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Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für das ganze Lnzthat nnd -essen Umgegend.
9N Neuenbürg, Mittwoch den 15. Dezember 1832.
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Amtlich e s.
Neuenbürg.
Zum Behuf der Prüfung des Ein- und Ausgangszoll-Tarifs und zur Würdigung der hierauf bezüglichen, einen genügenden Zollschuz begründenden Anträge bei der General-Konferenz des Zollvereins ist von der höheren Behörde die Anfertigung einer Fabriken- und Gewerbs- Statistik nach dem Stand vom 3. Dezember d. I. angevrdnet und es ist zur Bearbeitung dieses Gegenstandes der Oberamtspfleger Fischer dahier als Hülfsbeamter ausgestellt worden.
Den sämmtlichen Ortsvorstehern wird nun in dieser Hinsicht Folgendes aufgegeben:
I. Haben dieselben die Gewerbe-Steuer- Rollen ihrer Orte sogleich genau und sorgfältig zu durchgehen und in einem besonderen Verzeichn iß (nicht in der Steuerrolle selbst) diejenigen Veränderungen zu bemerken, welche sich seit der lezten Revision (oder dem lezten Steuersaz) bis zum 3. Dezember d. I. ergeben haben, insbesondere wenn Gewerbe ganz eingegangen, oder neue dazu gekommen sind, wenn die Zahl der Gehülfen (Gesellen, Lehrlinge) größer oder kleiner geworden ist, natürlich unter Angabe der neuen Zahl re. re.
II. Haben sie sofort die Gewerbe-Steuer- Rollewjsselbst mit?dem unter I. angeordneten Verzeichniß der Veränderungen längstens bis den 18. dieses Monats an den obengenannten Hülfsbeamten unfehlbar einzusenden.
II!. Längstens bis zum 22. dieses Monats haben sie sodann nach vorheriger gehöriger Untersuchung in einem besonderen Bericht an den Hülfsbeamten folgende Fragen nach dem Stand vom 3. Dezember d> I. zu beantworten:
1) Wie viele Weberstiihle sowohl für eigenen Gebrauch als für Lohn sind im Orte*) rm Gang? und zwar:
*) Unter Ort ist stets der Umfang der Gemeinde verstanden.
-4. als Hauptbeschäftigung:
а. zu Tüchern und Zeugen,
d. in Seide und Halbseide,
o. in Baumwolle und Halbbaumwolle,
б. in Leinen und Halbleinen,
e. in Wolle und Halbwolle,
k. zu Strumpfweberei und Strumpfwirkerei,
A. zu Bandweberci,
Ir. zu andern oben nicht genannten Gewerben.
dl.v. Hier bei a. bis b. muß jedesmal neben der Zahl der Stühle auch die Zahl der dabei beschäftigten Meister, Gehülfen und Lehrlinge angegeben werden.
8. als Nebenbeschäftigung: s. zu Leinwand,
I>. zu groben wollenen Zeugen, o. zu sonstigen Geweben.
2) Wie groß ist im Ort die Zahl der beschäftigten Meister, Gehülfen und Lehrlinge bei
Ä. Mahlmühlen,
I>. Oelmühlen,
«. Walkmühlen,
<1. Lohmühlen, e. Sägmühlen.
3) Wie groß ist im Ort die Zahl der beschäftigten Arbeiter bei
u. Bierbrauereien,
I). Branntweinbrennereien.
4) Wie viel befinden sich im Ort selbstständig von Handarbeit (im Gegensaz von Gewerben) lebende Personen als Taglöhner, Holzhauer» Straßenardeiter, Nähterinnen, Wäscherinnen rc. rc.
5) Wie groß ist im Ort die Zahl des männlichen Gesindes und zwar:
n. zur persönlichen Bequemlichkeit, als Bediente, Kutscher, Jäger, Gärtner, Köche rc. rc.
b. als Knechte und Jungen (außer denen bei den Gewerben) in der Landwirth- schaft, beim Vieh rc. rc.
6) Wie groß ist im Ort die Zahl des weiblichen Gesindes und zwar: