^ 1. Amts- und Nnzrigrblatt str den Bezirk Calw. 73. Jahrgang.
Silch^ut Dle-rsi-g«, Donnerstag« und Samstags. Die S-'nrückungSgebllhr betrügt tm Bezirk und in nächster Umgebung S P>g. dt« Zeile, weiter entsernt 12 Pfg.
Dienstag, den 4. Januar 1898.
Biertelsährltcher AbonnementSprei» in der Stadt Mk. 1.10 in« Hau« gebracht, Mi. I. Ib durch die Post bezogen im Bezirk, Außer Bezirk Mt. 1. SS.
Amtlich, HteLiMvtmachrmKM.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die größere Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in einigen Nachbarbezirken und die drohende Gefahr einer weiteren Verschleppung derselben innerhalb des diesseitigen Bezirks ist das Umhertreiben von Rindvieh und Schweine« im Hausierhandel innerhalb des Oberamtsbezirks Calw auf Grund des Z 30 Abs. 3 des Rüchsoiehseuchengesetzes bis auf Weiteres Verbote« worden.
Die Ortsbehörden werden beauftragt, hievon den Polizeibediensteten unter Eintrag in das Schult- heißenamtSprotokoll Eröffnung zu machen und im Fall der Zuwiderhandlung Strafanzeige zu erstatten.
Calw, den 31. Dezember 1897.
K. Oberamt.
Gottert, Amtm.
Die Zchultheißenämter bezw. OMehSrdeu
werden an die Vorlage der Sportelrechnung pro ult. Dez d. I. sowie der Regiebannachweisungen für das abgelaufene Vierteljahr, eventuell an Erstattung von Fehlanzeige« erinnert und zwar mit der Bezeichnung „portopfl. Dienstsache".
Calw, den 3l. Dezember 1897.
K. Oberamt. Gottert, Amtm.
Die Ortsbehörden für die Arbeiterverstcherimg
werden unter Hinweisung auf Art. 23 des Gesetzes betr. die Umlegung der Beiträge zu den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 30. Mai 1891 (Reg.-Bl. S. 151) und ZZ 16 und 17 der Min.-
Vsrf. vom 18. Juni 1891 (Reg.-Bl. S. 134) aufge- fordsrt, die vorgeschriebenen Katasternachweisungeu für das abgslaufene Jahr, zu welchen die Formulare in den nächsten Tagen hinausgegeben werden, aufzustellen und dieselben nebst Beilagen frühestens am 10. Januar, spätestens bis zum 1. Februar k.Js., als portopfl. D.-S. hieher einzussnden.
Calw, den 31. Dezember 1897.
K. Oberamt. Gottert, Amtm.
Dte Ortsbehörden
werden beauftragt, die vorgeschriebenen Berichte über die Vornahme der Gemeinderatswahlen spätestens bis 10. Januar d. I. zu erstatten, soweit solches noch nicht geschehen ist.
Calw, 3. Januar 1398.
K. Oberamt. Voelter.
Dir Standesämter
werden beauftragt, bis spätestens 15. Jan. 18S8 einen Auszug aus dem Sterberegister vom Kalenderjahr 1897, enthaltend alle Eintragungen von Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und außerhalb des Gemeindebezirks geboren sind, hieher vorzulegen. Die hiezu erforderlichen Formulare wurden den Standesämtern früher zugesendet. Fehlanzeigen sind nicht zu erstatten.
Calw, 3. Januar 1898.
K. Oberamt. Voelter.
Die Ortsbehörden
erhalten hiemit den Auftrag, das auf 31. Dez. abzuschließende Giiterbnchsprotokoll, soweit noch nicht
geschehen, alsbald abzuschließen (auch wenn keine Aende- rungen vorgekommcn sein sollten) und mit den neuen Meßurkunden längstens bis 10. Januar an die Kgl. Bezirksgeometerstelle einzusenden unter Bezeichnung als portopfl. D--S.
Wenn über eine angefallene Aenderung der vorgeschriebene Handriß mit Meßurkunde noch nicht beigebracht ist, so ist den Beteiligten zu deren Beibringung ein entsprechender Termin zu geben, welcher in Spalte 15 des Güterbuchsprotokolls eingetragen werden muß.
Calw, den 3. Januar 1898.
