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zichtSurkunde erkläre Ich hierdurch als Erstgeborener Prinz der nächsten Linie des Oldcndurgrschen Hauses, daß Ich die Regierung der Hcrzogthümer Schleswig-Holstein antrete und damit die Rechte und Pflichten übernehme, welche die Vorsehung Meinem Hause und zunächst Mir überwiesen hat/ Er hat er­klärt, daß er die Regierungen des Bundes um Schuß seines Regierungsrechtes und rer nationalen Rechte der Schleswig-Holsteiner angehe. - Der Augenblick ist ge­kommen, in welchem Deutschland für eines sei­ner Glieder wie Ein Mann einstchen muß, der Augenblick ist da, in welchem deutsche Fürsten, deutsche Regierungen und das deutsche Volk ihre Verheißungen erfüllen, in welchem sie das einem deutschen Bruder- stamme gegebene Wort einlösen müsse». Des Herzog» und des Volkes von Schleswig-Holstein, ja unsere, Deutschlands Rechte auf eine seiner edelsten Provinzen werden nicht leichten Kaufes zu erringen, zu behaupten sein. Wir find uns des ganzen Ernstes der Lage be­wußt, aber wir wissen auch, daß das deutsche Volk be­reit ist, für sein Recht, seine Eöre jedes Opfer zu brin- gen. Die deutschen Regierungen werden erkennen, um was es sich handeln kann: Waffengewalt wird oöthig sein, das heiligste Recht zu wahren; aber selbst ein schwerer Krieg darf eine große Nation nicht abhalten, ihr Alle» freudig an ihre Ehre, ihr Recht, ihre-eiligne«. Interessen zu setzen. Sollten deutsche Regierungen, .ollte das deutsche Volk es dulden wollen, daß die er­sehnte Stunde der Erlösung eines Bruderstammcs un­genützt uns entschwinde, baß Schleswig-Holstein von Neuem und vielleicht auf ewig von uns gerissen und an Dänemarks Geschicke geschmiedet werde? Soll von Deutschland, wie einst beim Vcrrathe Straßburgs, abermals eine seiner schönsten Provinzen gerissen wer­den? Nimmermehr werden das deutsche Fürsten und Völker dulden können und wollen! Es ist uns wohl bekannt, daß in trüber Zeit, im Jahre 1852, ein Pro­tokoll unterzeichnet worden ist, dazu bestimmt, das Recht eines deutschen Fürstenstammes und Volkes zu brechcn, um die bisherige Herrschaft Dänemarks über deutsche Lande zu verewigen. Es wird Deutschland mit ewiger Trauer erfüllen, daß auch die beiden deutschen Groß­mächte dem Londoner Protokoll beigetreten find. Aber der Deutsche Bund hat jenes Protokoll nie anerkannt, die große Mehrzahl der deutschen Regierungen, die württembergische unter ihnen, hat nie von dem guten, alten Rechte der Herzogthümer und ihres jetzige» Re- gentcnhauses gelassen; die erbberechtigte Linie der Au- gustenburger hat nirgends auf ihre Erbfolge verzichtet, und die Stände Schleswig-Holsteins haben nirgends ihr Recht, bloS von der nächsten männlichen Linie, der augustcnburgischen, regiert zu werden, preisgegcben- Und selbst die Zustimmung Oesterreichs und Preußens zum Londoner Protokoll ist blos unter Bedingungen erfolgt, welche Dänemark nicht gehalten hat. So ist das Londoner Protokoll in fich selbst nichtig und zer­fallen- So darf, so kann Deutschland von dem Rechte der Legitimität, derselben, auf welcher die Rechte all seiner Dpnastieen beruhen, von den Rechten dcSschleS-

wig-bolsteinischcn Volkes nimmermehr Massen! Wir find gewiß, daß die in wenigen Tagen zusammentrc- tenden Stände des Königreichs, beredter und gewichti­ger als wir, ihre Stimme für Schleswig-Holsteins Rechte erheben werden. Aber wir halten es für unsere Bürgerpflicht, keinen Tag zu säumen, wo jeder Tag unwiederbringlich eine Versüumniß strafen könnte, und so wagen wir es, die Bitte zu stellen:

die K. Regierung wolle zur Wahrung der Inte­ressen Deutschlands und zum Schutze der unver­äußerlichen Rechte der Herzogthümer Schleswig und Holstein alle ihr zu Gebot stehenden Mittel zum Zweck einer alsbaldigen Intervention ergrei­fen und insbesondere den bisherigen Erbprinzen von Augustenbnrg als den alleinigen rechtmäßigen Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen.

Ehrerbietigk rc. rc.

Es wird sodann die Bildung eines KomiteS (An­trag OesterlenS) einstimmig angenommen. Auf Vor­schlag des Vorsitzenden wird beschlossen, die Herren, die die Versammlung eingeladen, sollen bas Komite bilden und weitere Kräfte bctivählen. Dieses Komite soll über die Art der Unterzeichnung und Ucbcrgabe Beschluß fassen. Schließlich erklärt sich ,die Versamm^ lung mit allen gegen eine Stimme mit der vorgeschla- gencn Adresse einverstanden und trennt fich unter einem von R. K. Probst ausgcbrachten Hoch auf das gute R^cht^SchleSwig-HolsteinS. (Schw. M.)

iSl^Wildbad, 20. November. Lezteir Sonntag ' würbe in der Nähe von hier von einigen hiesi­gen Burschen ein Verbreche» begangen, das ein schlechtes Licht aus die Kinderrr,iehung man­cher Eltern wirft. Zwei Calwer, ein Wagner und ein Lakicr waren vorigen Sonntag hier, um ihr Geschäft zu empfehlen. Um 5 Ubr Abends giengcn sie ruhig und unbetlunken von hier weg. In der Nähe des Spießseldeo bei Calmbach begegnete» innen 6 betrunkene Bur­sche , von welchen sie gefragt wurden, wohin sie gehen, worauf die Beiden crwiedeiten, sie wolle» nach Calw. Die Bursche Pakten hierauf den Ersten, um ihn in den Gl oben zu werfen, der Andere nahm sich seines Begleiters an, worauf aber sämmliiche über den Lakiec herfie- lcn und ihn über die Straßenböschung hinab IN bas fließende Wasser stürzten, in welchem sie auf ihm herum traten und geradezu, wie sie sich äußerten, todt machen wollten. Der so An­gegriffene bat flehentlich, ihn doch aus de», Wass-r zu ziehen, oder ihn lieber vollends ganz umzubringen, worauf sie ihn noch mcbr miß­handelten, bis endlich Hülfe hervcikam und die ^ Uebelihätcr verjagt wurden. Sein Hut, Schirm > und Kleider wurden total zertrümmert, sein ! Shawl mitgenommen. Zwei biesige ledtge Bursche ! sind dabei am stärksten gravirt und sind bereits hinter Schloß und Riegel. Der Lakier befindet sich zwar etwas besser, wird aber noch mehrere Wochen arbeitsunkäbig seyn. Jedenfalls ist seine Gesundheit auf lange (er leider jezi an der Lunge und im Rückgrat) vielleicht auf Lebens­zeit ruinirt. Die Verbrecher werden ihrer ge­rechten Strafe nicht entgehen.

Brodtaxe nach dem Mittelpreis vom 14- und 21. November 1863 4 Pfunv weißes Kerncndrvb kosten 14 kr. 1 Krcrrzerweck muß wägen 5',2 Loth.

Stadtschuldheriienamt. Westinger.

Redaktion, Druck nnd Verlag der Mceh'schen Bilchdrrrckerei in Neuenbürg.