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Abnahme, insbesondere auch meine Mehlnieder- läge von der K. Kunstmühle in Berg, unter Zusicherung prompter und billiger Bedienung.

Den '27. Mär, 1860.

Louis Schultz, Conditor.

Calmbach. «

100 fl. PflegschafiSgeld liegen zum Aus- leihen parat bei

Ford. Bott, Maurermeister.

Neuenbürg.

Schulgeld Einzugsregister

für Gemeindcpstegen in der

Meeh'schen Duchdruckerei.

Neuenbürg.

Ein LogiS für eine kleine Familie ist bis Ostern d. I. zu vermielhen. Wo» sagt die Redaktion.

W i l d b a d.

Gewässerte

Stockfische

das Pfund zu 4 kr. empfiehlt

Th. Klunzinger.

Neuenbürg.

Auf dem Mühlen-W ö rt h kann Wäsche zum Trocknen aufgehängt werden per Wasche 6 kr.

Kronik.

Deutschland.

Württemberg

Stuttgart. Das Regierungsblatt vom 27. März enthält eine Verfügung des Mini­steriums des Innern, betreffend die polizeiliche Aufsicht auf den Verkehr Fleisch, wonach in Gemeinden, in welchen öffentliche Schlacht­häuser bestehen, daS große Vieh nur in ihnen geschlachtet werden darf; daS Schlachten des kleineren Viehs t der Kälber, Sckase und Schweine ) hat da, wo öffentl. Schlachthäuser bestehen, in der Regel gleichfalls daselbst stattzufinden, es kann jedoch dessen Vornahme in den Schlacht­banken der Mezger dann gestattet werden, wenn der Verweisung desselben in das Schlachthaus überwiegende Schwierigkeiten entgegenstchen. In größeren Gemeinden, in welchen das Bedürt'niß es erfordert und die Umstände eS zulasten, sollen für das Schlachten des Viehü von den Gemein­den oder den Mezgern des Orts öffentliche Schlachthäuser an geeigneten Pläzen hergestellt werden. In jeder Gemeinde, in welcher ein regelmäßiger Verkebr mit Fleisch flatlfindet, ist eine Fleischschaukommiffion zu bestellen. Der Fleischschau unterliegt alles Fleisch, welches in der Gemeinde zum Verkaufe oder zur Benüzung

in Wirthschaften auSgebauen, so wie alle Fleisch- waaren, welche daselbst zunr Verkauf gebracht werden. Der Verkauf von Fleisch oder Fleisch- waaren, welche in einem gesundheitsschädlichen Zustande sich befinden, unterliegt den in dem Polizeistrafgeseze vom 2. Oke. 1839 Artikel 4t und 104 angedrohten Strafen. Den Gemeinde­behörden bleibt überlassen, die Fleischtare für verschiedene Fleischstücke desselben Tvieres ver­schieden festzusezen rc. l Sch. M.)

(Bekanntmachung, betreffend die Fruchtdurchschnittspreise.) Den Ka- mcralämtern wird hrewir eröffnet, daß die Frucht­durchschnittspreise vom 1. November 1859 bis 1. Februar 1860, in welchen die Naturalbe­soldungen der Kirchen- und Schuldiener rc. im Kalenderjahr 1860 zu bezahlen sind, folgender­maßen festgestellt wurden: Kernen 14 fl. 53 kr., Roggen 11 fl. 25 kr., Gerste 11 fl. 13 kr., Mischling 11 fl. 43 kr., Haber 5 fl. 54 kr. per Scheffel. Stuttgart, den 25. März 1860. K. Do- mänen-Direktion. Lienhardt.

Von der Enzquelle, 27. März. Seit meinem lezren Berichte hat der Winter noch­mals einen herzhaften Anlauf genommen. Vom 22.-26. folgte ein Schneegestöber auf daS an­dere, so daß über daö Gebirge hin ein neues Schneelager von mindestens drei Fuß Höhe auf dem alten liegt. Die durchbrochenen Schnee­dahnen sind durchweg so tief, daß man eine darin wandelnde Menschengestalt von mittlerer Größe von der Seite her nicht mehr erblicken kann. In die Waldungen einzuoringen, ist eine totale Unmöglichkeit« Ich muß wiederholen, daß wenn diese grandiosen Schneemassen, von denen bei dem lczten Thauwettcr, bei welchem es in den Thälern und »n milderem Klima regnete, noch kein Kubikfuß abschmolz, durch einen schnell eintretenden warmen Regen weggewaschen wür­den, nothwendigerweise eine gefährliche Ueber- schwemmung entstehen müßte. Diese Ungunst der Witterung fängt allmälig an, drückend auf unsere Verhältnisse zu wirken. (St. Anz.)

Bayern.

München, 23. März. Gutem Verneh­men nach haben Bayern und Württemberg bei der preußischen und anderen Zollvereins Regie­rungen die abermalige Erlassung eines Pferde« aus fuhr - Verbots in Antrag gebracht.

(B. Bl.)

Baden.

Karlsruhe, 23. März. Sicherem Ver­nehmen nach ist anläßlich der Verhandlungen über das Concordat von Seiten der Württem­berg i sch en Kammer das Ansuchen an un­sere zweite Kammer gestellt worden, für Mit­glieder jener eine Anzahl Pläze vorzubehalten. Wie wir weiter erfahren, soll diesem Ansuchen mit größter Zuvorkommenheit entsprochen wor­den styn. (B. L.)

Karlsruhe, 25. März. Wie verlautet, hätten die Wahlmänner Pforzheims ihre Auf-