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8- 7.

Den Ortspolizeibchörden liegt ob, über die Verwahrung der angeführten Gegenstände mit Ernst und Sorgfalt zu wachen.

Wo dermalen innerhalb der Ortschaften roheS Erdöl oder unzulässige Quantitäten von gereinigtem Erdöl gelagert sind, ist für den Vollzug von §. 3 eine angcmeffene Frist anzu­beraumen.

8 . 8 .

Verfehlungen gegen obige Vorschriften wer­den nach der Generalverordnung vom 13. April 1808, beziehungsweise nach Art. 1 des Polizei- firafgesctzes vom 2. Oktober 1839 geahndet.

Stuttgart, 4. Juli 1865.

G e ß l e r.

Neuenbürg.

An die Ortsbehörden.

Trigonometer Regelmann ist von dem K. statistisch-topographischen Bureau beauftragt worden, Behufs der Aufnahme einer geognosti- schen Karte von Württemberg im Obcramt Neuenbürg demnächst Höhenmessungen vorzu­nehmen. Hievon werden die Ortsbehörden unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 26. März 1821 Rcg-Bl. S. 155 und mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, dem Trigonometer Regel­mann in seinen Arbeiten die erforderliche Unter­stützung zu gewähren.

Den 28. Juli 1865.

K. Oberamt.

Akt. Braun, St.-V.

Neuenbürg.

Auswanderung,

beziehungsweise Gläubiger-Aufruf.

Eottlieb Friedrich Hölzle, led. Taglöhner von Langcnbrand wandert nach Nordamerika aus, ohne die vorgeschriebcne Bürgschaft stellen zu können. Es ergeht daher an etwaige Gläu­biger des Hölzle die Aufforderung, ihre Ansprüche binnen 15 Togen

bei dem Gemeinderalh Langenbrand anzumelden, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung für sie entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschrciben hätten.

Den 28. Juli 1865.

K. Oberamt.

Akt. Braun, St.-V.

Neuenbürg.

In Ausführung des Gesetzes vom 25. Mai d. I. ist zur Bildung einer neuen Orts- schulbehörde die Wahl von 3 Mitgliedern aus der Schulgemeinde und von 3 Ersatzmän­nern für dieselben auf 3 Jahre vorzunehmcn.

Wählen dürfen alle Väter oder Vor­münder der die Volksschule besuchenden Kinder, sofern sic in der Schulgemeinde ihren Wohnsitz haben und von dem gemeindebürgerlichen Wahl­recht nicht ausgeschlossen sind.

Gewählt werden können mit Aus» nähme der Mitglieder des Kirchen-Eonvents und der Lehrer der Volksschule; alle volljährigen in der Schulgemeinde wohnenden Männer, welche die gemeindebürgerlichen Wählbarkcitsrechte be­sitzen. Solche, welche mit einem der Vorstände oder einem anderen Mitglicde der Ortsschul- bchörde im ersten oder zweiten Grade verwandt sind, sind von dem Eintritt in dieselbe ausge­schlossen.

Erstmals wird die Wahl auf hiesigem Rath­hause am 7. August, Nachmittags 4 7 Uhr, mittelst Abgabe von Stimmzetteln in die Wahl- urne vorgenommen werden. Die Liste der Wähler, gegen welche etwaige Einsprachen bei der Ortsschulbchörde anzubringen sind, wird gleichfalls auf dem Raihhausc zu Jedermann« Einsicht bis zum 4. August aufgelegt werden. Damit eine giltige Wahl zu Stande kommt, muß mindestens ein Dntlheil der Wahlberech­tigten abstimmen. Es werden dieselben deßhalb aufgcfordert, von ihrem Wahlrecht fleißigen Gebrauch zu machen.

Den 28. Juli 1865.

Da« gemeinsch. Amt.

Stadtpfr. Leopold. Siadtschh. Weßinger.

W i l d b a d.

Holz-Verkauf.

Am Donnerstag den 3. Lug. d. I. Vormittags 11 Uhr

auf dem hiesigen Nachhause aus den Gemeinde­waldungen Sommersbcrg Abth. 4 635 St. Langholz vom 25r90r mit 60,434 G 1992°/.° C- i. 11 kr.

4512- E> ä 14 kr.

10393° G i- 16 kr.

43536 C' L 17 kr.

Sommersberg Avih. 3 Scheidholz:

7 St. Langholz vom 30r65r mit 191

118'/.° E' L 11 kr.

73'/.° G 4 16 kr.

Der Kaufschilltng ist hälftig daar und hälftig am 15. September zu bezahlen.

Den 27. Juli 1865.

Stadtschulthcißriiamt.

Mittler.

Privatnachrichien.

Neuenbürg.

Freiwillige Feuerwehr.

Montag den 31. d. Mts. Abends 7 Uhr

wird zu einer Uebung ausgerückt. Bei ungünstiger Witterung Signalübung auf dem Rathhaus.

Das Commando.

Neuenbürg.

ANHTuln-Vereiu.

Samstag Abend 6 Uhr haben sämmtliche Turner auf dem Turnplatz sich einzufinden. Um 7 Uhr wird von sämmtlichen Fccht- schülern auf dem Platze gefochten.. Die Dayon, nete sind deßhalb mitzubringen.

Der Vorstand.

Pforzheim.

HMM-Vagen, L

zu verkaufen

Feld, Zehetmayr.