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Wirkung, als wenn heutzutage im Laufe der Untersuchung sich die Unschuld des Angeklagten heransgestellt hat. Die Schöffen oder Richter spielten dabei freilich eine erbärmliche Rolle, und die Gerechtigkeit mußte Spießruthen laufen-
In diesem sehr einfachen Proceßverfahren gab cs jedoch einige Abweichungen. Es konnte nämlich der Streit noch weit schneller dadurch beendigt werden, daß der Ankläger den Gegner zum gerichtlichen Zweikampf forderte, oder, und dies galt namentlich, wenn Unfreie, für die ihr Herr nicht schwören wollte, oder Rechtlose verklagt worden waren, cs wurde die Ent- cheidung von den Richtern einem sogenannten Gottes- urihell anheimgestellt. Man legte also die Hände gänzlich in den Schooß, und holte sich die Entscheidung unmittelbar an dem Urquelle aller Gerechtigkeit.
Von diesen Gottesurtheilen, einer der außerordentlichsten und räthselhaftesten Erscheinungen tn der Geschichte der Menschen, verstatten mir die Leser, Einiges zu erzählen.
Die Ordalien oder Gottesurtheilc (ooäa,Ie, m-tollum, Urthel) gründeten sich auf die kindlich-gläubige Ueber- zeugung unserer Altvordern, daß die Gottheit den Unschuldigen nicht untergeben lassen werde, und sollte es auch zu diesem Behufe eines Wunders bedürfen. Kein Mittel war sonach einfacher, die Schuldlosigkeit eines Verdächtigten zu erproben, als daß man ihm Dinge anthat, die ihm nach allen Lehren der Erfahrung an Leib oder Leben schädigen mußten. Trat dieser üble Erfolg gleichwohl nicht ein, so hatte sich die Gottheit selbst dazwischen gelegt, und seine Unschuld offenbart. Die bekanntesten und üblichsten dieser Proben waren nun die sog. Feuerurt heile, die Wasserur- theilc, das Kreuzurtheil, die Probe mit dem geweihten Bissen und das Bahrgericht.
(Fortsezung folgt.)
In Nürnberg hat die Manie des Zopfab- scheidens einen neuen Industriezweig ins Leben gerufen. Der Nadlcrmeister Ditthorn verfertigt nämlich >
einen sogenannten Haarschuz aus Draht, welcher seinen Zweck eben so gut erfüllt, wie die bei Fechtübungen im Gebrauche stehenden vergitterten Bisire von Eisendraht das Gesicht vor Wunden in Schuz nehmen.
Studentenlied.
O braunes Bier in diesem Jahr,
Du junges, schwaches Naß! '
Fast brauchst du eine Kindsmagd gar,
Zu laufen aus dem Faß.
Du sprichst zum Gast mit trübem Fleh'n: Erbarm' dich mein, laß mich nicht stch'n! '' Vidrallala, Vidrallala, Vidrallala, la, la, la.
So oft ich noch, bei meiner Seel',
An bayrisch Bier gedacht, »-
Wie es das Herz uns so fidel,
Und warm den Magen macht,
Möcht' ich statt schwäbisch bayrisch seyn.
Das fiel mir sonst im Traum nicht ein. Vidrallala re.
Ihr Meister von der Brauerzunft!
Es wäre nicht zu früh', «
Nehmt endlich einmal an Vernunft,
Kocht Bier statt Huzelbrüh';
Gambrinus kommt als Nikolaus Und klopft euch sonst die Röcke aus.
Vidrallala re.
Gott sey's gedankt, daß St. Urban Bereitet unfern Most,
Denn kämen da die Brauer d'ran,
Gut' Nacht dann, Magentrost!
Sie nähmen Wasser ohne Hehl Und rührten's blos mit Rrbenpsähl'.
Vidrallala rc.
(Tüb. Ehr.)
Neuenbürg. Ergebnis des Fruchtmarkts am 23. Januar 1858
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Kernen
37
25
62
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44
14
40
14
36
14
36
263
8
Gem. Frucht
2
1
3
3
—
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11
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33
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Gerste
2
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2
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Haber
Erbs. u. Lins.
IV-
IV-
IV-
11
12
16
48
Roggen
1
1
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—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Ackcrvohnen
—
Summe
42
27V-
69V-
22'/-
47
312
48
Brodtaxe nach dem Mittelpreis vom 16. bis 23. Januar 1858 » 14 fl. 42 kr. und nach dem Mittelgewicht von 292 Pfund:
4 Pfund weißes Kernenbrod kosten 12 kr. 1 Krcuzerweck muß wägen 7 Loth.
Fleifchtaxe vom 7. September 1857 an:
Ochsenfleisch II kr., Rindfleisch 9 kr., Kuhflcisch 9 kr., Kalbfleisch 8 kr-, Hammelfleisch 10 kr. Schweinefleisch nnabgezogen 12 kr., abgezogen 11 kr. Stadtschuldheissenamt Weßinger.
Redaktion, Druck und «erlag der M r e h'schen Buchdruckerei in Neuenbürg.