Der Enzthaler.
Anzeiger und Anlerhatlungs-Vtatt für das ganze Enzlhal und dessen Amgegend.
Mr. 8. Neuenbürg, Mittwoch den 26 . Januar L8AA.
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Amtliches.
Neuenbürg.
Rekrutirungssache.
Die vorläufige Prüfung der Berückst chtigungs. Ansprüche von Militärpflichtigen der Altersklasse 1859 nämlich der Ansprüche:
1. auf Befreiung (Art. 5 des Kriegsdienst- gesezes),
2. auf Zurückstellung wegen Familien-Verhältnissen,
3. auf Zurückstellung wegen Berufs,
4. auf Verwilligung einjähriger Dienstzeit, wird in den ersten Tagen deS nächsten Monats vorgenommen werden. Die Ortsvorsteher werden beauftragt die Detheiligten aufzufordern ihre Ansprüche» soweit sie nicht bereits geltend gemacht und mit den erforderlichen Urkunden belegt worden sind, alsbald bei dem Oberamt anzumelden und nach Vorschrift der §. §. 107, 108, 111 und 123 der Instruktion zu begründen.
Diejenigen, welche die Beweis- Urkunden persönlich übergeben oder Belehrung einholen wollen, haben sich am
Samstag den 5. Februar d. I.
Vor- oder Nachmittags auf der Oberamtskanzler einzufinden.
Den 22. Januar 1859.
K. Oberamt.
D ä tz n e r.
Neuenbürg.
Der Verkehr mit den Schafen auf der Markung Brozingen ist wieder freigegeben; es wird dies unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 9. Okt. v. I., Amtsbl. Nr. 81, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Den 24. Januar 1859.
K. Oberamt.
Akt. Braun, St.-B.
Verdingung von Straßenbau- Arbeiten.
Die Arbeiten zu Correktion der Steige vom Ort Loffenau, Oberamts Neuenbürg, bis zur sog. Kapelle gegen Herrenalb werden im Wege der Submission verliehen werden.
Es sind veranschlagt:
Die Planirungsarbeitknz« 9814 fl. 23 kr. die Chaussirungsarbeiten zu 5839 fl. 24 kr. die Kunstbauten zu 1330 fl. 28 kr.
zusammen — > 16,984 fl. 20 kr.
Von dem Kostenvoranschlage, den Zeichnungen und Accords-Gedlngungen kann bei dem Bauführer, Ingenieur Beigel zu Herrenalb Einsicht genommen werden.
Diejenigen, welche zu Uebernahme obiger Arbeiten geneigt sind, haben ihre Anerbietungen schriftlich, versiegelt, auf der Adresse genau als Anerbieten für die Loffenauer Straße bezeichnet im Falle eines Abstreichs in Procenten ausgedrückt, längstens bis
Freitag den 11. Februar 1859 Vormittags 10 Uhr
bei uns einzureichen, worauf eine Stunde später die urkundliche Eröffnung der Erklärungen, welcher auch die Submittenten anwohnen können, bei uns vorgenommen werden wird.
Die Anbietenden haben für ihre Erklärungen bis zum Zuschläge, welcher übrigens in Bälde erfolgen wird, zu haften.
Es werden nun tüchtige, cautionsfähize Unternehmer eingeladen, sich unter Beilegung ihrer Zeugnisse über Befähigung und Vermögen um obige Arbeiten zu bewerben.
Stuttgart, den 21. Januar 1859.
Ministerium des Innern,
Abtheilung für den Straßen- und Wasserbau.
Camerer.