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Der Enzthüler.
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Anzeiger und Unterhaltnngs-AlaU str das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
Hk»'. 8ES. Neuenbürg, Samstag den 7. Mai 18L3.
Der Enzthäler erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbiährig hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirl man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — EinrückungSgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Es ist dein K. Ministerium des Innern zur Kenntmß gekommen, daß der Art. 29 der Gewerbe-Ordnung von verschiedenen Oberämtern ungleich und theilwene dahin ausgelegt wird, daß bei Erkrankungen inländischer Hand- werksgehülfen ein Theil der Krankheitskosten unter allen Umständen auf die Zunflkasse des Orts, in welchem der Erkrankte zur Zeit der Erkrankung sich aufhielt, zu übernehmen sey.
Diese Auslegung ist nach der in verschiedenen Rekursfällen festgehaltenen Ansicht des Ministeriums unrichtig, da nach den ständischen Verhandlungen über den nunmehrigen Art. 29 der reviderten allgemeinen Gewerbe-Ordnung
Verhdlg. der 2. Kammer 1. Prot. 120,
S. 76 und 77.
durch diesen Gesezes-Artikel an dem in Württemberg allgemein gültigen Grundsaz, daß die Heimathgemeinde für die iiothweiidigen Krankheitskosten armer Angehöriger einzustehen hat, auch in Beziehung auf Gewerbe-Gehiilfen unmittelbar nicht abgeändcrt ist, vielmehr in diesem Artikel (vergl. auch Art. 9lZ. 3> nur theils bereits bestehende Anstalten zur Unlerstüzung kranker Gcwerbs-Gehülfen genehmigt, theils neue Einrichtungen dieser Art hervorgerufcn werden sollten, in welcher Beziehung übrigens die 88 38 und 85 der revidirten Instruktion zur Gewerbe-Ordnung vom 20. März 1851 nähere Vorschriften an die Hand geben, deren Vollziehung den Gemeinde- und Zunftbehörden empfohlen wird.
Den 4. Mai 1853. K. Oberamt.
Baur.
Forstamt Neuenbürg.
Das Einbinden von Langholz auf der großen und kleinen Enz und auf der Eyach ist von jezt an bis zum Abtrieb des ScheiterfloßeS bei Strafe zu unterlassen.
Neuenbürg, den 5. Mai 1853.
K. Forstamt.
Lang.
Diöeefan-Bereirr.
Am 9. Mai wird ein Pfarrverein in der Post zu Neuenbürg gehalten werden.
Zur Besprechung kommen die in der lezten Versammlung verabredeten, wie auch die von der Calwec Diöcese für die nächste Sprengels- Versammlung beantragten Gegenstände.
Wildbad, den 29. April 1853.
Der Vorstand.
Schömberg.
Liegenfchafts - Verkauf.
Die hienach benannte Liegenschaft des Friedrich Frey, Bürgers und Bauers dahier, wird am
Samstag den 21. Mai d. I., Nachmittags 1 Uhr,
auf hiesigem Ratbhause im Erekutionswege zum Verkaufe gebracht und wenn ein solcher nicht erzielt wird, ein Pachtversuch vorgenommcn werden.
Die Bedingungen werden am Tage der Versteigerung bekannt gemacht, wozu sich etwaige Kaufs- oder Pachtliebhaber einfinden wollen.
Gebä-u de: die Hälfte an
einem zweistöckigen Wohnhause sammt Keller und Anbau,
einem Keller, Wagen- und Holzhütte hinter dem Haus,
einer Scheuer sammt Streuhütte beim Haus;
Garten:
die Hälfte an:
1 Morgen V, Viertel 4V, Ruthen beim Haus,
2V- Viertel 15V« Ruthen allda; Wiesen:
die Hälfte an:
1 Morgen I V- Viertel 7 Ruthen beim Bachgäßle,
I V- Viertel 14V« Ruthen im Förtelthal, 1 Morgen 4 Ruthen allda;