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Wer Enzlhäler.

Anzeiger und Anlerhakungs-Vtalt für das ganze Enzlhat und dessen Amgegend.

Mr. GA. Neuenbürg, Mittwoch den 18. August 1858.

Der Suzivliier erschetul MtttwolbS und Samstags. - Preis halbjährig hier und bei allen Poüämter» 1 ll. Für »tcuenbürg und sächsle Umgebung abonuirl mau bet der Redaktion, Auswärtige bei ihr«» Postämter», veüelluligcu uerdeu tägltch augeuommes. - SiurüSungSgeLübr sür die Zeile oder dere» Raum S kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Nach Dekret der K. Kreisregierung in Reut­lingen vom 2t. Juli d. I. ist die Amtsverwe- serei für das Oberamtsphysikat dahier Ober­amtswundarzt Dr. Presset übertragen worden. Es wird dies mit dem Anfügen bekannt ge­macht, daß am 13. d. M.Dr. Presset die Amts- verweserei übernommen hat.

Den 16. August 1658.

K. Oberamt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Verfügung betr. des Verfahren bei Auswanderungen.

Durch Erlaß der K. Kreis-Regierung vom 2. d. M. ist folgendes angeordnet worden:

Jede beabsichtigte Auswanderung muß vor dem wirklichen Wegzug des Auswandcrungslu- stigen mit dem Aufügen öffentlich bekannt ge­macht werden, daß etwaige Gläubiger auf die Wahrung ihrer Ansprüche an den Auswanderer innerhalb eines in der Regel auf 30 Tage zu bemessen den Termins Bedacht zu nehmen, wi­drigenfalls sie die aus der Unterlassung ent­springenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben. Diese Bekanntmachung geschieht durch das Oberamt.

Vor dem Ablauf dieses Termins darf dem Auswanderungslustigen nur in dem Falle der Paß oder die Entlassungsurkunde verabfolgt werden, wenn er nicht nur dafür Bürgschaft stellt, daß er binnen Jahresfrist vor den obrig­keitlichen Behörden des Königreichs Recht geben werde, sondern auch wegen Bezahlung aller etwa zur Anmeldung kommenden Schulden ge­nügende Sicherheit leistet. Indem diese Anord­nung veröffentlicht wird, werden die Orlsvor- steher angewiesen, Auswanderungslustige bei der Anmeldung ihres Vorhabens damit bekannt zu machen.

In den Fällen wo wegen des sofortigen Wegzugs Bürgschaft für Bezahlung der Schul­den gestellt wird, haben sich die Gemeinderäthe jedesmal über die Zahlungsfähigkeit der Bürgen zu äußern.

Den 17. August 1858.

K. Oberamt.

B ä tz n e r.

W i l d b a d.

Schnittwaaren - Verkauf.

Am Bartholomäi-Feiertage den 24. Aug. d. I. Vormittags 10 Uhr

verkauft die hiesige Gemeinde auf dem Nach­hause:

75 Stück reine u. halbreine gemeine Schiffbord,

2000 St. gute rauhe Schiffbord,

1400 St. gute rauhe Mittelbord,

200 St. 9" breite geringe rauhe Mittelbord gegen baare Bezahlung, wozu die Kaufsliebha­ber eingeladen werden. Die Schnittwaare sizt bei der städtischen Rennbachsägmühle.

Den 10. August 1858.

Stadtschuldbeissenamt.

Mittler.

Liebenzell.

Am Dienstag den 24. d. M. wird Morgens 10 Uhr auf hiesigem Rathhaus 1 zweistockigtes Wohnhaus, worin sich circ. 190(/ eichenes und tannenes Holz befinden, auf den Abbruch an den Meistbietenden verkauft werden.

Den 16. August 1858.

Stadt-Schuldheissenamt.

Rau.

2 a n g e n b r a n d. Holz-Verkauf.

Die Gemeinde Langenbrand verkauft am Dienstag den 24. d. M. Mittags 1 Uhr