Der Cnzthaler.

Anzeiger und Anterhakungs-Rtatt für das ganze Enzthat und dessen Amgegend.

^L. N6. Neuenbürg, Samstag den 4. December 1858»

Der Enzldulcr ertcheiut Mtttw«»,» und Samstag». - Pret» halbjiihrtg hier »u» bet alle« Vistiimrern l st. Für »icaeabUrg und »iiwste Umgebung abouutrt «a» bet der Redatttau, Lurwiirttge bet tdr«, Vaftiimteeu. Bestellungen werde» lügltch augeuomme». - EturüS«»g«gebübr für die Lette oder dere» dtaum !i lr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Dennach. Verschollener

Johann Matthäus Neuweiler, geboren am 11. November 1788, Sohn des weiland Jakob Neuweiler, gew. GassenwirthS in Den­nach seit 18 lO verschollen, hätte, wenn er noch leben würde, das 70te Lebensjahr zurückgelegt.

Es ergebt deshalb an ihn, sowie an etwaige diesseits unbekannte Erben desselben die Auffor­derung, binnen

90 Tagen

von heute an sich hier zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt angenommen und sein Vermögen den diesseits bekannten erbberechtigten Seitenverwandten desselben ausgefolgt werden würde.

Den 2. Dezember 1858.

K. Oberamtsgericht.

S tett ner.

Die Umlage des Amts- u. Gemeinde­schadens betreffend.

Bevor in den einzelnen Gemeinden die Umlage des Amtsschadens und des Gemeinde- schadens von 1858/59 vorgenommen wird, sind von den betreffenden Verwaltungs-Aktuaren in Folge des Gcsezes vom 5. Oktober 1858 Neg.- Dl. Nr. 15» Seite 206 und der Ministerial- Verfügung vom 7. Oktober 1858 das. S. 208

diejenigen Grundstücke, welche öffentlichen Die­nern als Besoldungsgenuß verliehen sind, aus den örtlichen Steuer-Catastern zu nehmen, gleich­viel ob solche erst in Gemäßheit des Gesezes vom 18. Juni 1849 oder schon früher ausge­nommen waren, und zwar ganz, da kein ein­ziger Besoldeter im hiesigen Bezirk so viel Güter im Besoldungsgenuß hat (Gefälle überhaupt nicht) von welchen dre StaatS-Steuer mehr als 10 fl. betragen würde. Ebenso sind Ge­bäude, welche öffentlichen Dienern mit Rück­sicht auf ihr Amt verliehen sind, auf gleiche Weise aus den örtlichen Steuer-Catastern zu entfernen. Das Dezirks-Cataster ist in beiden Beziehungen in entsprechender Weise bereits richtig gestellt worden.

Neuenbürg, den 29. November 1858.

K. Oberamt.

Dätzner.

Die Herren Schullehrer des Bezirks wer­den ersucht, die Beiträge für die Diöceian- Schullehrer-Leseges ell schüft pro 1858/59 von den betr. Cassen u. Mitgliedern in thun- licher Bälde gefälligst einzuzkehen und unter An­schluß einer Urkunde, welche sofort bescheinigt zurückgegeben werden wird, an die Unterzeichnete Stelle einzusenden.

Neuenbürg, 2. Dezember 1858.

K. Decanatamt.

M. Eisenbach.

Amts-Schadens-Umlage von 18 S 8SS.

An dem mit Genehmigung der K. Kreis-Negierung laut hohen Erlasses vom 30. Juni d. I. nach Beschluß der Amtsversammlung vom 7. Juni d. I. umzulegenden Amtsschaden für das Jahr 185859 von 3600 fl. betrifft es:

das Grund- und Gefall-Cataster von

178,001 fl. 59 kr. i» 0,856,915 kr. per fl. 2,512 fl. 11 kr., das Gebäude. Cataster von

1,913,090 fl. - kr. k 0,018596 kr. per fl. 592 fl. 55 kr.,

das Gewerbe-Cataster von

3.910 fl. 33 kr. ä 7,133 kr. per fl. 464 fl. 54 kr-,

Der Betreff der einzelnen Gemeinden wird hienach mitgetheilt.

Neuenbürg den 29. Np-ember 1858.

K. Oberamt. Dätzner.