Der EnztHaler.
Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
82. Neuenbürg, Samstag den 17. Oktober 1832.
Dieses Blatt erscheint se Mittwochs nnd Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern Ist.
Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliche s.
Forstamt Neuenbürg.
Revier Liebenzell.
Holz-Berka uf.
Am Mittwoch und Donnerstag den 20. und 2t. dieses Monats, werden aus den Staatswaldungen oberer Badwald und Hummelberg, zwischen Ernstmühl und Liebenzell gelegen, im Aufstreich verkauft: 444 Stämme Langholz, 552 Stücke Klozholz, Klafter eichene Scheiter, 3'/» Klafter dlo. Prügel, V« Klafter buchene Scheiter, 10 Klafter dto. Klozprügel, V. Klafter birkene dto-, V« Klafter aspene Prügel, 158'/- Klafter tannene Scheiter, 18 Klafter tannene Klozprügel, 21'/, Klafter dto. Neisprügel, 33'/- Klafter tannene Rinde, 50 Stücke eichene Wellen, 562 Stücke buchene Wellen, 5187 Stücke tannene Wellen.
Die Zusammenkunft findet fe Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Liebenzell statt und wird das Lang- und Klozholz zuerst zur Versteigerung gebracht werden.
Die Ortsvorsteher der Umgegend haben ihre OrtSangehörigen von der Vornahme dieses Verkaufs rechtzeitig in Kenntniß zu sezen.
Neuenbürg, den 12. Oktober 1852.
K. Forstamt.
Neuenbürg.
Aufforderung zur Anmeldung von Rechtsansprüchen in Bezug auf Zehenten und Gefälle.
Zur Ablösung sind theils von den Berechtigten, theils von den Pflichtigen angemeldet worden:
Zehenten:
1) der große, kleine und Noval-Zehente des Kameralamts Neuenbürg und der Pfarrei Langenbrand auf der Markung Gru n bach;
2) der große und Neubruch-Zehente des Kameralamts Hirsau auf der Markung Maisenbach und Zainen;
3) und 4) der große und Neubruch-Zehente des Kameralamts Hirsau auf den Markungen Oberlengenhardt und Unterlengenhardt;
5) der dem Kameralamt Neuenbürg zustehende Zehente auf dem Schraft'schen Lehengute zu Enzklö sterile;
6) die von dem Kameralamt Neuenbürg auf der Markung Enzklösterle zu beziehenden Zehent-Surrogat-Gelder.
Rechte Dritter, welche etwa auf diesen ab- zulösenden Zehenten haften (Gesez vom 17. Juni 1849 Art. 22.) oder ebenso auch Ansprüche auf dem Zehentbezuge für privatrechtliche Verbindlichkeiten zu besonderen Leistungen, z. B. Com- petenzen von Geistlichen, Lehrern und Meßnern, Baulichkeiten von Pfarrkirchen, Kapellen, Pfarr-, Schul- und Meßnerhäusern, für Friedhöfe, sonstige Kirchen- und Schul-Requisiten, Faselviehhaltung, (ged. Gesez Art. 27.) sind binnen 90 Tagen von heute an bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden; andernfalls gehen sie nicht auf das Ablösungs-Kapital über sofern sie nicht in den öffentlichen Büchern vorgemerkt sind.
8. Gefälle:
1) sämmtliche Martini-Gefälle des Kameral- amts Neuenbürg auf den Gütern der Markung Enzklösterle im Betrag von 17 fl. 4 kr.;
2) Hühner-, Bann-, Forst-, Heller-, Oel-, Meßnerlaib-Zinse im Betrag von 14 fl. 17 kr., Habergülten und Meßnerhaber im Betrag von 11 Sch. 3 V. 1 E., ferner Noggengülten im Betrag von 1 Sch. 1 Sr. 3V. 5 E. des Kameralamts Hirsau auf den Gütern, beziehungsweise Gebäuden der M arkung Maisenbach und Zainen;
3) Meßnerlaib-, Hühner-, Heller-, Bann-, Forst-, Wachs-Zinse im Betrag von 4 fl. 48 kr., Martinkgefälle im Betrag von 5 fl. 19 kr. Gült- und Meßnerhaber, im Betrag von 11 Sch. 2 Sr. 1 V. 4 E. des Kameralamts Hirsau auf den Güter»