er CnMaler.
Anzeiger und AnlerhMungs-MM für das ganze Enzthat und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Oberamtsbczirk Neuenbürg.
Hir. IOT. Neuenbürg, Mittwoch den 21. Dezember L88A.
Der Euzt Haler er scheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern Ist. FSr Reuenbürg und nächste Umgebung äbonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter«. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr f'ür die Zeile oder deren Raum L kr.
Amtliches.
Lehrkurs für Schäfer in Hohenheim.
Um den Angehörigen des Schäferüandes Gelegenheit zu geben, über verschiedene wichtigere Zweige ihres Berufs eine rationelle, auf die Fortschritte des Schäferciwesens und der Wollen- industrie berechnete Belehrung zu erlangen, wird im Laufe deS bevorstehenden Winters (und zwar wahrscheinlich im Monat Februar) nach den Vorgängen der letzten Jahre in Hohenheim wieder ein kurzer Lehrkurs für Schäfer stattfinden, in welchem den Theilnehmern durch Inspektor Fritz unter entsprechender Beihilfe des Lehrerpersonals des Instituts über die wichtigeren, beim Schä- ferciwesen in Betracht kommenden Fragen ein gemeinfaßlicher, soviel möglich auf Anschauung beruhender Unterricht ertheilt werden will. Dieser Unterricht wird ungefähr 13 Tage in Anspruch nehmen und sich verbreiten über rationelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer tn gesundem und krankem Zustand, über die Kennzeichen und Behandlung der wichtigsten Schafkrankheiten mit anatomischen Demonstrationen, sodann über bessere Züchtungsgrundsätze und Auswahl der geeigneten Zuchtthiere, über die verschiedenen Eigenschaften der Wolle, die Wasch, Schur, Verpackung und sonstige Behandlung der Wolle, sowie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anlegung künstlicher Waiden. Indem man nun wißvegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fach strebende Schäfer zur Theilnahme einladet, wird in Absicht auf die Eintriitsbedingungca Folgendes beigefügt: 1) Die Bewerber müssen mindestens das 20. Jahr zurückgelcgt haben. Jüngere werden nicht zugelassen. 2) Jeder Bewerber hat sich nicht nur über ein unbescholtenes Prädikat durch ein gemeinderäthliches Zeugniß, sondern auch über eine wenigstens 4jährige geordnete Dienstleistung in Schäfereien auszuweisen. 3) Die Theilnahme an dem Lehrkurs ist durch- aus unentgeltlich gestattet. Dagegen bleibt cs
Sache der Theilnehmer, für Wohnung und Kost, wozu cs im Ort und in der Nachbarschaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen. 4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung statifinden, zu welcher jeder Theilnehmer zugelassen und im Falle befriedigender Erstehung der Prüfung mit dem Zeugniß eines „geprüften Schäfers" versehen werden wird. Den tüchtigsten der Theilnehmer werden zu ihrer weiiern Auszeichnung kleine Prämien ertheilt werden. Die Bewerbungen um Zulassung zu diesem Lehrkurs sind im Laufe des Monats Dezember an die Direktion zu Hohenheim einzureichen, welche sofort die einzelnen Bewerber über die erfolgte Entschließung und im Falle der Zulassung über den für Beginn deu Kurses festgesetzten Tag benachrichtigen wird. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die Bezirksiutelligenzblätter ausgenommen werde.
Stuttgart, den 9. Der. 1864.
K. Centralstelle für die Londwirthschaft Oppel.
Neuenbürg.
Nachstehende Verfügung des K. Ministerium des Innern wird hiemit zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht.
Den 17. Dez. 1864.
K. Oberamt.
_ Bätzner.
Normalerlaß desK Ministeriums des Innern, d. 22 Nov. 1864.
Auf den Bericht vom 27. Sept. d. I., betreffend den Ansatz einer Sportel für die Verwandtschaftsdispeusation behufs des Eintritts in den Stiftungsraih, wird der Kreisregierung eröffnet, daß man in Uebereinstimmung mit sämmtlichen Krcisrcgie- rungen die fernere analoge Anwendung des in dem Sporteltarif von 1828 für die Verwandt-