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Beilage zum Gnzthäler Nro. V
Mittwoch den 31. Januar 1866.
LandwirthschaMches.
Stuttgart.
Die Gesellschaft für die Weinverbesserung
in Württemberg
erbietet sich auch in diesem Jahre wieder, Wcinbergbesitzern, welche die Absicht haben, ihre Weinberge oder einen Theil derselben mit edlen Rebsorten zu bestocken und deren Weinberge so gelegen sind, daß ein guter Erfolg erwarte! werden kann, die hiezu erforderlichen Schnittlinge in ermäßigten Preisen anzuschaffen.
Die Anschaffung dehnt sich auf folgende Sorten aus und empfiehlt die Gesellschaft insbesondere:
1) den weißen Riesling für vorzügliche Lagen mit warmen Böden zur reinen Bestockung in größerer Ausdehnung — für gute mittlere Lagen und in die milderen Gegenden deS Landes zu Bestockung einzelner günstig gelegener Schrannen und Gelände;
2) den weißen Burgunder und Krachmvstgutcdel für mittlere geschützte Lagen hauptsächlich mit lehmhaltigen Böden;
3) den blauen Clevner, den schwarzen Burgunder, die Bodenseetranbc (großer schwarzer Burgunder), den Lemberger und den blauen Arbst zu Erzeugung guter rother Weine in alle geschützten Lagen mit fruchtbarem Loden.
Die Schnittlinge, deren die K. Hofdomänenkammer wieder eine größere Anzahl, namentlich Riesling?, in dankenswerther Weise unentgeldlich angeboten hat, werden so viel als möglich von inländischen Weinbergbesitzern, welche durch die gute Beschaffenheit ihrer Weinberganlagen für gute reine Maare Bürgschaft geben, im Uebrigen aus benachbarten, best renommirten Gegenden mit größter Vorsicht bezogen.
Die landw irthsch aftli ch en Vereine, in deren Bezirk sich Weinbau findet und welche sich zur Förderung unserer Zwecke in dieser Richtung bereit erklärt haben, oder noch bereit erklären werden, werden nun ersucht, Vorstehendes den Weingartnern und Weinbergbcsitzern durch die Lokalblätter und auf sonst geeignete Weise bekannt zu machen; sodann die Angebote und die Bestellungen der Reben eutgegenzunehmen und diese wie jene in der in Punkt l und 2 unserer Zuschrift angedeutetcn Weife, nölhigenfalls durch Aufstellung und Abordnung eines Sachverständigen, prüfen zu lassen.
So weit sich bei dieser Prüfung keine Anstände ergeben haben und so weit sich Angebot und Nachfrage nicht ausgleichen, wäre spätestens bis 24. Februar ein Verzeichniß darüber einzusenden :
n) welche der obigen Ncbsorten, in welcher Zahl und zu welchem Preise dieselben, unter Voraussetzung gesunder, unvermischtcr Waare. noch zum Ankäufe disponibel sind;
b) welche Sorten und wie viele Schnittlinge zu Deckung des Bedarfes noch erforderlich sind.
Schließlich erklärt sich die Weinverbesserungsgesellschaft gerne bereit, denjenigen Sachverständigen, welche sich im Aufträge der genannten Vereine mir der Aufnahme, Abgabe und Prü. fung der Schnittlinge re. befassen, auf Verlangen für Mühe und Zeitaufwand eine billige Entschädigung zu gewähren.
Stuttgart, den 17. Januar 1866.
Für den Gesellschafts-Ausschuß:
Der Vorstand:
I)r. Kurr.
Lehrkurs
für Vbstbau in Hohenheim.
In dem bevorstehenden Frühjahre werden, wie in den letzten Jahren, junge Leute die sich Kenntmffe und Fertigkeit in der Obstbaumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen. Die Lehrlinge haben dort auf ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten und erhalten dadurch hinreichend Gelegenheit, in der Anpflanzung von Baumgütern, rn der Pflege und Erhaltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume in der Baumschule, sowie in den verschiedenen Vered-
lungöarten, im Baumschniit u. s. w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vorzunehmen. Zugleich erhalten sie einen populären theoretischen Unterricht in der Obstbaumzucht und werden namentlich an Regentagen durch Aufgaben, durch Lesen pomologischer Bücher und >n anderer geeigneter Werse beschäftigt. Die Dauer des Unterrichts beträgt im Frühjahr 4 bis 5 Wochen und während des Sommers zum Behuf der Erlernung des Oku- lirens 8 Tage. Für Wohnung und Kost haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen und ist in dem Gesuch um Aufnahme Nach«