Der

Anzeiger Mr lms ganze

Enzthaler.

unü Anterhastung5-Rtatt Enzlhal und dessen Amgegend.

Ur. 8. Neuenbürg, Mittwoch den 8. Iannar 186T.

Der Enzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern Isi. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirtman bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werd en täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Mitglieder deS Amts Versamm­lungs-Ausschusses werden zu einer Sizung auf Freitag den 10. Januar Nachmittags 2 Uhr hieher einberufen.

Den 7. Januar 1862.

K. Oberamt.

B ä tz n e r.

Neuenbürg.

Abgeordneten-Wahl.

Die Wahl eines Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände-Vcrsammlung für den hie­sigen Oberamtsbezirk findet auf dem Rathhause in Neuenbürg am Dienstag den 28 . Januar u. dem folgenden Tage

statt, beginnt je Vormittags 8 Uhr und wird am 29. Januar Abends 6 Uhr geschlossen.

Die Wahlmänner haben ihre Stimmzettel eigenhändig zu unterzeichnen und in eigener Person der Wahlcommission zu übergeben. Nur solchen Wahlmännern, welche durch Dienstver­hältnisse verhindert sind, sich innerhalb des Wahl- terminS hier einzufinden, ist die Einsendung ihrer Stimmzettel durch Bevollmächtigte unter Be­obachtung der in der Verfügung vom 15. Novbr. 1831 enthaltenen Vorschriften gestattet.

Tag und Stunde, zu welchen die Wahl­männer der einzelnen Gemeinden zu Abgabe ihrer Stimmen zu erscheinen haben, wird den­selben durch die Ortsvorsteher eröffnet werden, von welchen sie auch Formulare zu den Stimm­zetteln zugestellt erhalten.

Mit den Wahlmännern jeder Ge­meinde hat der Ortsvorsteher, oder im Fall seiner Verhinderung sein gesezlichcr Stell­vertreter, auf den, Nathhause dahier sich einzu­finden, um die Wablmänner vor dem Eintritt in daS Zimmer der Wahlcommission mit der

Wahlmänner-Liste zu vergleichen und unbefugt Erscheinende zurückzuweisen.

Vorstehender Erlaß ist in allen Gemeinden alsbald öffentlich bekannt zu machen, den Wablmännern selbst aber nach Einlauf der be­sonderen Verfügung über den Zeitpunkt ibres Erscheinens vor der Wahlcommission noch spe- ciell tu eröffnen. Die von den Wahlmännern Unterzeichneten Eröffnungsurkunden sind späte- stens bis Samstag 18. Januar ans Oberamt einzusenden.

Den 7. Januar 1862.

K Oberamt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Abgeordneten-Wahl.

Um die gesezmäßige Vornahme der Wahl der Wablmänner 2ter Klasse prüfen zu können, werden die Orisvorstcher beauftragt, die betref­fenden Wahlvrotokolle (ohne Stimmzettel, wenn mittelst solcher abgestimmt wurde) spätestens bis 1l. d. M. hieher einzusenden. Aus diesen Pro­tokollen muß insbesondere zu ersehen seyn,

1. die Zahl der Stimmberechtigten,

2. die Zahl dere», welche abgestimmt haben.

Den 7. Januar 1862.

K. Oberamt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Das Oberamt ist beauftragt worden, sich über die Wirkung der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 20. September 1852 betref­fend die Beschränkungen in der Kirch­weihfeier

abgedruckt im Enzthäler von 1852, Seite 337 sowie darüber zu äußern, ob und welche Aender- ungen derselben etwa angezeigt wären.

Die kirchlichen und weltlichen Gemeinde­behörden werden aufgefordert, ihre Ansicht hier­über binnen 14 Tagen dem Oberamt mitzu-