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HVl?. 58. Neuenbürg, Mittwoch den 23. Juli 1856.
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Amtliches.
Neuenbürg.
Nach den für die Gerichte bestehenden Vorschriften ist der Aufwand auf Kleidungsstücke, welche während der Haft eines Angeichuldigten von Seilen der Untersuchungs-Gerichte oder während der Straferstehung in einer Strafanstalt an Gefangene abgegeben werden, in dem Falle auf die Staatskasse zu übernehmen, wenn der betreffende Gefangene vermögeuslos ist. Diese Bestimmung kam seither auch dann zur ZI »Wendung, wenn der Gefangene ein Angehöriger des badischen Staates war, weil nach §. 31 des Jurisdictions-Vertrags mit dem Großherzogtbum Baden vom Jahr 1825 (Reg.-Bl. von 1826 S. 23) der Ersaz der durch die Untersuchung und Bestrafung ernes badischen Staatsangehörigen erwachsenen Kosten nur dann statifindet, wenn der Verurtherlte Vermögen besizt.
In einigen zur Kenntniß des K. Justiz-Ministeriums gekommenen Fällen, in welchen durch badische Behörden Kleidungsstücke an unvermög- ltche diesseitige Staats-Angehörige abgegeben worden sind, ist jedoch dasselbe Verfahren nicht immer eingehalten worden, indem vielmehr den Heimathbehörden der durch badis.be Gerichte ab- gcurtheckten Würlremberger der Ersaz des aus der Abgabe von Kleidungsstücken erwachsenen Kostenaufwandes angesonnen wurde.
Durch Vermittelung des K. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ist deßhalb neuerdings eine Weisung des großh. badischen Justiz- Ministeriums veranlaßt worden, daß künftighin ein Ersazanspnich für die an unvermögliche Würt- tembergische Sträflinge abgegebenen Kleidungsstücke an deren Heimaihgemeinden nicht mehr zu erheben, sondern der Kostenaufwand hiefür auf die Staatskasse zu übernehmen sey.
Hievon werden die Gemeinderäthe zur Nachachtung in Kenntniß gesetzt.
Den 21. Juni 1856.
K. Obkramt.
Baur.
Damit der Vorschrift gemäß die Rechnung von 18'X« abgeschlossen werden können ist es nöihig, baß folgende in dieselbe gehörende, beziehungsweise auf 1. August d. I. verfallene, Schuldigkeiten der Gemeinden sogleich, längstens aber dis 9. künftigen Monats, an die Oberamtspflege eingeliefert werden, wozu hiemit aufgekor- dert wird, und zwar von Beiuberg 45 fl. 45 kr. Gerndach 204 fl. 39 kr. Bieselsberg 50 fl. 4 kr. Dobel 196 fl. 50 kr. Enzklösterle 83 fl. 38 kr. Feldrennach 474 fl. 31 kr. Grunbach 94 fl. 30 kr. Herrenalb 488 fl. 21 kr. Höfen 200 fl. 45 kr. Jgelsloch 6 fl. Kapfenhardt 85 fl. 40 kr. Langenbrand 117 fl. 48 kr. Loffenau 83 fl. 40 kr. Maisenbach 96 fl. 47 kr. Neusaz 62 fl. 14 kr. Oberlengenharb 176 fl. 41 kr. Oberniebelsbach 95 fl. Oilenhausen 4 fl. Rothensohl 81 fl. 50 kr. Rudmersbach 44 fl. 49 kr. Salmbach 65 fl. 22 kr. Schömberg 167 fl. 6 kr. Schwann 90 fl. 49 kr. Schwarzenberg 79 fl. 50 Ir. Unterlengenhardt 50 fl. 49 kr. Unterniebelsbach 149 fl. 17 kr. Waldrennoch 78 fl. 19 kr. Wildbad 967 fl. 19 kr.
Zu Beurkundung der Abrechnung haben sämmtliche Gemeindepfleger (auch Diejenigen, welche bereits vollständig adgelicfert haben) selbst zu erscheinen.
Neuenbürg, den 21. Juli 1856.
Oberamis Pfleger Fischer.
Calmbach.
Fund-Anzeige.
Ein blautuchener Fuhrmanns-Mantel ist gefunden worden, der rechtmäßige Cigenthümer kann solchen mit jedem Tage beim Schuldheissen-Amt Calmbach abholen.
Schuldheiß Löffler.
Privatnachrichten.
Conweiler.
Dii Stiftungspflege Conweiler hat gegen gesezliche Versicherung 120 fl. auszuleihen.
Schulmeister Schwarz, Stiftungspfleger.