Kronik.

Deutschland.

Württemberg

Bekanntmachung des Finanzministe­rium, betreffend den Einzug des alten Staatspapiergelds gegen neue Scheine.

Unter Verweisung auf die K. Verordnung vom 3. November und die Bekanntmachung deö Finanzministerium vom 16 Nov. v. I (Reg Bl. S. 253 ff) wird hiemii auf's Neue in Erinnerung gebracht, daß die Annahme und Einlösung des nach den Gesezen vom 1. Juli 1849 und 10. Mai 1850 ausgegebenen älteren wiirttembergischen StaatSpapiergeldes bei den in jener Bekanntmachung bezeichncten öffentlichen Kassen nur bis zum 31. Dezember I. I. fort- gesezt wird, und daß jenes alte Papiergeld mit diesem Termin seinen Werth verliert.

Stuttgart, den 28. Oktober 1859.

Knapp.

Stuttgart, 24. Okt. Es scheint rich­tig zu seyn, daß in der lezten Zeit Oesireich an mehrere (oder alle» deutsche Regierungen eine Depesche gerichtet hat, worin es die R e- form des Bundes nicht bloß für zulässig, sondern für dringlich erklärt. Die Existenz ei­ner solchen Note wird in gut unterrichteten Krei­sen mit Bestimmtheit behauptet. (K. Z.) Baden.

Vom Neckar, 27. Okt. Ein Vorspiel Dessen, was Baden von seinem Concordat zu erwarten hat, ist unlängst in Neckargmüud in Scene gesezt worden. Einem Brautpaare gemischter Conf.-fsion verweigerte der dortige ka­tholische Geistliche wegen der ihm mißliebigen

Bestimmung desselben über die Religio nserzieh- ung der Kinder beharrlich die Proklamation, so daß jenes endlich einen Ebevertrag-uach seinem Willen abschloß. Mit diesem Siege begnügte sich der katholische Geistliche aber noch nicht, sondern verhinderte durch die Versagung des Entlaßscheins auch noch die Trauung dieses Ehepaars durch den evangelischen Geistlichen, bis auch hierin die beiden Brautleute nachgaben und sich von ihm ehelich einsegnen ließen Diese sind nun allerdings durch ihre Nachgiebigkeit schneller zum Z ele gelangt, als wenn sie den langsamen Jnstanzenzug blS zu den Stufen des Thrones verfolgt hätten. Solcher Gewinn ist jedoch unstreitig von dem evangelischen Ehemann dadurch zu theuer erkauft, als baß von nun an nicht er, sondern der katholische Priester Herr in seinem Hause ist. Derartige Vorfälle wer­den sich ohne Zweifel leider! noch oft wieder­holen, und ebenso enden, wenn nicht durch Ein­führung der Civilehe allen derartigen Vera- tionen ein Ende gemacht wird. (F. I.)

Sachsen.

Aus Thüringen, 27. Okt. Welchen wohlthärigen Einfluß Eisenbahnen auf die l?e- benöverbältnisse haben, davon lieferte in diesen Tagen die thüringische Eisenbahn ihren Anwoh­nern einen schlagenden Beweis. Auf ihr be­wegte sich nämlich ein bedeutender Transport fetter ungarischer Schweine, deren Rest in Eisenach verkauft wurde. Die Verkäufer waren mit dem Erlös, die Käufer mit der Waare vollkommen zufrieden, und Erstere sicherten wie­derholte starke Zufuhr zu. Man hofft, daß da­durch ein Zurückweichen der hohen Flcischpreise in hiesiger Gegend erzielt werden wird.

Neuenbürg. Ergebniß des Fruchtmarkts am 22 u 29. Okt. 1859.

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l kr.

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Kernen,alter

41

83

124

87

37

16

_

15

39

15

1361

10

neuer

_

-

-

Gcm. Frucht Gerste

4

4

3

1

12

12

12

36

-

Haber

Erbsen

"

Ackcrbohnen

Luisen

Roggen

-

Summe

45

83

128

SO

38

1397

Brodtaxe nach dem Mittelpreis vom 22. u. 29. Okt. 1859 » 15 fl. 39 kr. und nach dem Mittelgewicht von 291 Pfund

4 Pfund weißes Kernenbrod kosten 13 kr. 1 Krcuzerweck muß wägen 6^/4 Loth.

Fleischtaxe vom 5 Okt. 1859 an:

Ochsrnfleisch 14 kr., Rindfleisch 12 kr., Kuhflcisch 12 kr., Kalbfleisch 10 kr., Hammelfleisch 9 kr. Schweinefleisch nnabgezogcn 13 kr., abgezogen 1L kr. Stadtschuldheiffcnamt Weßinger.

Redaktion, Druck und Verlag der M e c h'schen Buchdruckerei in Neuenbürg.