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Der Gnzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungs-Natt jnr das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

3 . Neuenbürg, Samstag den 10. Januar 1832 .

Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Es ist zur Kenntniß des Oberamts gebracht worden, daß auf dem Lande die Brodschau nicht überall vorschriftmäßig Vorgenommen werde und daß deßhalb das Brod häufig schlecht ge­backen oder im Gewicht zu leicht sey. Den Ortsvorstehern wird daher die unmangelhafte Handhabung der Brodbeschauer-Ordnung vom 14. Juli 1627 nachdrücklich eingeschärft. Ins­besondere ist die Brodschau, wenn sie von Erfolg seyn soll, jede Woche zwei- oder dreimal an Verschiedenen (nicht zum Voraus bestimmten) Tagen vorzunehmen und müssen die Strafbe­stimmungen der Brodbeschauer-Ordnung unnach- sschtlich in Anwendung gebracht werden. Wo dieses nicht ausreicht, ist auswärtigen Bäckern ^ das Hausiren im Ort zu gestatten.

Das Oberamt wird bei den Ruggerkchten über die diesfallsige Thätigkeit der Ortsvorsteher Rechenschaft verlangen.

Den 9. Januar 1852.

K. Oberamt.

B aur.

Loffenau,

Gerichtsbezirks Neuenbürg.

Gläubiger-Aufruf.

Bei der in der Berlaffenschaftssache des ge­storbenen Michael Adam, gewesenen Mahl­müllers und Gassenwirths von Loffenau, am Oktober v. I. gepflogenen Verhandlung der Theilungsbehörde wurde der Wittwe des Adam, nach Verzichtleistung der Kinder auf die väterliche Erbschaft, der Vermögensrest für ihre denselben übersteigende Beibringensforderung zugetheilt.

Diejenigen etwaigen Gläubiger des Adam, welche noch Ansprüche an den Dermögensnach- laß desselben machen zu können glauben, werden daher aufgefordert, solche binnen der Frist von 30 Tagen bei dem Amtsnotariat Wildbad anzu­melden und nachzuweisen, widrigenfalls ange­nommen werden würde, daß sie jene Verhand­

lung der Theilungsbehörde nach allen Beziehun­gen, insbesondere die Einweisung der Wittwe Adam in den Besiz des Bermögensrests an­erkennen.

So beschlossen im Königl. Oberamtsgericht Neuenbürg, den 31. Dezember 1851.

Lindauer.

Conferenzfache.

Die nächste Conferenz wird am Mittwoch den 14. Januar in Neuenbürg gehalten werden.

Herrenalb, den 6. Januar 1852.

Pfarrer Blum.

Unter Beziehung auf vorstehende Anzeige werden die Herren Schullehrer ersucht, die Bei­träge für die Diöcesan-Schullehrer-Lesegesellschaft pro 18"/ gefälligst von den betreffenden Con- tribuenten einzuziehen und bei der Conferenz am 14. d. M. abzugeben. Da auch ein Verkauf von Schriften aus der Lesegesellschaft stattfinden sollte, wird noch weiter um baldige Einsendung derselben, soweit ihre Circulation beendigt ist, gebeten.

Neuenbürg, den 7. Januar 1852.

K. Decanatamt.

N. Eisenbach.

Bezirks Wohlthätigkeits-Verein

In der gestern in Calmbach gehaltenen Versammlung wurde beschlossen, damit der Ausschuß die Vertheilung der vorhandenen Geldmittel zur Unterstüzung der hülfsbedürftigen Gemeinden dem Grade der Hülfsbedürftigkeit anzupassen in Stand gesezt werde, eine Auf­forderung an die gemeinschaftlichen Aemter er­gehen zu lassen, daß sie ihren Unterstüzungs- Gesuchen die Namens-Verzeichnisse ihrer hülfs- bedürftigsten Orts-Einwohner (nicht blos Orts - Bürger) nebst Notizen über ihre sonstigen Verhältnisse, sodann die Angabe der einzelnen Gemeinden und Personen bereits zugefloffenen Unterstüzungen, und der Art und Weise, wie sie die Unterstüzung zu verwenden gedenken, beizufügen haben, und es wurde der 17. Jan.