Adliger und Ulltkrhallnngs-Natt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.
M»'. V. Neuenbürg, Mittwoch den 24. Januar 185K.
Der Enzthäler erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern l ff. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbür g.
Im Monat März d. I. wird eine Prüfung der Kandidaten für Müblschauer-Stellen bei der Kresrcgierung in Reutlingen startfinden.
Die Meldungen zu dieser Prüfung, welche durch bas Oberamt ernzusenden find, müssen mit einem Taufscheine und Zeugnissen über den Befiz eines Geineiiide-GenossenschaftSrechts, Prädikat und Bildungslaufbahn des Kandidaten belegt seyu.
Von dem Tag der Prüfung werden die Bewerber benachrichtigt werden.
De» 20. Januar 1855.
K. OberauN.
B a u r.
Da die Schuldklag-Prowkolle nicht überall zweckmäßig geführt werden, so wird in Folge höherer Weisung den Ortsvorstehern aufgcgeben, in fenen Protokollen nicht nur die Erklärung des Schuldners über die Anerkennung der eingeklagten Forderung, sondern auch die Ertheilung des Zahlungsbefehls, wobei zugleich in jedem einzelnen Fall die Exekution ausdrücklich anzu- droben ist. von dem Schuldner unterschreiben zu lassen und ist dies sofort von dem Onsvor- steher im Protokoll besonders zu beurkunden, sodann ist in diesem stets der Tag der Benachrichtigung des Gläubigers sowohl von dem er- thcilten Zahlungsbefehl als von der getroffenen Exekutions-Verfügung vorzumerken.
Hinsichtlich der Verwahrung der Testamente bei den Gemeinderälhen wird denselben die Vorschrift der Justiz-Ministerial-Versügung vom 19. Oktober 1846, Ziff. 4. «Negbl. S. 453) zu genauer Beobachtung eingeschärft.
Neuenbürg, den 2l. Januar 1855.
K. Oberamtsgericht.
Lindauer.
Calmbach.
Das Unterzeichnete wünscht einen braven 15jährigen Knaben bei einem Schneidermeister als Lehrling unterzubringen.
Das gkineinschasrli'che Amt.
Schömberg.
Gefundenes.
Bei der Unterzeichneten Stelle ist etwaS gefundenes Geld hinterlegt. Der rechtmäßige Eigenthümer desselben wird aufgefcrdert, binnen 10 Tagen seine An prüche geltend zu machen, widrigenfalls nach Vcrfluß dieser Frist lzu Gunsten des Finders verfügt werden wird.
Den 22. Januar 1855.
Schuldheiffenamt.
R e u t h e r.
Privatnachrichten.
Ellmendingen.
Der Unterzeichnete zeigt hiemit ergebenst an, daß bei ihm fortwährend
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Georg Ivos, Müller.
Gebrüder Leder'S --
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