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Ver Enzthäler.
Anzeiger und Anterhallungs-Vlatt für das ganze Enzlhal and dessen Amgegend.
Mr. 6O. Neuen bürg, Samstag den 27. Zuli 18KK»
Drr Enzidäicr crlchetut Mittwochs »ud Samstags. - Preis haltjithrig tier «Nb bet allen Poftiimter» l v. llllr Rcneiibüig and nächste Umgebung abonntrt Wan bet dar Redaktion, kluswärtigr bei ihre» Postämter». Nestestniigcn werden kä-ttch angenommen. - StnritetungSgebtihr kür die Lette »der deren Raum ii kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
In Folge höheren Auftrags ist über die Zahl der bei den G em einde behör de n in den
lezten 10 Jahren angefallenenAUntersuchungen wegen Uebcrtretung der Polizei- u. Forstgeseze Bericht zu erstatten.
Die Ortsvorsteher werden aufgefordert, diese Berichte binnen 4 Wochen zu ^erstatten und ihnen folgende Form geben:
Gemeinde:
Zahl der angefallenen
^. --- - - ,
Untersuchungen wegen
Etat sjahr.
Uebertretung von Polizei Gesezen.
' Wald-Ercessen
(Uebertretung der Forstgeseze.)
1851—52.
1852—53.
1853—54.
1854-55.
1855—56.
1856-57.
1857—58.
-
1858-59.
1859—60.
1860-61.
Zusammen —
Als Grundlage für die Berechnung dienen, soweit nicht die den Gemeindepflegrechnungen beiliegenden Strafverzeichnisse 'und Rugregister Auskunft geben, die Schuldheissenamts- u. Gern einderalh sprotokolle.
Wenn eine Untersuchung gleichzeitig gegen mehrere Personen eröffnet wurde, wobei die Verfehlung einer jeden eine für sich bestehende ist, so sind so viele Untersuchungen zu zählen,
als Personen in Untersuchung gezogen worden sind, z. B. wenn 10 Personen in einem Wirths- haus saßen j und die § Polizeistunde übertreten haben, so sind lO Untersuchungen zu rechnen.
Zu Vermeidung von Mißverständnissen wird ferner bemerkt, daß auch die straffrei erledigten Untersuchungen zu zählen sind.
Den 24. Juli 1861.
K. Oberamt. Bätzner.
Neuenbürg.
Schulden - Liquidation
In der Gantsache des Jakob Wj'acker, Taglöhners in Ottenhausen wird die Schulden- Liquidation und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am
Dienstag den 27. August von Vormittags 9 Uhr an auf dem Nathhaüse zu Ottenhausen vorgenommen werden.
Den Ortövorstehern wird aufgegeben, die im Staatöanzeiger Nr. 174 erfolgende Vorla-