K. Oberamt.
Voelter.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Abhaltung eines Molkereikurses in Gerabrou«.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule zu Gerabronn ein sechstägiger Unterrichtskurs für Frauen und Mädchen abgehalten werden, in welchem die Teilnehmerinnen eine theoretisch-praktische Anleitung zur Gewinnung der Milch und zur Verwertung derselben mittelst der für die Haushaltung und den Handbetrieb der Molkerei vornehmlich in Betracht kommenden Verfahren erhalten sollen.
Der Unterricht in diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmerinnen an demselben verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach Anweisung des den Kurs leitenden Molkereiinstrukteurs zu verrichten; auch haben sie für Wohnung und Kost während ihres Aufenthalts in Gerabronn selbst zu sorgen.
Bedingung der Zulassung sind: zurückgelegtes sechzehntes Lebensjahr, Besitz der für
6 n s ^ 6 1 ^ H- Nachdruck verboten.
Herbst
Roman von Clarissa Lo hd e.
(Fortsetzung.)
Auch der Baurat wandte sogleich seinen Kopf aufhorchsnd nach dem gerade in der Mitte des weiten Raumes stehenden, vom Licht der Krone hell bestrahlten Tisch.
„Chick, starre doch nicht wie ein verliebtes Rhinozeros vor Dich hin" tönte eine neckende Stimme zu ihnen herüber.
Der so Angeredete zog es vor, nicht zu antworten, sondern wiegte sich weiter in seinem Stuhle auf und nieder, den Blick durch den starken Weingenuß etwas verschwommen zur Decks gerichtet.
„Sehr gut,'verliebtes Rhinozeros," rief ein Anderer hell auflachend. „Wie heißt denn seine Schöne?"
Der Intimus von Chick's, Referendar Hübner, warf sich sofort zu seinem Anwalt auf: „Laßt ihn," rief er. „Darin versteht er keinen Spaß, da kann er unangenehm werden, so sanft er auch sonst scheint."
„So lassen Sie ihn doch selbst antworten, Hübner" warf man dazwischen, er braucht keinen Vormund."
„Vielleicht doch," entgegnete Hübner. „Jedenfalls wäre es für ihn gut, er ließe sich von mir bevormunden."
„Und warum denn, wenn man fragen darf?"
„Weil ich ihn wirklich für im Stande halte, sich ernstlich zu verplempern."
„Ach, jetzt weiß ich," fiel ein Kamerad von Chicks, der auch in der Ge
sellschaft bei Gersdorfs gewesen war, mit schallender Stimme Hübner ms Worts: „Es lebe Otti, die niedliche Otti! Wie heißt sie doch weiter?"
„St," mahnte ein Anderer, der noch nüchterner war, sich unruhig umsehend, „man nenne hier keine Namen!"
„Na, Vornamen w:rdsn doch erlaubt sein," fuhr Hübner unbeirrt fort. „Verteufelt hübsche kleine Kröten übrigens, die beiden Schwestern, und gar nicht zimperlich, das gefällt mir I"
„Nun wenn sie ihnen so gefallen, warum grollen Sie nun der Leidenschaft wegen Hübner?"
„Ganz einfach, weil er die Mädels ernsthaft nimmt, und das darf man nicht."
„Hoho, ich glaubte doch zu hören, der Vater sei ein Mann von Stellung I"
„Das wohll Mir sogar recht bekannt; aber gerade deshalb muß ich Chick als Freund warnen. Ich weiß zuviel über die Famlie!"
„Ich bitte Dich," rief der junge Offizier jetzt, sich aus seiner nachlässigen Stellung aufrichtend und dem Freunde einen verweisenden Blick zuwersend, „sei nicht indiskret Hübner!"
„Pah, indiskret I Was die ganze Welt weiß, brauche ich nicht zu verheimlichen. Die Alte ist nämlich eine stadtbekannte Persönlichkeit. Wehe dem, der in ihr HauS kommt, er wird sofort mit kritischem Blick abgeschätzt, denn — hört, hört! sie teilt ihre Gäste sofort in Rubriken. In eine kommen alle unverheirateten, heiratsfähigen Männer unter die Etikette: zukünftiger Schwiegersohn! Diese werden mit Glacehandschuhen angefaßt und ihnen in jeder Weise geschmeichelt. Die übrigen, ob Mann, ob Weib, werden wieder geteilt, und zwar ganz einfach in die, die angepumpt oder nicht angepumpt werden können."
Ein schallendes Gelächter war die Antwort auf die Humoreske.
„Köstlich, also jeder wird angepumpt?"