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Anzeiger unkl Änterhaitungs Mall für das ganze Enzthal unü dessen Umgegend.

nAhaler

Mr. Neuenbürg, Mittwoch den 13. Januar Z8E-A.

DerEnzthaler erscheint Mittwochs und SamstagS. Preis halbjährig hier und bet allen Poftämrer'l Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung ^bonnirt mao bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämterr:. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrück ungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Lehrkurs für Kunstwiesenbau, Felder drainirung u. Markungsbereinigung

Um für die Derathung der vaterländischen Landwirtbe und Gemeinden im Fache der Be- und Entwässerungen» der Fclderdrainirungen, Gachregulirungcn, Feldweganlagen, Felde, ein- th-ilungen und Zusammenlegungen eine größere Zahl sachkundiger Männer beranzubilben, wird im nächsten Frühsabr vom 22. Februar an in Hohenheim ein hauptsächlich auf praktischer An­schauung und Einübung beruhender Lehrkurs in den genannten Fächern unter angemessener Mit- Wirkung des Leyrerpersonals des Instituts durch einen tüchtigen Wiesenbautechniker abgehalten werben. Der Kurs wird vier bis fünf Wochen dauern und soll dabei insbrsonvere auch das Kapitel der Feldweganlagen sowie der Mar­ktlage- und Gewandregulirungen mit vorzügli­cher Rücksicht auf das Gesetz vom 26. März 1862 eingebcnd behandelt werden. Die zuläs­sige Zahl der Theilnehmcr beträgt 10 bis 12. Indem man wißbegierige und strebsame im prak­tischen Leben erfahrene Männer, hauptsächlich aus der Klasse der Geometer, Oberamtsmübl' schauer, Werkmeister, Wegmeistcr rc. zur Tbeil- nahme ktiiladet, wild in Absicht auf die Ein- trittsdedingungen Folgendes bemerkt: 1) Um die genannten Lehrfächer in der obigen kurzen Zeit mit Aussicht auf entsprechenden Erkolg voll­enden zu können, sind genügende Vorkenntnisse im geometrischen Zeichnen, in der Flächenauf- nähme, dem Nivelliren, sowie vollkommene Ein­übung ,m Gebrauche der verschiedenen Instru­mente unerläßlich. Es wird daber kein Be­werber zugelassen, welcher sich nicht über den Besitz dieser Kenntnisse genügend ausweisen kann. Bei Geometern wird dieser Beweis durch das PrüfungSreugniß erster oder zweiter Klasse ge­liefert. 2) Jeder Bewerber bat über ein un­bescholtenes Prädikat ein geineinderätbliches Zeug- niß, und dcrsiiiige. welcher im öffentlichen Dienste

steht, auch noch ein Zeugniß über seine dienst­lichen Leistungen von seiner nächst Vorgesetzten Behörde deizubringen. 3) Die Theilnahme an dem Lehrkars ist durchaus unentgeltlich. Lage« gen haben die Theilnehmer für Wohnung und Kost, wozu es in Hohenheim und in der Nach­barschaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen; es wird übrigens zu iheilire«. ser Bestreitung der Kosten biefür nach boher Entschließung des K. Ministeriums des Jnnein an 10 Tbeilneynrcr, welche sich durch Fleiß und guten Erfolg des genossenen Umerrichls auszeich- neu. ein Staatsbcttrag von je 25 fl. veraorcicht werden. 4- Am Ende des Kurses wird eure Piüfung stalifinden, welcher sämmtliche Tbeil- nehmer sich zu unterziehen haben. Nach beirie- tagender Erstehung der Prüfung werten sie mit dem entsprechenden Zeugnisse verlehen werden. 5) Die Bewerbungen um Zulassung zu dem Lehrkurs sind binnen 3 Wochen mit oberamtlr-- chcm Begleitschreiben bei der Centralstelle für die Landwirihschast einzureichen. Bei der Aus­wahl der Auszunchmendcn entscheidet theils die persönliche Tüchtigkeit der einzelnen Bewerber, theils daö Bedürfniß der Gegend, in welcher sie ansäßig sind, lieber die erfolgte Aufnahme wird den Bewerbern besondere Nachricht zuge­hen. Zugleich gehl an die K. Oberämtcr die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vo,- stebende Bekanntmachung in die Dezirksintelll- genzblätter ausgenommen werde.

Stuttgart, den 31. Dezember 1863.

K. Centralstelle für die Landwirihschast.

Oppel.

Neuenbürg.

Die Mitglieder des Amtsversammlungs- Ausschuffes werben zu einer Sitzung auf Mittwoch den 20. Januar d. I.

Vormittags 9 Uhr

einberufen.

Den 11. Jan. 1864.

K. Oberamt.

B ätz n e r.