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die Stkftungspflege Licbenzell für ein Capital von 50 fl. ausgestellte Pfandschein wird ver­mißt.

Da die Schuld längst abgelöet ist, so er­gebt biemit an den unbekannten Besser des Pfandscheins die Aufforderung, seine etwaigen Ansprüche an denselben binnen 45 Tagen

hier geltend zu machen und zu erweisen, widri­genfalls der Pfandschein für kraftlos erklärt und die Löschung des Eintrags im Unterpfandsbuch von Beinbecg TH l.Bl. 127 ungeordnet werde» würde.

So beschlossen im K. Oberamtsgerichte Neuenbürg, den 29. Oktober 1859.

S t e t t n e r.

Bekanntmachung für Flößer.

Leztere werden daran erinnert, daß mit dem ll. kommenden Monats die Langbolz, flößerei für Heuer aufhören muß und Über­schreitungen dieses Termins der Bestrafung unter- liegen.

Neuenbürg, den 29. Oktbr. 1859.

K. Forstamt.

Lang.

Revier Langenbrand.

Holz-Verkauf

Bei dem in dem heutigen Enzthäler auf den 4. November angezeigten Verkauf fällt das Brennholz weg.

Neuenbürg, 29. Oktober 1859.

K. Forstamt.

Lang.

F o r st a m t W i l d b e r g.

Revier Naislach.

Wiederholter Holzverkauf.

Am Donnerstag den 3. November im Staatswald Hirschteich l.r V. Klafter buchene Prügel.

17V« tannene Prügel,

24'/« ,, tannene Neiöprügel.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Schlag.

Wildberg» 27. Oktober 1859.

K. Forstamt.

Niethammer.

F o r st a in t Wrldberg.

Revier Hirsau.

Buchenfiammbolz Verkauf.

Von dem im Schlag

Innerer Kohlberg

zum Hieb kommenden Buchenholz werden. Montag den l4. November

100 glattbuchene, zu Nuzhol; taugliche Stäm­me von 16 bis 35" Durchmesser und bis 55^ Länge auf dem Stock verkauft.

Die Zusammenkunft findet Morgens 9 Uhr auf dem neuen Weg rm Kohlberg statt und wird noch beigefügt, daß der Schlag der Wasser-, wie der Landstraße ganz nahe liegt.

Wildberg, den 28. Oktober 1859.

K. Forstamt.

Niethammer.

Neuenbürg.

Winter - Abend - Schule.

An die Stelle der Sonntags-Schule tritt für die männliche Jugend künftig eine Winter- Abend-Schule vom 1. November bis 1. April, welche Heuer am Miitwoch den 9. November beginnt, und wöchentlich zweimal am Montag und Mittwoch se von 7 dis 9 Uhr in dem Lehrzim- mer des Herrn Schulmeisters Hafner gehal­ten wird.

Zum Eintritt in diese Abendschule sind zwangsweise alle zum Besuch der seitherigen Sonntagsschule verpflichteten Jünglinge «.Volks- schulgesez Art 6.1 verbunden.

Der Besuch blos einer Zeichnungsschule befreit nicht von dieser Verpflichtung.

Lehrgegenstände sind: Lesen, Schreiben, hauptsächlich aber Rechnen und deutsche Sprache, beziehungsweise Aufsazlehre mit besonderer Be­rücksichtigung der Gewerbe.

Die Väter, Pfleger und Lehrmeister oder Dienstherren der pflichtigen Jünglinge werden aufgeforderr, leztere zum regelmäßigen Besuch dieser Schule anzuhallen. Ungerechtfertigte Ver­säumnisse werden bestraft.

Neben dieser Schule bleibt die gewerbliche Fortbildungsschule, an welcher Herr Reallebrer Friz den Unterricht besorgt, fortbestehen und wird in derselben gelehrt

während des ganzen Jahrs: Linear- und Freihand - Zeichnen am Sonntag Morgens bis zum Beginne des Gottesdienstes

am Mittwoch i ^ 1 bis 3 Uhr Nach-

Samstag j wtttags;

während des Winters vom 1. Novem­ber bis 1 April:

Realien, mit vorzugsweisem Bedacht auf ge­werbliches Rechnen und den Aufsaz am Dienstag und Freitag Abends von 7 bis 9 Uhr.

In diese Schule einzutreten steht Jedem frei, der in den leztgenannten Zweigen des Un­terrichts bei der Aufnahme-Prüfung genügende Vorkenntnisse bewährt oder sie bisher mit Erfolg besucht hat.

Die Abendschule beginnt mit der Aufnahme- Prüfung am Dienstag den 8. November Abends 7 Uhr im Lehrzimmer der Realschule.

Wer in die gewerbliche Fortbildungsschule eintritt, ist verbunden, sie während eines Winter- Kurses regelmäßig zu besuchen.

Diejenigen, welche eintreten wollen, wer­den aufgefordert, sich längstens bis 7. Novem­ber bei dem Hrn. Reallehrer Friz anzumelden.

Man ist der Hoffnung, daß beiderlei Ein­richtungen als nüzliche Pflanzstätten von den Einwohnern erkannt und ausgesucht werden.

Den !. November 1859.

Für die Ortsschulbehörde: Deean StadOchuldheiß

Eisenbach. Weßinger.