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Der EnMaler.

Anzeiger «M Anterhallungs-Rtatt für das ganze Enzlhat und dessen Amgegend.

4N. Neuenbürg, Mittwoch den 24. Juni 1857.

Der «nztüiiler erschein» Mittwochs und Samstags. - Preis halbjährig hier und bei allen Postämter« 1 fl. Aiir Neuenbürg und nächste Umgebung -bonntrt mau bei der Redaktion, LnSwärtige bei ihre« Postämter». Bestellungen werde« täglich angenommen. - EinriistungSgebiihr für die Zeile oder deren dtanm S kr.

Amtliches.

Aufnahme

von Zöglingen in die Äckerbaufchule«.

Da mit dem Ablauf deü Schuljahrs 1856 57 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen zu Hobenheim, Ellwangen, Ochsenvausen und Kirchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, aufge­fordert, sich innerhalb 3 Woche», von heute an gerechnet, je bei dein Versteberamt derjenigen Ackerbauschule, in welche sie einzutreten wünschen, zu melden. Die Aufzunebmenden müssen das siebenzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, voll­kommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen land- wirchschaftlichen Arbeiren bereits vertraut seyn und lesen, schreiben und rechnen können, so wie auch die Fähigkiit besizen, einen populären Vortrag über Landwirthschaft gehörig aufzufassen. Kost, Wobnung und Unterricht erhalten dieselben frei, wogegen sie aber alle vorlvminenden Arbeiten nnentgelblich zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen haben, den vorgeschriebenen drei­jährigen Lehrkurs vollständig durchzumachen. Mir den unter obeiamtlichem Beibericht einzu- beförderndcn Eingaben ist ein Taus chet», Impf­schein, sowie ein Zrugniß des Geineinderarhs über den Stand und den etwaigen Grunddesiz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben seines Sohnes, über das HeimalhS- recht, das Prädikat und die Laufbahn des Auf- zunebmenben, sowie ferner darüber vorzulegen, welches Vermögen der Leztere von seinen Eltern dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den Besiz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht bat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibrmgen und nicht durch besonder« Erlaß zurückgewiesen werden, haben sich am Montag den 13. Juli d. I., Morgens 7 Uhr, zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim einzufinden. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vor­

stehende Bekanntmachung in die Jntellr'genzblätter ausgenommen werde.

Stuttgart, den 13. Juni 1857.

Centralstelle für die Landwirthschaft. Für den Vorstand: Regierungsrath Oppel.

Neuenbürg.

Hunde-Aufnahme.

In Gemäßheit des Gesezes vom 8. Sept. 1852 Reg.-Gl. S. 187 ff. muß die Auf­nahme der Hunde nach dem Stande vom 1. Iulid. I. wieder vorgenommen werden.

Die steuerpflichtigen Hundebesizer werden daher aufglfordert, die Hunde, welche sie am 1. Juli d. I. tnne haben, spätestens bis zum 15. Juli 1857 dem Acciser (Ortssteuerbeamten) bei Vermeidung der gesezlichen Strafe anzuzeigen.

Die Acciser haben nach Vorschrift der Finanz» ministerial-Versügung vom 7. Juni 1853 Reg.» Bl. S. 163 ff. unter Mitwirkung der Orts- vorsteher die Aufnahme der Hunde zu besorgen, wozu ihnen die nöthigen Tabellen bereits zuge- stelli worden sind.

Obige Aufforderung an die Hundebesizer ist von den Ortevorstebern am 1. Juli öffentlich bekannt zu machen.

Die Aufnahmeprotokolle nebst Vorgängen sind in Bälde und spätestens bis 31. Juli an das Kameralamt einzusenden.

Neuenbürg, den 2V. Juni 1857.

K. Oberamt und Kameralamt Neuenbürg.

Baur. Blessing.

Zugleich für das Kameralamt Hirsau.

Neuenbürg.

Die Jagdliebhaber werden hiemit benachrich­tigt, daß Jagdkarten für das Jahr 1857/58 angrkommen sind und gegen Einsendung der ab­gelaufenen und der gesezlichen Sportel ausge- sertigt werden.

Den 20. Juni 1857.

K. Oberamt.

Baur.