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Anzeiger nnd UMrhakMgs-Rlatt für das ganze Enzlhat und dessen Amgegend.
IVr. 4-V Nenenburg, Samstag den 21. Jum 18Z»G.
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Amtliches.
Neuenbürg.
Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Michael D engl er, Webermeisters von Feldrennach, werben die Schuldenliquidation und die gefezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Dienstag den 8. Juli d. I., Vormittags von 8 Uhr an, auf dem Rathhause in Feldrennach vorgenommen arerden.
Den Ortsvorstehern wird aufgegeben, die in dem Staats-Anzeiger für Württemberg erfolgte Vorladung mit den dort bezeichneten Rechts- nachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.
Den 7. Juni 1856-
K. Oberamtsgericht.
S t e t t n e r.
Neuenbürg.
Schuldenliquidation.
In der Gantsache des verstorbenen Gottfried Knöller, gewes. Aimsdieners in Neusa; werden die Schuldenliquidation und die damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Montag, den 14. Juli d. I., Vormittags 8 Uhr,
auf dem Nachhause in Neusaz vorgenommen werden.
Den Ortvorstehern wird aufgegeben, die Ln dem Staats-Anzeiger für Württemberg erfolgte Vorladung mit den dort bezeichneten Rechtsnachtheilen ihren Ortöangehörigen gehörig bekannt zu machen.
Den 11. Juni 1856.
K. Oberamtsgericht.
S t e t t n e r.
Neuenbürg.
Schulden-Liquidation.
In der Gantsache über den Nachlaß der verstarb. Johanne Beate geb. Beck, gewes. Wittwe des verstorb. Jakob Friedrich L u z gewes. Maurers in Herrenalb werden die Schuldenlrquida- tion und die gefezltch damit verbundenen weiteren Verhandlungen am
Montag den 21. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,
auf dem Nachhause in Herrenalb vorgenommen werden.
Den Ortsvorstehern wird aufgegeben, die in dem Staats-Anzeiger für Württemberg erfolgte Vorladung mit den dort bezeichneten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.
Den 19. Juni 1853.
K. Oberamtsgericht. l St et tn er.
Neuenbürg.
Aufruf un einen Verschollenen.
Johann Jakob Burghardt von Salmbach, geb. den 20. Oktober 1784, Wrttwer, Sohn des verstorbenen Georg Jäköb Burghatdt, gewes. Adlerwmhs in Eugelsbrand welcher im Jahr 1833 nach Amerika ausgewandert ist, ist seither verschollen.
Es ergeht nun an denselben oder an seine Descendenten die Aufforderung, sich binnen 90 Tagen,
von heute an gerechnet hier zu melden, widrigenfalls der Burghardt für todt erklärt und dessen Nachlaß seinen bekannten Jntestat-Erbrn ausgefolgt werden wird.
So beschlossen im K. Oberamts-Gericht Neuenbürg
Den 20. Juni 1856.
K. Oberamtsgericht. Stettner.