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Der EnzthLler.
Anzeiger unki Anlerkjaitnngs-Rlalt ss,r das ganze Enzlhat und dessen Amgegend.
Amtsktatt für den Meraintskezirk Neuenkürg.
4»R» Neuenbürg, Mittwoch den 2. August 1865.
DerEuzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämter» Ist» KLr Ne»enbürg und nächste Umgebung abonnirtman bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Gebäudebrandverficherungs -Einschätzung.
Die Einkeilungen zn der ordentlichen Iah, resschätzung der Gebäude auf 1. Jan. 1866 haben nunmebr wieder mit der Aufnahme der Fabriken sowohl an den Gebäuden/ als an deren Zubehörden, insbesondere an den mit den Gebäuden bleibend verbundenen Maschinen erforderlichen Aenderungen des Brand-Versicherungs-Anschlags oder der Classen-Zurheilung zu beginnen.
Zu diesem Behuf haben die Gemeindebehörden nach geeignetem Aufruf an die Beihei« ligtrn, die ibnen nach Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 obliegende und in Gemäßheit der Ziffer 9 Ablh. 1—5 des Normal-Erlasses vom 16. März 1853 zu vollziehende jährliche Durchsicht des Branbcatasters hinsichtlich der bei der Landes-Anstalt versicherten Fabriken und etwaigen andern Gebäude mit werthvollen Zu- bchörden unverweilt vorzunehmcn, und das Er- gcbniß binnen 10 Tagen anzuzeigen.
Von denjenigen Gemeinden/ in welchen keine derartigen Gebäude bestehen/ oder keine Aenderungen voi gekommen sind, sind kurze Fehlanzeigen cinzusendcn.
Den 27. Juli 1865.
K. Oberamt.
Bätzner.
Neuenbürg.
Nachstehender Ministerial.Erlaß wird hie- mit zur Kenuiniß der Silftungsräthe gebracht.
Den 31. Juli 1865.
K. Oberamt.
Bätzner.
Das Ministerium des Innern an das K. Oberamt Neuenbürg.
Im Verlage von Wilhelm Nitzschke dahier ist vor Kurzem //das Verwaltungsedckt für die Stiftungen im Königreich Württemberg vom 1. März 1822 mit sämmtlichen Erläuterungs- Erlassen bearbeitet von G. A. Süskind, Pfarrer in Bissingeir, und G. Werner/ Pfarrer in Köngen" erschienen.
Das Ministerium sieht sich veranlaßt, daS Oberamt zu beauftragen, die Stifrungsdehörden
auf diese Schrift Behufs etwaiger Anschaffung derselben aufmerksam zu machen.
Stuttgart, 22. Juli 1865.
Geßler. Binder.
Neuenbürg.
Bekanntmachung.
Durch Gesetz vom 30. Mai 1858 sind bei allen Gerichten des Königreichs Ferien eingeführt worden, welche vom 15. Juli bis 25. August dauern. Während dieser Ferien haben nur solche Rechlsangclegenyeiten Anspruch auf Beförderung durch die Gerichte, welche durch das gedachte Gesetz als ,,dringend" ausdrücklich bezeichnet sind.
Wünscht also außerdem Jemand eine Rechts- angelegenhcil während der Ferien durch die Gerichte als erledigt zu sehen, so muß der Antrag hierauf gehörig begründet und, wenn schriftlich eingereicht, als „Feriensache" bezeichnet sein.
Dich wird zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht und Jedermann aufgefordert, sich aller Anträge und Gesuche i» nicht dringlichen Angelegenheiten während der Ferien zu enthalten.
Neuenbürg, den 6. Juli 1865.
K. Oberamts-Gericht.
Römer.
Neuenbürg.
Auswanderung,
beziehungsweise Gläubiger-Aufruf.
Die 3 Geschwister
Christian Friedr. Gecklc, led. Schuster, Christiane Geckle, ledig und Clisabethe Geckle, ledig, von Bernbach beabsichtigen ohne Leistung der vorgeschriebcnen Bürgschaft nach Nordamerika auszuwandern.
Es ergeht daher an etwaige Gläubiger der genannten Personen die Aufforderung, ihre Ansprüche -
binnen 15 Tagen
bei dem Gemcindcralh Bernd ach anzumelden» da später erhobene Ansprüche nicht mehr berücksichtigt würden.
Den 29. Juli 1865.
K. Oberamt.
Bätzner.
Revier Wildbad.
Holz-Berkauf.
Den 9. August d. I., Vormittags 9 Uhr auf dem Nathhaus in Wildbad: