264

nur an einem und demselben Tage der Woche zu öffnen. (Eine sehr zweckmäßige Verfügung.)

Württemberg.

Dienstnachrichten.

Seine Königliche Majestät haben übertragen:

die drei bei dem Ministerium des Innern erledig­ten Kanzlei-Assistenten-Stellen die eine dem Ober- amtsaktuar Gärttner, Verweser derselben, die andere dem Oberamtsaktuar Beuerlein, Ver­weser derselben, und die dritte dem Verweser derselben, Oberamtsaktuar Ackermann, die erl. Aktuarsstelle bei dem OberamtSgerichte Neresheim dem Referendär erster Klaffe Clemens von Dörzbach, OA. Künzelsau, die erl. Stelle eines Rektors und ersten Lehrers an der lateinischen Schule iu Reutlingen dem Professoratsverweser an dem Gymnasium zu Stuttgart Jordan,

die ev. Pfarrei Aich, Dek. Nürtingen, dem Pfarrer Elwert in Thalheim, Dek. Tübingen, die ev. Pfarrei Gültlingen, Dek. Nagold, dem Präzeptor Schweitzer in Calw, die ev. Helfersstelle in Schorndorf dem Stadt­vikar in Stuttgart, Repetenten Klett, die ev. Helfersftelle in Münsingen dem Repe­tenten Haug an dem evangelischen Seminar in Tübingen;

in Pensionsftand versezt: den ev. Dekan und Stadtpfarrer Fraas in Ba­lingen, seinem Ansuchen gemäß;

bestätigt:

die dem Kandidaten Gustav Metzger aus Schroz- berg ertheilte patronatische Nomination zu der ev. Pfarrei Ohrnbcrg, Dek. Oehringen.

Diensterledigungen.

Das in der zweiten Gehaltsklasse stehende Gcrichtsnotariat Nürtingen. Die Aktuarsstelle bei dem Oberamte Gaildorf.

Sizung der Kammer der Abgeordneten wurde eine K. Verordnung verlesen, durch welche die gegenwärtige Ständcversammlung aufgelöst und das Ausschreiben neuer Wahlen sich Vorbehalten wird. Der Hauptinhalt der K. Verordnung ist folgender: Nachdem bei einem großen Theile der Vorlagen der K. Regierung von der Tä­tigkeit der dermaligcn Stäudeversammlung solche Ergebnisse nicht zu erwarte» gewesen, wie sie itzi wohlverstandenen Interesse des Landes wünschens- werth scyen, so werde 1) die gegenwärtige Stände- versammlung aufgelöst; 2) die Wirksamkeit des gegenwärtigen Landtags höre Hiemil auf, ausge­nommen die Vornahme der Wahl des ständischen Ausschusses; 3) nach Maßgabe des § l86 der Verf.-Urkunde werde eine neue Wahl angeord- net und hierüber das Geeignete verfügt werden.

Baden.

Pforzheim, l7. Aug. Seitdem de» gottes­dienstlichen Versammlungen der sogenannten Alt­lutheraner unserer Gegend keine Hindernisse mehr in den Weg gelegt werden und den elben sogar gestattet ist, sich durch besondere Gerstliche pastoriren zu lassen, scheint das Interesse an dieser Sache bei Vielen abgenommen z^l haben, und es soll, wie man vernimmt, noch sehr dahin stehen, ob von der cingeräumteu Freiheit und der erhaltenen Erlaubniß auch nur in vollem Um­fange Gebrauch gemacht wird. Es dürste sich also von Neuem bestätigen, daß das Gewährcn- lassen, natürlich so weit cs sich mit Gesez und Ordnung verträgt, oft das beste Mietet ist, ex­tremen Bestrebungen ihre Spize abzubrechen und . dadurch den Hauptrei; zu benehmen. Mittler­weile hat Pfarrer Haag in einem gedruckten Flugblatt, das aber direkt weder den Name» des Verfassers, noch die Angabe des Druckortes enthält, von seinen Anhängern Abschied ge- ^ nommen. sSchw. MI

Stuttgart, 20. August. In der 329.

Neuenbürg. Ergebnis! des Fruchtmarkts am 18 August 1855.

Getreide-

Gattungen.

Vori­

ger

Rest.

fl-

Neue

Zufuhr

Schfl.

Ge-

sammt-

Betrag

Schfl.

'Heutig. ! Ver­kauf.

! Schfl.

Im

Rest

geblieb

Schfl.

Höchster Durchschnitts- Preis, fl. I kr.

Wahrer

Mittelpreis.

fl. ' kr.

Niederster Durchschnitts- Preis, fl- ! kr.

Verkaufs-

Summe.

fl. l kr.

Kernen, alter

5

5

5

22

24

22

24

22

24

112

Gem. Frucht

Gerste

Haber

Ackerbohnen

2

2

-

Summe

2

5

7

5

2

112

-

In Vergleichung gegen die Schranne am 11. August ist der Mittelpreis des Kernens höher um 54 kr.

Brodtaxe vom 29. Juli 1855 an:

nach dem Mittelpreis der Schranne am 4. u. 11. August von 21 fl. 42 kr.

4 Pfund weißes Kernenbrod 18 kr. 1 Kreuzerweck muß wägen 4V« Loth.

Fleischtaxe vom 15. Mai 1855 an:

Ochsenfleisch.. 12 kr. , Hammelfleisch.. 9 kr.

Rindfleisch .......... 10 kr. Schweinefleisch unabgezogcn .... 14 kr.

Kuhfleisch........... 10 kr. I abgezogen.13 kr.

Kalbfleisch.. 8 kr. i Stadt-Schuldheissenamt. Weßinger.

Redaktion, Druck und Verlag der Meeh'schen Buchdruckcrei in Neuenbürg.