Der EnMäler.
Anzeiger und Unterhaltung^ Matt für das ganze Lnzthat und dessen Umgegend.
88. Neuenbürg, Samstag den 22. August 1888.
Der Snzthaler erscheint Mittwochs und SamftagS. — Preis halbjährig hier uns bei allen Postämtern 1 A. Für Neuenbürg und nächste Umgebung »bonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich an genommen. — EiarückungSgebühr fAr die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Sämmtli'che Steuerausstandsben'chte (Enz- thäler Nro. 53.1 welche bis zum 25 d. Mts. nicht hier einkommen, werden durch Wartboten abgeholt.
Den 2i. August 1863.
K. Oberamt. Gätzner.
Neuenbürg.
Bau-Akkord.
Die für ein weiteres Stockwerk auf das Stallgebäude des Neviertörsters in Cangenbrand erforderlichen
Zimmerarbeiten im Voranschläge von 413fl. 12kr. (einschließlich 114 fl. für Verschuivlung)
Maurerai beiten.77 fl. 3 kr.
sind im Sudmisswnewege zu verdingen.
Offene, im Holle eines Avstreichö in Pro- eenten ausgebrückt, wären schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Bau-Akkord" bis zum 31. dieses Monats Derniltags II Uhr bei dem Kameralamtc cm;ureichen, woselbst auch UeberschlagS- und Akkordsbedingungen eingesehen werden können.
Den 21. August 1863.
K. Deftrksbauaml K. Kameralamt
Calw. Neuenbürg.
Dilleniuö. Schöll.
Höfen.
W eg-Akkord.
Am Montag den 24. d. M.
Morgens 8 Uhr
wird die Erbreiterung und Fortsetzung des sg. PostsriederleswegS im Gemeindewalv Hengstberg auf hiesigem Nathhaus verabstreicht.
Der Rvstenvoranschlag beträgt 2044 fl. 20 kr. Den 17. August 1863.
Schuldheiß Leo.
Dobel.
Zugelaufener Hund.
Ein rvlher Hübnerhund mit weißer Brust und weißen Pfoten hat sich dieser Tage hier eingestellt. Gegen Kosten-Ersa; kann derselbe innerhalb 8 Tagen vom Eigenthümer in Empfang genommen werden beim
Schuldheissenamt.
Privtitnachrichten.
Unterstützungsverein der Baugewerbe im Oberamtsbezirk Neuenbürg.
Nachdem nunmebr die Genehmigung der Statuten erfolgt ist, werden diejenigen Genossen der früheren Maurer-, Steinhauerund Gypserzunft, welche noch nicht Mitglieder des Vereins sind, unter Hinweisung auf §. 2. der Statuten aufgeforbert, spätestens innerhalb 4 Wochen, von heute an gerechnet, zu erklären, ob sie dem neuen Verein angehören wollen, indem nach Ablauf dieser Frist die nicht beigetreicnen Mitglieder der früheren Zunft nur gegen das feslgesezte Eintrittsgeld Mitglieder des Unrerstüzungsvcreins werden können.
Außer den seitherigen Zunftgenoffen des Maurer-, Sleinhauer- und Gypsergewerbes kann jeder Genosse dieses Gewerbes und ebenso jeder Genosse des Gewerbes der Zimmerleute dem Unterstü- zungSverein jederzeit beitreten.
Exemplare der Statuten sind bei dem Kassier des Vereins» Sradtpfleger Meeh hier, zu haben.
Neuenbürg, den 21. August 1863.
Der Vcreinsvorstand:
Oberamtsbaumeister Gros mann.
Neuenbürg.
Airlehens-Gefuch.
Gegen einfache unterpsändliche Sicherheit und gute Bürgschaft suche ich ein Aolehen von 1100 bis 1200 fl.
Gerichts Notar Zwißler.