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Der EnMaler.

Anzeiger unk» Anterhaitungs-Matl für das ganze Enzlhat unk» kiesten Amgegenk».

Amtsblatt für dcn Oberamtsbczirk Neuenbürg.

81» Neuenbürg, Samstag den 12. November 1884.

Der Enzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 fi. Für Neuenbürg und nächste Umgebung ^.bounirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Vestelluugeu werben täglich angenommen. Eiurückungsgedühr f'ür die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Führung -er Güterbuchs-Protokolle.

Zu Folge höherer Anordnung wird den Gemeinderäthen wiederholt aufgegeben, dafür zu sorgen, daß die Güterbuchs-Protokolle durch den Schultheißen oder Nathsschreiber geführt werden. Es ist dabei ferner dafür zu sorgen, daß die Aufnahme der Veränderungen in das Guterbuchs-Protokoll sogleich, nachdem dieselben zur Kenntiiiß des Gemeinderalhs gekommen sind, erfolgt.

Die K. Notare sind angewiesen, die durch Vermögens-Uebergaben, Erbschafts:hcilungen u. Heirathguisbestelluiigen bewirkten Veränderungen den Gemeinderäthen gelegentlich der Fertigung dieser Geschäfte mitzutheilen, und zu diesem Zwecke am Schluß der Theilung re. die eine Veränderung kriechenden Parzellen anzugebcn.

Die in Folge von Häuserbauten ciiurclen- den Veränderungen sind sogleich nach Vollendung des Bauwesens und spätestens bei Gelegenheit der Einschätzung des Gebäudes für die Feuer- Versicherung; die durch Kauf und Tauschver« träge bewirkten Veränderungen über sogleich bei der Anzeige derselben und spätestens beim ge.- richtlichen Erkenntniß darüber in das Güter« buchs-Protokoll einzutragcn.

Den 8. Nov. 1804.

K. Oberamtrgericht u. K. Oberamt.

Römer. Bätzner.

Neuenbürg.

Das K. Ministerium des Innern verlangt Bericht darüber, wie groß der Bewag der Ge- bühren ist, welche die Temeindedeamten im Lauf der drei letzten Jahre 186164 nicht aus der Gemeindekasse, sondern von den Betheiligten selbst bezogen haben.

Unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 1. Juli 1841, Reg.-Bl. S. 253, welche die einzelnen Fälle aufzählt, in welchen Gebühren bezogen werden dürfen, werden die Gemeinde­behörden aufgesordert, die durchschnittliche Größe deS jährlichen Gebührenbezugs des OrtsvorstcherS, deS Rathsschreibers, des Gemeinderaths-Collegiums binnen 14 Tagen hieher anzuzeigen.

Den 9. Nov. 1864.

K. Oberamt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Laut Dekrets K. Ministeriums des Innern vom 3. d. Mts. ist Conditor I. F. Bürenstein hier als Besirks-Agent für das Auswanderer- Beförderungs-Geschäft von C. E. Seelig in Heilbronn bestätigt worden, was man hiedurch zur öffentlichen Kcnntniß bringt.

Den 8. Novbr. 1864.

K. Oberomt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation.

In der Gantsache des -f- Johann Friedrich Fischer, gewesenen Mezgers in Wilddad wird die Schuldenliquidation nebst den gesetzlich da­mit verbundenen weitern Verhandlungen

am Dienstag, den 29. November d. I. von Morgens 9 Uhr an auf dem Naibhaus in Wildbad vorgenommcn werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab- sonderungsberechtigie hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwalte«, stau des Erscheinens vor ober an dem Tage der Li- f quidations - Tagfahrt ihre Forderungen durch