369

Theater in Neuenbürg.

Zum Leztenmale.

Mit Beihilfe einiger verehrt. Hrn. Theaterfreunde.

Mit hoher Genehmigung Sonntag den 26. Oktober L862:

Victorin,

genannt der schwarze Kriz,

Muberhauptmann in den böhm. Wäldern, oder:

Die Vermählung um Hochgerichte.

Ein großes romantisches Schauspiel aus den Zeiten deS 30jährigen Krieges in 5 Akten von Freiherr« v. Auffenberg.

Neuenbürg.

Liede »«Kranz

Heute Abend '/r8 Uhr beginnen wieder die gewöhnlicher. Hebungen. Sämmtliche Mit­glieder haben sich unfehlbar einzufinden.

Der Vorstand.

Kronik.

Deutschland.

Der Hr. Abgeordnete Moriz Mo bl in Stuttgart veröffentlicht unterm 20. Oktober im Schw. Merkur: daß eine Anzahl würtlembergischer großdeutscher Abgeordneter unterm 8. d. Mts. für den Fall des Besuchs der Frankfurter Versammlung sich über folgende daselbst zu stellende Anträge geeinigt haben:

1) die Versammlung erklärt sich gegen eine Or­ganisation der deutschen Gesammtverfaffnng, durch welche ein Theil Deutschlands der Herrschaft des an­dern unterworfen oder aus der vollen Gemeinsamkeit hinauSgedrängt würde, namentlich also gegen eine so­genannte preußische Spize und gegen die Unterordnung Oestreichs unter Preußen, welche einer Verdrängung jenes mächtigen Bundesgenossen aus Deutschland gleit- kämc, sowie gegen eine provisorische oder definitive Ordnung der deutsch n Gesammiverfaffung ohne die Thrilnahme von Oestreich.

2) fie erkennt die erste Forderung des Rechtes und der Würde Deutschlands darin, daß eine Vertre­tung, nicht »ach Ständen noch durch Ständeversamm- lungcn, soudern durch die Nation nach einem gemein­samen Wahlgeseze gewählt, geschaffen werde; und fie erklärt sich aufs Entschiedenste gegen die vorgefchlagene Versammlung von Delcgirten der einzelnen Stände­versammlungen, sei cs als bleibende, sei es als vor­übergehende Einrichtung, da die Nationalvertrctung und Verfassung nicht aus einer mit Vorrechten durch- sezten Grundlage hervorgehen darf und der Vorbehalt der Zustimmung der Gesezgebungen der Einzelnstaatcn ihr deu Charakter eines blos begutachtenden Körpers geben würde;

3) fie erachtet eS für unumgänglich, daß das Recht der Gesezgebung für Deutschland künftig nur mit Zu­stimmung der Nationalvertretung auSgeübt werde;

4) fie ist der Anficht, daß der Nationalvertretung das Recht der Initiative in Beziehung auf die Ver­fassung und Gesezgebung einzuräumen sei, in der Weise, daß die dießfälligen Beschlüsse der obersten Bundesbehörde und der Nationalvertrctung nur mit wechselseitiger Zustimmung Gcsez werden.

5) Die Versammlung erklärt sich endlich gegen das beantragte Bundesgericht und spricht ihre Ueber- zeugung aus, daß, wenn die Einrichtung eines Bun- desgerichtcs überhaupt für angemessen erachtet werden sollte, eine solche nur nach Abfassung der Vorrechte und der freiheitswidrigen Bestimmungen des BundeS- rechtS und nur mit Zustimmung der Nationalvertrct­ung zulässig sepn könnte.

Württemv erg.

Stuttgart. Auf'S neue verlautet das Gerücht, daß Se. Majestät der König kom- menven Winter in Nizza zubringen will.

Stuttgart, 18. Okt. (Tabaks- und Hopfenbau. 1 Nach dem Jahresbericht der Handels­und Gewerbekammern für 1861 ist der Tabaks­bau in Württemberg in rascher Abnahme be­griffen; 1858 waren 2041 Morgen mit Tabak angebaut, 1861 nur noch 154 Morgen. Der durchschnittliche Ertrag war 7-8 Ctr. per Mor­gen, der Preis 9-12 fl. Diese niedrigen Preise bedingten das Aufgeben des Anbaus. In be­deutender Ausnahme ist dagegen der Hopfenbau begriffen: 1854 erst 2770 Morgen, 1861 schon 5820 Morgen.

Tübingen, 21. Okt. Die auf heute Nachmittag anberaumre öffentliche Versteigerung des städtischen Hopfenerzeugnisses von ungefähr 250 Zentnern fand so zahlreichen Besuch, daß der untere Nathhauösaal das Publikum kaum zu fassen vermochte, dessen ungeachtet blieb das Resultat hinter den Erwartungen zurück, indem per Centncr nur 70 fl. 15 kr. nebst 30 kr. Trinkgeld erlöst wurden.

Baden.

Aus Baden, 20. Okt. (Einführung neuer Geseze.) Vom 15. d. M. ab hat das neue, auf fast unbeschränkter Gewerbefreiheit beruhende Gewerbegesez in unserem Großherzog­thum Geltung erlangt Schon jezt haben sich dessen Folgen praktisch dadurch gezeigt, daß sich in die größeren und Mittelstädte verschiedene neue Gewcrdsleute, besonders vom Lande und aus kleinen Orten binzogen, was später gewiß noch in höherem Maße geschehen wird. Zugleich mit dem Gewerbegesez hat das neue Gesez über das ziemlich unbeschränkte Niederlassungsrecht praktische Geltung erlangt, ebenso das Gesez über die Emancipaiion der Israeliten, welche leztere hinsichtlich der Theilnahme an den Ge- meindemitteln und der Armenunterflüzung auf eine Reihe von Jahren hindurch noch verschiedenen Beschränkungen unterliegen. Ebenso ist im Ne- ' gierungsblatt eine Vollzugsverordnung über Ein-