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H>L'. L3. Reuenbürg, Mittwoch den 13. Februar 18KI»

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Amtliches.

An die Ortsvorsteher

Durch die Ministcrial - Verfügung vom 6. April 1859. (Neg.-Bl S. 59 ) sind die Ortspoiizcistellen angewiesen worden, die ihnen durch die Untersuchungsgerichte mitzutheilenden <Htraf-Erkenntnisse gegen Ortsangehörige. wel­che auf eine in einer höheren gerichtlichen Straf­anstalt zu erstehende Freiheitsstrafe lauten, un- verweilt dem Ortsgeistlichen zur Einsicht zuzu­stellen, um demselben Gelegenheit zu gebe», über den betreffenden Gefangenen sich mit dem Hausgeistlichea der Strafanstalt ins Einver­nehmen zu sezen.

Da nach den dem K. Strafanstalten-Colle- gium zugekommencn Anzeigen diese Vorschrift von Seiten der Ortspolizeistellen häufig unbe- ^ achiet bteibt, so wird die Befolgung derselben den Onsvorstebern nicht nur in Erinnerung gebracht, sondern es werden auch wiederholte Versäumnisse in der genannten Beziehung an­gemessen bestraft werden.

Neuenbürg, den 9. Februar 1861-

K. Oberamisgericht.

S t e t r n e r.

Mittwoch 20. März General- Schul-Conferenz in Neuenbürg.

Thema: Die Vorbereitung auf den Un­terricht; L. Nothwendigkeit, Ii Hinder­nisse, o. Art und Weise (im Allge­meinen, oder an einem beliebigen ein­zelnen Fach näher ausgeführt.)

Die Aufsäre werden am 9. März er­wartet.

Loffenau u. Gräfenhausen den 8. Febr. 1861.

Ricke. Zellfer.

Gemeinde Höfen.

Verkauf von Haidenstreu.

Der Unterzeichnete wird am Freitag den 15. d. Mts. Namens der Gemeinde Höfen die auf einer Fläche von 6-8 Morgen zunächst

Höfen stockende Haidenstreu an Ort und Stelle verkaufen. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr beim Nathhaus in Höfen.

Langenbranb, 8. Februar 1861.

Revierförster Bührlcn.

Waldrennach.

Hopfen st angen-Berkauf.

Am Donnerstag de» 14. Februar, Mittags 1 Uhr, verkauft die Gemeinve

700 Stücke Hopfenstangen von 25' 36' Länge

gegen baare Bezahlung und sind hiezu die Liebhaber auf das Nathhaus höflich eingeladen. Den 11. Februar 1861.

A. A.

Schuldheiß Keck. Engelsbrand.

Hopfenstangen- und Floßwieden- Verkauf.

Am Freitag den 15. d. Mts. von Morgens 9 Uhr an werden auf dem Nathhaus gegen baare Zahlung versteigert:

3/725 Stück Hopfenstangen von 16' bis 35' lang,

circa 3,000 Floßwieden von 8' bis 20'

lang.

Den 7. Februar 1861.

Schuldheiß

Bäuerle.

Langenbran.d.

Hopfenstangen-Verkauf.

Die Gemeinde Langenbrand verkauft aus ihren Waldungen Hausackerwald und Lange Egart 2000 Stück Hopfenstangen von 22 bis 23 Schuh Länge, am Samstag den 16. d. M. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus, wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Den 9. Februar 1861.

Waldmeister und Schuldheiß«