Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für «las ganze Enzlhal und dessen Umgegend.
Mr. TN. Neuenbürg, Samstag den 9. April 1884.
DerEnzthaler erscheint Mittwoch« und Samstag S. — Preis halbjährig brer uns bei allen Postämtern Ist. Tür Neuenbürg und nächste Umgebung ^.bonnirr man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtere. Bestellungen werden täglich angenommen. — SinrückungSgebühr für die Zeile oder deren Raum L kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Auf Grunv der Einsichtnahme von den Notizen, welche am Schluß deS JabreS 1863 über die Gemeinde-Armenhäuser und über die in denselben untergebrachten Armen eingeforbert wurden, ist von dem K. Ministerium des Innern nachfolgender Erlaß ergangen, welcher zur Kennr- niß der OrtsarmenbehLrden gebracht wird.
AuS den örtlichen Listen ergibt sich im Allgemeinen die erfreuliche Wahrnehmung, daß in vielen Gemeinden des Landes theils gar keine, in einem Gemeindearmcnhause untergebrachien Arme sich befinden, iheas daß derselben so wenige sind, daß besondere Vorkehrungen in irgend eiuer Richtung nicht geboten sein dürften.
Gleichwohl sind es immerhin noch manche Gemeinden des Landes, bei welchen die erhobenen Notizen die Frage nahe legen, ob nicht:
1. Die Gemeindearmenpflege durch Ver- Minderung der Zahl der Armenhäuser bei genauerer Beaufsichtigung der untergebt achten Armen verbessert werden könnte;
2. ob bei den Aufnahmen in das Armenhaus die gehörige Umsicht beobachtet und insbesondere die Vorschrift des §. 1 der Verfügung vom 30. Juli 1839 betreffend die Unterbringung und Verpflegung armer Kinder gehörig beod- achtet wird;
3. ob nicht Personen jüngeren Alters in dem Armenhause sich befinden, welche besser in Diensten, Lehren und dcrgl. untergebracht werden.
4. ob für angemessene Beschäftigung der arbeitsfähigen Armen gehörig gesorgt wird;
5. ob dafür Einleitung getroffen ist, daß die im Armenhause untergebrachten Personen verschiedenen Geschlechts und Alters in ihren Schlafräumen nach Bedarf getrennt sind;
6. ob für Zucht und Ordnung im Armenbause und für gehörige Beaufsichtigung des Treibens in demselben nach Maßgabe der Vorschriften der Armenkastenordnung vom 2. Januar
1815, Abschnitt «Von der Zucht »II den Spiralen" und des Punktes V111 der Min sterial- Verfügung vom 4. Dezember 1854 betreffend die örtliche Armenpflege, gesorgt ist.
Unter Bezugnabme hierauf werden die Orts- armenbchördcn der Gemeinden, wo sich Armenhäuser befinden, aufgefvrdert, in Erwägung zu ziehen, ob und was in den angeführten Richtungen einzulküen sein würde. Dieselben werden hiebei nicht außer Acht lassen, wie wichtig eine sorgfältige Behandlung dieses Zweiges der örtlichen Armenpflege für das leibliche und sittliche Wobl der Armen, insbesondere für die in Armenhäuser» untergebraidte Jugend ist, und wie schwer sich Versäumnisse und Gleichgültigkeit hü rin in der Regel rächen.
Den 4. April 1864.
, K. gemeinschaftliches Oberamt.
Bätzner. Leopold.
Neuenbürg.
Nach einer Mittheilung 'des Großh. badischen Amtsgerichts Pforzheim vom 31. v. MtS. würbe am i8. v. MiS in der Nähe des Dorfes Eulingen im Enzfluß die Leiche eines unbekannten jungen Mannes, mittlerer Größe, im Alter von beiläufig 26 Jahren aufgefunden, welche nach dem Grade der Verwesung bereits 8 Tage im Wasser gelegen sein mochte. Der Leichnam deS Mannes, mit eichten braunen Haaren besetzt, mit einem Schnurrbärtchen, war bekleidet mit einer grau und blau gestreiften Blouse als Hemd, mit leinener Jacke, sog. Turnjacke, leinenen Hosen, die um den Leib mit einem Stricke befestigt waren, und noch fast neuen kalb-Udernen Stiefeln.
Die Ortsvorsteber werden aufgcfordert, wenn über die Person düses Verunglückten etwas de» kanrt werden sollte, alsbald hieher Anzeige zu machen.
Den 4 April 1864.
K. Oberamt.
Bätzner.