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Dobel.

Pferde«, Fuhr- und Bauern-Gefchirr- Berkaus.

Freitag, den 8 Juli, d. I.» vo» Morgens 8 Uhr an, verkauft der Unterzeichnete in seiner Wohnung im Ausstreich:

3 Pferde,

2 neue zweispännige Wägen mit eisernen Achsen,

1 einspännigen dito mit hölzernen Achsen, I Pstug,

1 Egge,

2 Wagenwenden, Ketten und vieles an­dere Fuhr« und Baucrngeschirr, wozu Kaufs- liedhader eingeladen werden.

Johann Georg Ruff, Bauer.

Engelsbrand.

100 fl. liegen zum Ausleihen gegen. ge­setzliche Sicherheit parat bei der

_ Gemeindepflege.

Neuenbürg.

100 fl. Pflcgschaftsgeld leiht aus

Johannes Enslr'n.

Kronik.

Deutschland.

Stuttgart, 30. Juni. Eine Stunde früher, als das gedruckte Programm besagte, Punkt 1 Uhr verließ der königliche Trauerwagen den Schloßhof, gezogen von 6 schwaizbcbängien Tralhenerrappen, begleitet durch die K. Leibgarde zu Pferd und durch die Feldjäger. Langsam und gemessen ging es durch den K. Schloßgar- ren hinab, am Rosenstein, dem Sicrbeor« vor­über nach Cannstotl. Dort stand die ganze Bürgerschaft, die Feuerwehr, die Turner und die Jugendmehr in geordneten Reihen mit bren­nenden Fackeln und die bürgerlichen Kollegien Hanen sich ausgestellt. Im Dorfe Untertürkherm angeko,innen bewegte sich der Leichenzug durch eine dunkle Masse von Menschen. Sechs Trak- henerrappen standen bereit zur Umspannung, und es ging dann den'steilen Berg^bina». Hoch oben wurde der Sarg empfange» von der Bürger­schaft Nolbendergs, an der Spitze der Geistliche und der Ocisvorsteher, und weiter gingS zur Kapelle, welche vom Feuer der Schaalen er­glänzte und am Portale sah man den goldenen Schimmer der Inschrift: «Die Liebe höret nimmer auf!" Sie trugen ihn hinein in die kalten Räume und senkten ihn hinab in die kühle Gruft. Ein Gebet, der Deckel schloß sich und außen am Berge hörte man kommandiren: fer­tig! Feuer. Der einzige Schuß der von Offi­zieren bedienten Kanone dröhnte binab in die Thäler und muß jedem guten Württemdergtr durch das Mark gegangen sein; denn es war der letzie Gruß seines unvergeßlichen iheuren Königs Wilhelm.

Stuttgart, 30. Juni. Gestern Abend 7 Uhr fand dem ausgegebenen Programme ge- maß vor dem Sarge des Höchstseligen Königs und in Anwesenheit Ihrer Majestäten, der ämmllichen hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie, der fremden Fürsten und Abgesandten, des gesamnuen Hofstaates und vieler besonders hiezu eingcladencr Personen und Deputationen im großen Marmorsaale des K Rksidenzschlosscs eine Trauerfeierlichkeit statt, bei welcher der Oberhosprediger die Rede hielt. Bekanntmachung sämmtiicher Mini­sterien, betreffend die Landestrauer um des Höchstseligen Königs Wilhelm Majestät.

In Folge höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 28. Juni wird hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht:

1) Die Landestrauer um deö Höchstseligen Königs Wilhelm Majestät dauert vom Samstag den 25. Juni an drei Monate lang.

2) Während, der ersten Hälfte dieser Zeit tragen die in Civilamiern stehenden K. Staatsdiener rn denjenigen Fällen, in wel­chen sie in Uniform erscheinen, bcflorte Agraffen, Hutschlcifen und Cordons, dr- flortes Portepee, Flor um den linken Arm, schwarze Bleinkleider und schwarze Hand­schuhe; auch werden während dieser Zeit Ordenssterne mit Flor bedeckt getragen. Während der zweiten Hälfte tragen die genannten Personen zur Uniform Flor um den linken Arm, schwarze Beinkleider und schwarze Handschuhe. Außerdem versieht man sich zu den K. Beamten, daß sie auch, wenn sie nicht in Uniform erscheinen, einer den Verhältnissen entsprechenden Kleidung sich bedienen.

3) Die Ministerien und Landeskollegien gebrau­chen bei allen ihren Ausfertigungen schwarz gerändertes Trauerpapier, die Bezirlsstellen haben sich bei Berichten an Vorgesetzte Be­hörden und im Verkehr init auswärtigen Stellen ebenfalls solchen Trauerpapiers zu bedienen. Außerdem ist im amtlichen Ver­kehr während der ganzen Trauerzeit schwar­zes Siegellack zu benützen.

4) Das tägliche Trauerläuten im Lande dauert 10 Tage lang nach dem Begräbniß fort.

5) Ebenso lange haben Musik und öffentliche Lustbarkeiten zu unterbleiben.

Die Wiedereröffnung von Schausviclen kann nach dem Tage des Begräbnisses von dem MinistcriumdesInnern gestattetwcrdeli.

6) Die Trauer bei Hofe und bei der Armee ist durch besondere Reglements bestimmt.

Stuttgart, den 28. Juni 1864.

Miller. Wächter-Spittler. Linden. Hügel. Golther. Sigel.

Am 24. Juni faßte der Stabirath in Stutt­gart den Beschluß, daß das polizeiliche Abbieten in den Wmhshäusern nach II Uhr abgeschafft sein soll und ein polizeiliches Einschreiten nur