Anzeiger nnkl Änterhattungs-Rlatt für das ganze Enzthal uni) dessen Amgegend.
H>r. NT. Reuenbürg, Samstag den 21. November L863.
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Amtliches.
Bekanntmachung der Centralstelle für die Landwirthfchaft, betreffend die Aussetzung von Preisen für Fischzucht.
Um der Entvölkerung unserer Fischwasser und insbesondere der schnellen Abnahme der edleren Fischsortcn nicht nur möglichst Einhalt zu thnn, sondern auch auf baldige Vermehrung der wertvolleren Fischgoitungen, sowie auf ra- tioncllen Betrieb der Fischerei im Lande überhaupt nach Kräften hinzuwirken, werden mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern von der umerzeichncicn Stelle auf's Neue nachgenannte Preise ausgesetzt: 1) ein Preis von 50 fl. für eine größere künstliche Brutanstalt, welche mit Streckieichen in zweckmäßige Verbindung gebracht ist; 2) ein Preis von 30 fl. für eine künstliche Brutanstalt, mit welcher sich die Besetzung offener Fischwasser zur Aufgabe gemacht wird; 3> zwei Preise von fe 25 fl. und 4) drei Preise von je 15 fl. für die Aufstellung und Anwendung zweckmäßiger kleinerer Fisch» brutapparate. Ferner werdrn auSgesetzt: 5) zwei Preise je bis zu 50 fl. für zweckmäßige Einrichtung und rationellen Betrieb der Teich- fischerci (in'Setz- und Sireckteichen). Die Bewerbungen um die Prrise von t bis 4 sind spätestens bis zum l5. Februar 1864 und diejenigen um die Preise zu 5 b's zum 31. Oktober 1864 einzureichcn. Diejenigen Fischzüchler, welche in den Jahren 1861, 1862 und 1863 Preise erhalten baden, können für das Jahr 1864 nicht wieder für die gleiche Leistung als Preisbewcrber aufireten Die ausgesetzten Preise sollen nur für solche Einrichtungen verwiüigt werden, mit denen ein erheblicher Aufwand verbunden ist, so daß die Preise als Beiträge für die Einrichtungskcsten erscheinen. Auch muß die Einrichtung, wofür sich um einen Preis beworben wird, zur Belehrung für andere in thun- lichcr Weise zugänglich gemacht sein. Professor Dr. Nueff in Hohenheim ist beauftragt, die
Fischzüchter, welche seinen Nach einholen wollen, unentgeltlich zu berachen; auch ist die Zentralstelle nicht abgeneigt, auf Ansuchen den Professor Rueff zur persönlichen Berarhung der Fischzüchter bei den beabsichtigten Einrichtungen an Ort und Stelle auf Kosten ihrer Kassen abzuordnen, wenn cS sich dabei um namhafte Einrichtungen und Anstalten für die Fischzucht handelt. Außerdem wird 61 bekannt gemacht, daß Einleitung getroffen worden ist, daß an diejenigen Besitzer einer Einrichtung für künstliche Fischbebrütung, welche selbst nicht Gelegenheit haben, sich mit befruchteten Eiern in hinreichender Menge zu versehen, befruchtete und angcbrütete Forellen- eier. soweit der Vorrath reicht, unentgeltlich verchcilt werden können. Zu dem Ende haben sich die Bewerber spätestens bis zum 15. Dez. 1863 einschließlich an Professor Nurff in Hohenheim mit ihrem Gesuch zu wenden unter näherer Angabe der gewünschten Zahl von Eiern» nebst kurzer Beschreibung ihrer Brutvorrichtung» deren Lage und Größe. Die Oberämter werden aufgefordert, für alsbaldige Bekanntmachung des Vorstehenden durch die Bezirksintelligenz- blätter Sorge zu tragen.
Stuttgart, 6. Nov. 1863. Oppel.
Revier Langenbrand. Holz-Berkauf am Freitag den 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr auf dem RathhauS in Langenbrand: von der Hengstberghalde
170 Stämme tannen Lang- u. Klozholz, 1 Eiche, vom Hardtberg
105 Stämme tannen Lang- u. Klozholz, vom Heiligenwald, Rippberg, Stcinlesberg, Buchwald
17 Stämme dto. Scheidholz,
1 Hagenbuche, von der Hengsiberghalde
48 Nadelholzstangen 31—400 35 ., 41—500 4-7"
5 v über 50'