Anzeiger unkl Unlerhallungs-MM das ganze Enzlhaf und dessen UmgegM
«Ainlsktatt für den Lkeramlskezirk Reuenkürg.
§sl'. 83 « Neuenbürg, Mittwoch den 18 . Oktober 186 H.
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Amtliches.
Neuenbürg.
Schuld enliquidation.
In der Ganisache des Ludwig Friedrich Faaß, TaglöhnerS von Schwann werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit ver- dundencn weiteren Verhandlungen am Dienstag den 7. November d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Raihhaus in Schwann vorgenommen wer- den, wozu die Gläubiger, Bürgen und Absonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui- dations-Togfabrt ihre Forderungen durch ichrift» lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsaktcn bekannt sind, in der der Liquidation nächstfolgenden Gerichtssitzung von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergkbniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin- reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzebntägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Falle, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidationö-Tagfahrt siattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweiSt.
Den 9. Okt. 1865.
K. Oberamtsgericht.
Nöme r.
Revier Calmbach.
Holz-Verkauf
den 23. Oktober, Vormittags 10 Uhr auf dem Nathhaus in Calmbach:
1'/, Klafter eichenes Spaltholz,
34 » eichene Scheiter,
190 » v Prügel,
27 „ Neiövrügel,
37 „ tannene Prügel,
53 „ „ Ncisprllgel und
30 „ ,, Rinde,
aus dem Staatswald Ninnbachhalde. Neuenbürg, den 14. Oktober 1865.
K. Forstamt.
' Lang.
Revier Liebenzell. Holz-Verkauf den 25. Oktober, Vormittags 10 Uhr auf dem Nathhaus in Liebenzell:
18 Klafter Nadelholz-Scheiter,
15 « Nadelholzprügel,
10 ,, tannene Rinde und
4775 Stück tannene Wellen aus dem Staatswald Monakamer Berg. Neuenbürg, den 13. Okt. 1865.
K. Forstamt. Lang.
Wrocesan-Verern
in Dobel, Montag, 23. Okt., 10 Uhr Morgens.
Der Vorstand.
W i l d b a d. Holz-Verkauf am Montag den 23. d. M., Vormittags 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhause.
Aus dem Stadtwald Leonhardtswald, Abth.
II. s:
3 Buchen mit 140
864 Nadelholzstämme mit 303 C< I. Kl.
2839 E" II. „ 7941 C-IH. „ 11881 C-IV. „ AuS dem Stadtwald Kegelthal, Abth. l. ! Hang: