondcrshausen.

Weimarischc Kassenanweisungen Li und 5 Thlr. vom 27. August 1847, verfallen am 31. Mai 1861; bis auf Weiteres noch gegen neue bei der HauptstaatS- kasse zu Weimar umzutaufchen.

(Mit einer Beilage.)

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Me eh in Ne uenbürg.