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Der Enzthaler.

Anzeiger unkl Anlerhastungs-Rtatt für das ganze Enzihat und dessen Amgegend.

üVr. VT. Neuenbürg, Mittwoch den 7. September 1884.

De» Eazkhaler erscheint Mittwochs »od Samstags, Preis halbjährig hier and bei alle» Postämter» 1 st. Für Neieubirg »nd nächste llmgebnng abonntrt mau bei bei Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. SinrücknngsgcbLhr f'nr die Zeile oder deren Raum <! kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation.

In der Gantsache des Franz Jakob Astfalk, Handelsmann in Lchwann wird die Schulden­liquidation nebst den gesetzlich damit verbundenen weitern Verhandlungen

am Freitag, den 23. Sept d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Raihhaus in Schwann vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab- sonderunzsberechtigte hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Li- quidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismit« tel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsacien bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs und der Bestätigung des Güter» Pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur densenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die ge­setzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der LiquidationS-

Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur dersenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 27. August 1864.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

Aufruf an einen Verschollenen.

Johann Georg Scholl von Schwann, geb. den 11- Aug. 1794, Sohn des verst. Johannes Scholl, gewesenen Bauers von da, ist längst verschollen, und hätte, wenn er noch am Leben wäre, das 70. Lebensjahr zurückgelegt.

Es ergeht daher an den genannten Ver­schollenen oder seine etwaigen Leibeserben hier­mit die Aufforderung, sich innerhalb 90 Tagen dahier zu melden, und das in Pflegschaft stehende Vermögen im Betrag von 1345 fl. in Empfang zu nehmen, widrigenfalls derselbe für lobt er­klärt und daS Vermögen umer seinen diesseits bekannten Jntestaterden vertheilt werden würde.

So beschlossen im K. Oberamtsgerichte.

Neuenbürg, den 3. Sept. 1864.

Römer.

Neuenbürg.

Wilh. Waldmann, Kaufmann in Herrenalb, ist heute als weiterer Dezirksagent der preußi­schen NationalversicherungS-Gescllschast in Stettin bestätigt worden.

Den 5. Sept. 1864.

K. Oberamt. Bätzner.

Revier Calmbach und Wildbad. Holz-Verkauf.

Den 12. September von

Nachmittags 2 Uhr an

kommen auf dem Raihhaus zu Wildbad zum Verkauf:

1120 St. tannen Lang- und Kletzholz, 132 St. desgl. Scheidholz, 200 St. Nadelholz-