165

Der EnMäler.

Anzeiger unk» MlerhallmM-Rtalt für klas ganze Enzlhas nnkl kreisen rimgegend.

IVr. AN. Neuenbürg, Samstag den 14. Mai 18LN»

D«r iknzlhäler erscheint Mittwoch» und Samstaz». - Pre»s halbjährig hier und bei allen Polliimicr« l fi, Gttr «euendürs und nächste Uwgrbuiig adountrt mau dei der Red 'tiou. ««»wiirti-e bei ihre» veitrllunrea werdeu täglich angenommen. - <kiurii1n»>I,ebiihr für die Letle ater der»» X«»» tt l«.

AmtUches.

Neuenbürg.

Nachlebender Erlaß des K. Steuer-Colle­giums dekreffend die Brsteaerung des Capitalisten- Vereins in Stuttgart wird hicmit zur allge- meinen Kenntntß gebracht.

Den I I. Mai 1859.

K. Oberamt. K. Cameralamt. Bätzncr. Frey.

An die Oberämter u. Cameralämter.

Nach Erlaß des K. Finan;-Ministeriums vom 2. d. Mts. bat der Ministerral Narb im Vollmachtrnamen Seiner Majestät des Königs vermöge Entschließung vom 29. v. Mts. ge­nehmigt, daß vom 1 Juli 1859 an die Aktio- Capitalien des mit der Lebeiisveiflcheruiigs- und Ersparnißbank in Stuttgart verbundenen Kapi­talistenvereins, ausschließlich der Kapitalien sei­nes Reserve- und Dividenden stonts, von der Staats- Eapital- und Nentensteuer vorerst und insolange frei gelassen werben, als nicht eine Aenderung des Gesees vom 19. September 1852 auf drin ordentlichen Wege herbeigesührt seyn wird.

Dagegen haben die Mitglieder des Eapkta- listen-Vernns die Zinse» aus ihren Einlagen in den Capitalisten Verein vom 1. Juli 1859 an zu versteuern, es wird daher die entgegen- stchende Verfügung von, 31. Juli 1857 (A.-Bl. S. 184) bienrit aufgehoben.

Die Oberämtcr und Cameralämter werden angewiesen, diese Verfügung in angemessener Weise weiter zu verbreite», bei der nächsten Ein­kommenssteuer - Ausnahme aber sind diejenigen Mitglieder des Capitallsten-Vereins, welche als solche aus ihren früheren Passionen bekannt sind, specicll zur Faffion der Zinsen auS ihren Einlagen in den Capitalistenvercin aufzufordern.

Uebrigens wird seiner Zeit noch eine all­gemeine dlkßfällige Aufforderung an die Mit­

glieder dieses Vereins in den Staatsanzeiger erlassen werden.

Stuttgart, den 8. April 1859.

Auf besonderen Befehl: Sigel.

Neuenbürg.

Amortisation eines Pfandrechts- Eintrags.

In dem Unteres,rudsbuche der Gemeinde Schömberg lauft noch unter dem Namen des Philipp Jakob Kappt er, Webers von da ein Pfairvrcchtsoorbehalt des Jakob Böhner, Mau­rers von Schömberg, bezüglich siiaer 2 Kinder:

1. Anna Maria, verehelichte Weigel von Psorjhtim, nur. in Amerika und

2. Jakobine Böhner, seit 4 Jahren in Amerika

für 33 fl. Kaufschilling aF 3 Vrtl. 20 Nthn. Bau- u. Mäeefeld, dem sogenannten Hauoacker, vom 18. Septdr. 1849.

Dieser Kausschilling soll längst abbezahlt worden seyn, und es haben auch die eingewik- senen Gläubiger und zwar die Anna Maria Weigel in die Löschung von 16 fl 27 kr. cingewilligt, von der 2. Gläubigerin Jakobine Böhner aber liegen keine näheren Zahlungs- Ausweise vor.

Es werden deshalb namentlich die vorge­nannten und überhaupt alle Personen, welch? auf den Grund dieses Pfandrechts-Eintrags noch Ansprüche an den Schuldner Kappler machen zu könne» glauben, hiemik aufgefordert.dieß unter Vorlegung brr BeweiS-Documente binnen

90 Tagen

hier zu thun, widrigenfalls das Pfandrecht als erloschen erklärt, und dessen Löschung im Unter- pfanbsbuch angeordnet werben würde.

Neuenbürg, den 11. Mai 1859.

K. Oberamtsgericht. Stettner.