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Der Enztyaler.

AliMgrr und Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.

^Vr. ST. Neuenbürg, Mittwoch den 15. August 18AA.

Der Enzthäler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern t ff. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgcbühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

N e u e n b ü r g.

Vermißter Pfandschein.

Der unbekannte Inhaber eines am 2 März 1843 von wid. Johannes Aechtler, Taglöhner von Rothensohl und seiner Ehefrau, gegen Elias Barth in Calmbach, für ein Kapital von 300 fl. ausgestellten und von diesem Gläubiger an Johann Georg Burkhardt in Würzbach, OA Calw, cednten Pfandscheins, wirb hlemit aufgefordert, seine Ansprüche an diese Schuld- Urkunde

binNen 45 Tagen

dahier geltend zu machen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werben würde.

So beschlossen im K. Oberamtsgerichte Neuenbürg,

den II. August 1855.

Stettner.

Neuenbür g.

Vermißter Pfandschein.

Der unter'm 10. April >846 von Ferdinand Starker, früheren Mehlhändier dahier, gegen Wilhelm Starker, Schmiedmeister in Stutt­gart, für ein Kapital von 200 fl. ausgestellte und durch Cession an Schreinermeister Wilhelm Heinrich Reichert in Stuttgart übergegangene PflNdschein wild vermißt, und es ergeht nun an den etwaigen unbekannten Inhaber desselben hiemii die Aufforderung, seine Ansprüche au den fraglichen Pfand chcin

binnen 45 Tagen

hier geltend zu machen, n«'brigen falls derselbe auf Koste» des Gläubigers für kraftlos erklärt werden würde.

So beschaffen im K. Oberamtsgerichte Neuenbürg,

dem ll. August 1855.

Stettner.

Calw.

Nagold- und Enzflußsperre für die Flößerei.

Wegen Wasserbauten bei Pforzheim am Blechwöhr und weiter außrärts in der Nagvkd

bei Kohleröthal und in der kleinen Enz bei der Langeckwasserstube hat das K. Ministerium des Innern, Abteilung für Straßen- und Wasser­bau, die Sperre der Enz, kleinen Enz und der Nagold, in Bezug auf die Enz und die Nagold von der badischen Grenze aufwärts dieser Flüsse an für die Zeit vom 20. August bis 20. Sept. d. I. verfügt. Dieß ist den Flößern und Holz­händlern im Gebiet breser Flußstrecken unter dem Aussigen bekannt zu machen, daß bekannten Vorschriften nach in der Zwischenzeit kein Holz in den gedachten Flüssen liegen darf, sondern zuvor abgcsührl werden muß und daß nach eben denselben das Wiedereinlegen von Flößen oder einzelnen Gestöhren derselben in diesen Gewässern nicht früher, als drei Tage vor dem Schluffe der Sperre wieder beginnen darf.

Calw, den 11. August 1655.

K. Oberamt.

Bieselsberg.

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten.

Die Besizer solcher dinglicher! Rechte auf der Markung Bieselsberg, welche sich zum Ein­trag in die Gülerbücher eignen, werden andurch zu deren Anmeldung und Erweisung bei dem Unterzeichnetetr

innerhalb 30 Tagen,

von beute an, gufgefordert, oder es wird auf dieselben bei der derzeitigen neuen Gkiterbuchs- Anserligung nur in so weit Rücksicht genommen, als dieß die diesseitigen öffentlichen Bücher er­möglichen.

Den 6. August 1855.

Gemeinderath.

A. A. Güterbuchskommissär:

Verw,»Aktuar Ho sch.

Privatnachrichten.

Ein Mädchen, welchem die besten Zeugnisse zur Seite stehen, sucht bei einer geordneten Familie gegen ganz bescheidene Bedingungen unterzukomnicn.

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