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Der EnMaler.

Anzeiger unk) Anlerhallungs-Rlatt für das ganze Enzlhal nnk) dessen Umgegend.

^lL', NA. Neuenbürg, Mittwoch den 24. November 18A8.

Der Snztdiilcr erjchetul Mtnwvcds »u» Samftag«. - Preis halbiätzri, hier uub bei llSeu PiNiimtern I ft. Sür iitcllellbUrg u«d »»Sfte llmiebunz aboinrirt «au »et »er Redaktta», ««»»iirtiie bet ihre» Paftilmter». Seüellungeu werben rä,li<b au,euo««eu. - Sturttftuui-iebiidr iRr bte Zeile aber bereu biaum S kr.

Amtliches.

Lehrknrs für Schäfer in Hohenheim.

Um den Angehörigen des Schäferstandes Gelegenheit zu geben, über verschiedene wichti­gere Zweige ihres Berufs eine rationelle, auf die Fortschritte des Schäfereiwesens und der Wollindustrie berechnete Belehrung zu erlangen, wird im Laufe des bevorstehenden Winters (und zwar wahrscheinlich im Monat Februar) nach den Vorgängen der lezten Jahre in Hohen­heim wieder ein kurzer Lehrkurs für Schäfer stattflnden, in welchem den Theil- nehmern durch Schäferei-Inspektor Fritz unter entsprechender Beihilfe des Lehrerpersonals des Jnstituls über d e wichtigeren, beim Schäferei­wesen in Betracht kommenden Fragen ein ge­meinfaßlicher, soviel möglich auf Anschauung beruhender Unterricht ertheilt werden wird. Die­ser Unterricht wird ungefähr 18 Tage in An­spruch nehmen und sich verbreiten über ratio­nelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer in gesundem und krankem Zu­stande, über die Kennzeichen und die Behandlung der wichtigsten Schafkrankheiten mit anatomischen Demonstrationen, sodann über bessere Züchtungs- grundsäze und Auswahl der geeigneten Zucht- thiere, über die verschiedenen Eigenschaften der Wolle, die Wasch, Schur, Verpackung und son­stige Behandlung der Wolle, sowie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anlegung künstlicher Weiden. Indem man nun wißbegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fach strebende Schäfer zur Theilnahme einla­det, wird in Absicht auf die Eintrittsbe- dingungen Folgendes beigefügt: 1) Die Be­werber müssen mindestens das 20. Jahr zurück­gelegt haben. Jüngere werden nicht zugelassen. 2) Jeder Bewerber hat sich nicht nur über ein unbescholtenes Prädikat durch ein gemeinderäth- licheö Zcugniß, sondern auch über eine wenig­stens 4jährige, geordnete Dienstleistung in Schä­fereien auszuweisen. 3) Die Theilnahme an dem Lehrkurs ist durchaus unentgeldlich gestattet.

Dagegen bleibt es Sache der Theilnehmer, für Wohnung und Kost, wozu es im Ort und in der Nachbarschaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen. 4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung stattfinden, zu wel­cher jeder Theilnehmer zugelassen und im Fall befriedigender Erstehung der Prüfung mit dem Zeugniß einesgeprüften Schäfers" ver­sehen werden wird. Den Tüchtigsten derTbeil- nehmer werden zu ihrer weiteren Auszeichnung kleine Prämien verliehen werden. Die Bewer­bungen um Zulassung zu dem Lehrkurs sind im Laufe des Monats Dezember an die Direk­tion zu Hohenheim einzureichen, welche so­fort die einzelnen Bewerber über die erfolgte Entschließung und im Fall der Zulassung über den für Beginn des Kurses festgesezten Tag be­nachrichtigen wird. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in dieBe- zirks-Jntelligenzblätter ausgenommen werde.

Stuttgart, 12. November 1858.

Centralstelle für die Landwirthschast.

Für den Direktor: Oppel.

Neuenbürg.

Damit die Einnahmen und Ausgaben der Oberamtssparkasse inS Gleichgewicht kommen, hat die Amtsverfammlung am 1. vor. Monats beschlossen­es sollen vom 1. Januar 1859 an die Einlagen von allen in Privatdiensten stehenden Personen und unverheiratheten Lohnarbeitern, sowie von den Pfleg­schaften zu 4 "/o- alle übrigen Einlagen aber zu 3V- verzinst werden.

Nachdem die K. Kreisregierung diese Sta­tutenänderung unterm 12. d. M. unbeschadet des den Einlegern nach §. 5 der Statuten zu­stehenden Kündigungsrechts genehmigt hat, wer­den die Ortsvorsteher bcauffragt, den erwähn­ten Beschluß in ihren Gemeinden bekannt zu machen mit dem Anfügen, daß von allen den»