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Anzeiger nnd Mnterhaltungs-^ str das ganze Enzthal nnd dessen Umgegend.

Neuenbürg, Mittwoch den 14. Januar 18Z2.

Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Auf den durch die Bitte mehrerer Pfarräm­ter herbeigeführten Antrag der beiden obersten Kirchenbehörden hat das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens an das Ministerium des Innern das Ansinnen gestellt, auszusprechen, daß diejenigen Stiftungen, auf deren Rechnung inzwischen das Regierungsblatt für die Pfarr­ämter angeschafft worden ist, auch verpflichtet seyen, für dieselben den Staatsanzeiger anzu­schaffen, da derselbe für die Pfarrämter wegen der mannigfachen auch für sie Interesse haben­den Verfügungen unentbehrlich sey, und die Verpflichtung der Stiftungen hiezu, wie sie schon an sich in der Natur der Sache und ihrer Verpflichtung, die amtlichen Bedürfnisse der Pfarrämter zu bestreiten, begründet sey, sich ins­besondere aus Punkt e der K. Verordnung vom 22. Januar 1807 ergebe.

Nachdem der K. Gchcimerath, welcher hie­rüber gehört worden ist, die Verpflichtung der Stiftungen für begründet erkannt hat, werden die gem. Aemter davon mit dem Auftrag in Kenntniß gesezt, den Staatsanzeiger sofort vom 1. d. M. an für die Pfarrämter auf Kosten der betreffenden Stiftungen zu bestellen und ihn wie die Regierungsblätter zu sammeln.

Bemerkt wird, daß der Preis eines Exem­plars des Sta.atsanzeigers für die Stiftungen vom 1. d. M. an auf 3 fl. 30 kr. sestgesezt werden wird.

Den 5. Januar 1852.

K. Oberamt.

B a u r.

Neuenbürg.

Von nachbenannten öffentlichen Rech­nern, welche vom Amt abgetreten und deren Rechnungen geprüft und abgehört sind, befinden sich die Dienstkautionsurkunden noch in Ver­wahrung des Oberamts. Um diese Urkunden zurückgeben zu können, werden die betreffenden Gemeinde- und Stiftungsräthe aufgefordert,

binnen 14 Tagen die nach §- 13 der Ministe- rialverfügung vom 8. Juli 1828 (Regbl. S. 604) erforderlichen Erklärungen hieher einzu­senden.

Den 10. Januar 1852.

K. Oberamt. Baur.

Namen der Rechner: Stadtbauverwaltcr Seeger in Neuenbürg. Gemeindepfleger H. Fieß in Arnbach.

I. Jäck daselbst.

I. Höll daselbst.

I. A. Kull von Bernbach.

Prvß in Calmbach.

Frölich in Conweiler.

Waldmeister M. Jäck daselbst.

jg. D. Jäck daselbst. Gemeindepfleger Bäuerle in Engelsbrand. Leihkassier Burghardt daselbst.

Gemeindepfleger Wurster in Enzklösterle.

Schwitzgäbele in Grunbach.

Friede. Gräßle in Herrenalb. Afterschlagrechner derselbe.

Gemeindepfleger Treiber in Höfen.

alt I. G. Bertsch in Jgelsloch. I. Bertsch daselbst.

Finter in Oberniebelsbach.

Großmann in Ottenhausen.

Weil in Salmbach.

Schmalz in Schwann.

Nothacker in Schwarzenberg.

Kling daselbst.

G. Glauner in Unterniebelsbach.

Dittler daselbst.

Fr. Keck Ln Waldrennach.

Schulbauverwalter Schwämmle in Maisenbach. Gemeindepfleger M. König in Dobel.

Bäzner in Rudmersbach.

Ehr. Fr. Knöller in Neusaz.

Stoll in Unterkollbach.

I. A. Schwämle in Maisenbach.

Ebner in Bernbach.

Lörcher in Unterlengenhardt.

Kugele daselbst.

Oelschläger in Langenbrand.