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Anzeiger und Anterhaltungs-RM für das ganze Enzlhal und dessen Amgegend.
Der EirMaler
Mr. 8V. Neuenbürg, Samstag den 20. August 1884.
De, E»»«h«le» ««scheint Mittwoch« »ndSnmstng«. — Preis halbjährig hier »Nb bei alle» Postämter» 1 st. Ft« »«»«»bür, »»d »ichste Umgebung «bonntrt «a» bei der Redaktion. AnSwärtige bet ihre» Postämter». Sestellnngen werbe» täglich angenommen. — Einrückung «gebühr für die Zeile ober bere» Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Zu Folge Erlasses des lk. Ministerium des Innern vom 13. d. M. werde» die OrtS» schulbehörden angewiesen,
innerhalb tz Tage»
die in dem angehängten Formulare aufgeführtcn Fragen genau und gründlich in tabellarischer Form zu beantworten und die Uebersichten beurkundet hieher einzuscnden.
Den 17. August 1864.
K. Oberamt.
Akt. Braun, St.V.
i.
Wie doch belauft sich »ach den letzt« abgehörten einschlägigen Ortsrcch- nungen der gelammte Jahrcsaus- wand für die Volksschulen und zwar:
für Gehalte d. ständigen und der unständigen Lehrer?
K.
für sonstig« Erkorder« niffe der «ä>ule(Auf wand für SchulhauS- bauwesen, Schulge- räthschasten Heizung u. Reinigung der Schul- zimmer, Conferenz- Diäten der Lehrer re.)?
im
Ganzen?
II.
Wie viel wird an diesen Kosten geleistet?
von Dritten (Standes- berrschaften Ritterschaft Körperschaften, Privaten) mit Ausnahme der StaatS- Caffen?
d.
von
örtlichen
Stiftun
gen?
von
Schul
fonds?
ä.
durchSchul geld (dessen Betrag für ein Schulkindzugleich anzugcbeu ist)?
durch Umlage auf die Gemeinde- Genossen?
III.
Wie viel ist unter den Gehalten der Volksschullehrer an ständigem und unständigem Einkommen der mit den Schuldiensten vereinigten niederen Kirchendienste (Meßner-, Or- ganisten-,Vorsän- ger- rc. Dienste) inbegriffen?
fl. kr.
kr.
fl. kr.
fl.
fl.
kr.
fl.
kr. fl.
kr.
kr.
Bekanntmachung, die Aufnahme von Zöglingen in die K. Thierarzneifchule für das nächste Schuljahr 1884-SS betreffend.
Bei der K. Thierarzneischule wird Mitte Oktober d. I. ein neuer Lehrkurs beginnen, welcher für Diejenigen, die sich zu praktischen Thierärzten auszubilden beabsichtigen, zwei Jahre
in sich schließt; eö wird jedoch hiebei ausdrücklich bemerkt, daß jedes Jahr zu derselben Zeit ein neuer LehrkurS beginnt und die Aufnahme neuer Schüler stattfinvet. Wie bisher haben Diejenigen, welche am Lehrkurs theilnehmen wollen, ihre diesfallsigen Gesuche den betreffenden K. Oberämtern zu übergeben und sich über die die Aufnahme bedingenden Erfordernisse