Der Enzthaler.

Anzeiger und Anlerhallungs-Mall für das ganze Enzlhal und dessen Amgegend.

ÄmklMk für den oSeramtskezirk Neuenbürg.

MA, Neuenbürg, Mittwoch den 14. Februar 1866 «

Der Eu»thaler erscheint Mittwochs und SamstagS. Preis halbjährig hier und bei allen Po stämtcrulfi. FLr Neseubürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. SinrückungSgebühr fürdie Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Nachstehender Ministerial-Erlaß wird hie­durch zur Kenntniß der Gemeindebehörden ge­bracht.

Den 12. Febr. 1866.

K. Oberamt.

Bätzner.

Das

Ministerium des Innern

an

das K jOberamt Neuenbürg.

Mit Erlaß vom 28. April v. Js. sind die Oberämter beauftragt worden, die Amtskörper­schaften, Gemeinden und Stiftungen auf die Dienste des BauraihS Ehmann in Stuttgart in Beziehung auf Hebung, Fassung und Zu­leitung von Quellen und Ausführung von Was­serleitungen und Brunnenwerken überhaupt, aufmerksam zu machen,

Da über den Umfang des Wirkungskreises desselben schon da und dort Zweifel entstanden sind, so wird hiemit fenem Erlaß weiter erläu­ternd angefügt, daß Baurath Ehmann zu selbst­ständiger Entwertung, Veranschlagung und Aus­führung aller derjenigen Arbeiten ermächtigt ist, welche sich auf die Nutzbarmachung vorhandener Wasser mittelst Anlagen natürlicher oder künst­licher Zuleitungen, auf t»e Anwendung mecha­nischer, überhaupt technischer Hülfsmittel zu Wasserhebung undFörderung für öffentliche Zwecke erstrecken, daß seine Thäligkeit in Wasserversor- giingsangelegcnhetten sonach die technischen »m Gegensätze zu den hydrographischen oder geog- nostischen Arbeiten umfaßt und daß ihm in dem bezeichneten Gebiet die Eigenschaft eines von der Staatsbehörde ermächtigten Kunstver­ständigen im Sinne des 8. 31 des Verwaltungs- EdiktS und des §. 2, Absatz 2 der Ministerial- Verfügung vom 19. April 1823 zukommt.

Stuttgart, den 8. Februar 1866.

Geßler.

Neuenbürg.

Durch Dekret des K. Verwaltungs-NathS der Gcbäudebrandversichcrungsanstall v. 9. Febr. d. I. ist die Belohnung des Werkmeisters Käm­merer in Gräfenhausen alö Mitglied der Ge­

bäude - Schätzungs - Commission von täglichen 3 fl. 30 kr- auf vier Gulden für Ge­schäfte außerhalb seines Wohnorts erhöht wor­den, welcher Betrag schon für die Jahrcsschä- tzung vom t. Jan. 1866 an gerechnet werden darf.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntma­chung vom 25. Februar 1864, Enzthäler Nr. 17, wird dieß zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht.

Den 12. Febr. 1866.

K. Oberamt.

Batzn er.

Neuenbürg.

Aufruf an eine Verschollene.

Catharina Elisabethe, geb. Wohlge- muth, geb. den 7. September 1794, Ehefrau des Johann Michael Stanzer, Tuchmachers in Liebenzell ist längst verschollen und hätte, wenn sie noch am Leben wäre, das 70. Lebens­jahr zurückgelegt.

Es ergeht daher an die genannte Verschol­lene oder ihre etwaigen Leibcs-Erben hiermit die Aufforderung, sich innerhalb 90 Tagen dahier zu melden und das in Waldrennach angefallene und daselbst in Pflegschaft stehende Vermögen im Betrag von ca.85fl, in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dieselbe für todt erklärt' und das Vermögen unter ihren diesseits bekannten Inte« stat>Erben verlhnlt werden würde.

So beschlossen im K. Oberamts-Gerichte

Neuenbürg, den 3. Februar 1866.

Oberamts-Nichter

Römer.

Stuttgart.

V erakkordirung von Cifenbahnbau Arbeiten.

ZuAuoführungderEnzbahn(Strecke Pforz- Heim-Witdbad werden mit höherer Ermäch­tigung die Arbeiten vom VIII. Ardcitslooö zur Submission ausgcboten.

Dieses Arbeitsloos beginnt bei Nr. 2t der VI. Stunde auf der Markung Calmbach und endigt bei Nr. 122 derselben Stunde auf der Markung Wildbad.

Dasselbe ist 10,100 Fuß lang.

Die Arbeiten sind nach dem Voranschlag folgendermaßen berechnet r