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schaftSdispensation zum Behuf der Fähigkeit zu Annahme einer Gemeinderatbsstclle bestimmten Sportel-Satzes von 8 fl. auf solche Fälle» wo eine Verwandtschaftsdispensalion lediglich behufs des Eintritts in den StiftungSrath und nicht auch zugleich zum Zwecke der Annahme einer GemeinderathSstclle erfolgt, nicht genügend be­gründet findet, und daher die Bestimmung des Ministerialerlasses vom 6. November 1837 II. Ergänzungsband zum Regierungsblatt Seite 93, vermöge der auch in den erwähnten Fällen die bezeichnet- gesetzliche Sportel cinzuziehen ist, außer Wirkung gesetzt haben will.

Dabei wird zugleich angefügt, daß das Ministerium neuerdings auch auS Anlaß eines Specialfalls die Frage: ob ein dem Eintritt in den Gemeinde- beziehungsweise Stiftungsrath im Wege stehendes Schwägerschaftsvcrhältniß mit Auflösung der Ehe, durch welche dieses Verhältniß entstand, aufhöre, ein gesetzliches Hinderniß zu sein, wiederholt einer näheren Erörterung unterstellt, und sich abweichend von dem Circularerlaß vom 3. Juli 1837 I. Er» gänzungSband zum Regierungsblatt Seite 307, für die Bejahung derselben entschieden hat, weil nach richtiger Auffassung die bestehenden gesetz­lichen Bestimmungen auf Verhältnisse der frag­lichen Art keine Anwendung finden, da aus der fortdauernden Wirkung der begründet gewesenen Affinität für Ehehindcrn sse und dergleichen bei der Verschiedenheit des Falles Nichts für dieses rein bürgerliche Verhältniß hergeleitet werden kann.

Zur Beurkundung

Regierungs-Sekretariat.

Koder.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation

In der Gantsache des Karl Friedrich Sey­fried, Bürgers in Calmbach, gewesenen Päch­ters der Winhschaft zur Sonne in Höfen wird die Schuldenliquidation nebst den gesetzlich da­mit verbundenen weitern Verhandlungen am Montag, den 9. Januar 1865 von Morgens 9 Uhr an auf dem Naihhaus in Calmbach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab- sonderunzsberechligte hiedurcy vorgeladcn wer­den, um entweder persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, ober auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt deö Erscheinens vor oder an dem Tage der Li- quidations - Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismit. tel für die Forderungen selbst sowohl» als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacien bekannt sind, an der der Liquidation nächstfolgenden Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erschernen- lLN Gläubigern aber wird angenommen werten,

daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Er­klärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Den 9. Dez. 1864. K. Oberamtsgencht.

Römer.

Neuenbürg.

Sailer W. G. Bl «ich hier ist vom K. Ministerium des Innern laut Erlasses vom 15. d. Mts. als Bezirks-Agent für das Aus- rvanderer-Beförderungs-Geschäft von C. Anselm in Stuttgart bestätigt worden, was hiedurch veröffentlicht wird.

Den 19. Dez. 1864.

K. Oberamt.

Akt. Braun, A.-V.

An die Kön. Pfarrämter.

Die Einsendung der Taubstummen- und Dlinden-Tabellcn sowie der jährlichen Beiträge zur Lesegcsellschaft der Geistlichen und Schul­lehrer wird in Erinnerung gebracht.

Neuenbürg, den 19. Dezbr. 1864.

K. Dekanatamt.

Leopold.

Forstamt Wildderg.

Revier Naislach. Holz-Verkauf.

Am 28. und 29. Dez.

aus den Waldbezirken Frohnwold u. Weckenhardt an Scheidholz

4V« Klftr. buch. eich. u. birk. Prügel, 40V« Klfir. Nadelholz-Prügel,

36V. Klftr. tannene Reis-Prügel,

6V« Klfir. tannene Rinde. Zusammenkunft am 28. auf dem Rathhaus in Agenbach, am 29. auf dem Rathhaus in Oberreichenbach

je Morgens 9 Uhr.

Wildberg, den 18. Dezbr. 1864.

K. Forstamt. Niethammer.

Höfen.

Auf Ansuchen der Marie Peter von Calmbach wird hiemit bekannt gemacht, daß ein gegen dieselbe kürzlich erhobener Dicbstahlsbezüchr sich als grundlos erwiesen hat, und die Urheberin desselben gestraft worden ist.

Den 17. Dez. 186t.

Schulthcißenamt,

Leo.

Schömberg.

Jagd-Verpachtung.

Die hiegge Gemeindkiagd, weiche ein Areal von ca. 1050 Morgen umfaßt, wird am 23. Dez. d. I.

Mittags l Uhr

auf dem Naihhaus dahier auf 3 Jahre ver­pachtet,

Schuliheißenamf.

Dttius.