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der Huf- und Waffenschmiede am Donnerstag den 25. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr,

der Wagner am Freitag den 26. d. Mts.,

Vormittags 8 Uhr.

Sämmtliche Meister dieser Gewerbe werden aufgefordert, zu der festgesezten Zeit pünktlich auf dem Rathhause zu erscheinen. Zur Wahl der Zunftvorstcher wird die Abstimmung von wenigstens ^ der stimmberechtigten Meister erfordert; wer persönlich zu erscheinen verhindert ist, muß einen von seinem Ortsvorsteher beglaubigten Stimmzettel noch vor dem Schluffe der Wahl­handlung an den Vorsizenden übergeben; Ungehorsam und Versaumniß hierin würde besonders bestraft werden.

Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes ihren ortsangehörigen Meistern zeitig zu eröffnen. Den 5. November 1852. K. Oberamt. B a u r.

Neuenbürg.

Aushebung für das Jahr 1833.

Das Rekrutirungsgeschäft für das Jahr 1853 beginnt in jeder Gemeinde mit Entwerfung der Rekrutirungsliste am 1. Dezember d. I., was auf ortsübliche Weise iu den Gemeinden bekannt zu machen ist.

Die Aufzeichnung der Pflichtigen geschieht von Amtswegen. Die Pflichtigen selbst, sowie ihre Eltern oder Vormünder, haben aber eben­falls dafür zu sorgen, daß sie in die Rekruti- rungsliste derjenigen Gemeinde, der sic in Be­ziehung auf Militärpflichtigkeit angehören, ein­getragen werden,

Die Ortsbehörden werden zu pünktlicher Befolgung der Vorschriften des Gesezes vom 22. Mai 1843, Art. 1. 2. 19. 20. 24. 36. 37. 39. und der Instruktion vom 30. Dezember 1843 (Reg.-Bl. von 1844 S. 18 ff.) 88- 8 bis 29 aufgefordert.

Das für das Oberamt bestimmte Exemplar der Rekrutirungsliste ist nicht früher und nicht später als am 31. Dezember hieher einzu- senden.

Die Formulare zu den Listen werden am nächsten Mittwoch den Ortsvorstehern zukommen.

Den 5. Nov. 1852.

K. Oberamt.

B a ur.

Neuenbürg.

Nachdem der Stadtförster Schober die Agentur für die Deutsche Phönir- Gesellschaft in Frankfurt a. M. für Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brandschaden niedergelegt hat und solche den Gebrüdern Meeh in Neuenbürg übertragen worden ist, sind die lezteren als Agenten der oben genannten Versicherungsgesell­schaft für den hiesigen Oberamtsbezirk, mit Aus­nahme Wildbads, heute vom Oberamt bestätigt worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Den 5. November 1852.

K. Oberamt.

B a u r.

Oberamtsgericht Neuenbürg.

Schulden - Liquidationen.

In den hienach benannten Gantsachen wer­

den die Schuldenliquidationen und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nachbemerkten Tagen vorgenommen werden und zwar:

1) in der Gantsache des -h Gottfried Pfeifer, Webers in Rothensohl, am

Mittwoch den 24. November d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Nathhause daselbst;

2) in der Gantsache des Johann Michael Groß mann, Schlossermeisters in Feld- rennach, am

Donnerstag den 25. November d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst.

Den Schuldheissenämtern wird aufgegeben, die in dem Staalsanzeiger für Württemberg erfolgte Vorladung mit den dort bezeichneten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 27. Oktober 1852.

K. Oberamtsgericht.

Ger.Akt. Ganz Horn.

Neuenbürg.

Bau-Akkord für die untere Brücke über die Enz.

Diese Brücke soll wieder neu hergestellt werden und besagt hiefür der neue Ueberschlag:

Zimmerarbeit .... 593 fl. 44 kr.,

Schmiedarbeit .... 69 fl. 20 kr.,

Flaschnerarbeit .... 28 fl.kr.,

Maurerarbeit .... 54 fl. 22 kr.,

Anstricharbeit .... 98 fl. 20 kr.,

Pflasterarbeit .... 40 fl. kr.

Das erforderliche tannene und eichene Bau­holz wird von der Stadtgemeinde dazu gegeben und ist bereits vorhanden.

Die Verakkordirung wird auf dem Weg der Submission versucht und sind die schriftlichen Anträge, welche am 11. dieses Monats werden eröffnet werden, längstens bis

Mittwoch den 10. dieses Monats,

Abends 6 Uhr,

bei dem Stadtschuldheifsenamte oder der Stadt­pflege verschlossen einzureichen. Bei der lezteren befindet sich der Ueberschlag zur Einsicht auf­gelegt.

Bemerkt wird, daß mit der Zurüstung der Arbeiten sogleich nach erfolgtem stadträthlichem