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t Malier will )er Becbachtungen uv binabzusteigen. den Fortschritt der Kostenbetrag von
Der Enzthäler.
Anzeiger und Unlerhakungs-RM Kr das ganze Enzthat und ' 7 Amgegend.
W». S. Neuenbürg, Samstag den 31. Januar L868.
DerEnzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbjährig hier und befallen Postämtern Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion- Lus»«rtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. — HinrTckungsgebühr f'ür die Zeile oder deren Ran in 2 kr.
Amtliches.
W i l d b a d.
Aufnahme in das Armenbad.
Die Gesuche um Aufnahme in das Armenbad (Kalharinenstift) in Wildbad sind spätestens bis 10. März d. I. durch Vermittlung einer zur Pvrtvfteiheit berechtigten Behörde mit der Bezeichnung als »Dienstsache" an die K. Gad- aussichtsbchörde in Wildbad einzureichen.
Diese Gesuche sind zu belegen:
1) mit einem gemeinderäthlichen, vberamtlich beglaubigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:
») den vollständigen Namen, Wohnort, Alter, Gewerbe des Bittstellers;
Ir) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens. und Erwerbsverhältnisse; c) eine Nachweisung darüber, daß die Gemeinde- und Stistungskasscn den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht vollständig unierstüzen können;
6) eine Erklärung, daß der Gemeinderath Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Katharinenstift bezahlt werden, z. B. fürHer- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Sterbfall u. s. w.
2) mit einem ärztlichen Zeugnisse über die Art und Dauer der Krankheit unter Angabe der angewendeten Mittel.
Die Bittsteller haben die höhere Entschließung und die Einberufung durch die Badaufsichtsbehörde abzuwarien.
Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalt in Wildbad dieZurücklieferung in die Heimath zu gewärtigen.
Kinder werden in den Monaten April, Mai, September und Oktober untntgeldlrch in das Kathan'ncnstift ausgenommen; zur Aufnahme in die Kinderheilanstalt Herrnhilfe in den Monaten Juni, Juli und August werde» für Kinder angemessene Gratialien mit Freibädern verwilligt.
Von den Gemeindehörben wird erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen und den Aerzten wird die Aufforderung vom 7. März 1853 (Staats- Anzeiger Nr. 60) in Erinnerung gebracht.
Die K. Oberämter werden ersucht, gegenwärtige Bekanntmachung mit dem Anfügen in die Bezirkoblätter einrücken zu lassen, daß Gesuche, welche „ach dem 10. März d. I. ein- kommen, auch wenn sie die oben bezeichneten Notizen enthalten, nur in besonders dringenden Fällen ausnahmsweise, solche welche die oben bezeichneten Notizen nicht enthalten, aber überhaupt nicht berücksichtigt werden können.
Den 23. Januar 1863.
K. Badaufsichtsbehörde.
Revier Langenbrand.
Holz-Verkauf am Montag den 9. Februar d. I. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus in Waldrennach r vom Bühl: 148 Stück tannenes Langholz;
,, Neurißberg: 675 Nadelholzstangen bis
17675
10' lang,
625 ditto 11—20'
Stück kleine Wied,
8125
,/
Mittelwied,
5148
„
Rebpfähle,
6050
,/
Baumwied,
4975
Baumstickel,
1850
Flößerstangen,
7345
Hopfenstg. 21—25'
5314
„
lang,
,, 26—30'
3758
„ 31-35'
1912
„
,, über 35'.
Neuenbürg» 28. Januar 1863.
K. Forstamt.
Lang.
Langenbrand.
Ltegenfchafts- v. Fahrniß-Berkauf.
Die Liegenschaft und Fahrniß der Carl Friedrich Krauß'scheu Eheleute, welche getrennt