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Der Enzthüler.

Archer Md Unterhaitmgs-Dlatt str das ganze Eiythal und dessen Umgegend.

72. Neuenbürg, Mittwoch den 10. September 18Z1.

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Amtliches.

Neuenbürg.

Nachdem von Seiten des Ministeriälraths Ln Vollmachtsnamen Sr. Majestät des Königs den 21. v. Mts. genehmigt worden ist, daß zum Besten der in den ersten Tagen v. Mts. durch Ueberschwemmung beschädigten hülfsded ürf- tigen Staatsangehörigen in denjenigen Gemein­den des Landes, welche nicht selbst durch die­selbe betroffen worden sind, eine allgemeine Hauskollekte veranstaltet werde, so erhalten die gemeinschaftlichen Aemter derjenigen Orte des Bezirks, welche entweder ganz verschont geblie­ben oder doch nur wenig beschädigt sind, zu Folge Erlasses der Kreisregierung vom 27. v. Mts. den Auftrag, in dieser Beziehung das Nölhige einzuleiten.

Bei Veranstaltung der Kollekte sind ffeine offenen Verzeichnisse der Geber und ihrer Bei­träge anzuwenden, es hat vielmehr die Samm­lung der Geldbeiträge mittelst offener Büchsen zu geschehen, wobei es sich von selbst versteht, daß auch Gaben an Naturalien angenommen werden.

Wenn von einzelnen Gebern oder ganzen Gemeinden ihre Gaben nicht für einzelne Orte bestimmt werden, so fließen sie der von der Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins ver­anstalteten Sammlung zu.

Wegen Einsendung der Gelder, Verwerthung der Naturalien u. dergl. wird Bescheid von der Centralleitung Nachfolgen.

Der Zeitpunkt der Kollekte ist durch die gemeinschastl. Aemter unter Berücksichtigung der Zeit der Einheimsung der Früchte und sonstigen Verhältnisse festzusezen. Sollten in einzelnen Gemeinden bereits Hauskollekten vorgenommen worden se-n, so hat eine Wiederholung nicht stattzufinden.

Den S. Seht. 1651.

se. gem. Oberamt.

D a u r. M. Eis e nbach.

Neuenbürg.

Vermißter Pfandschein.

Der unbekannte Inhaber eines am 4. Ja­nuar 1822 von Jakob Friedrich Pfeiffer, Schu­ster in Bernbach, dem Christian Gottlob Grab in Pforzheim, für ein Kapital von 150 fl. ausge­stellten aber verloren gegangenenPfandscheins wird hiemit aufgefordert, seine Ansprüche an diese Urkunde binnen 45 Tagen dahier anzumelden, widrigenfalls dieselbe als kraftlos erklärt würde.

Den 3. September 1851.

K. Oberamtsgericht.

Ger.-Akt. Ganzhorn.

Neuenbürg.

E r k l ärung

In der Klagsache der Ehefrau des Schnei­dermeisters Brenner von Wildbad gegen Schuh­machermeister Weiß von da, wegen ehrenkrän» kendcn Bezüchts, wird hiemit auf den Wunsch der Klägerin und unter Zustimmung des Be­klagten veröffentlicht, daß Lezterer seine vor dem Hause der Klägerin über sie auszestossenen ehrenkränkeuden Aeußerungen als völlig unwahr zurückgenommen, auch die Klägerin deshalb vor Gericht um Verzeihung gebeten hat, und daß in Folge dessen dieselbe ihre Klage auf Bestra­fung beruhen gelassen hat.

Den 2. September 1851.

K. Oberamtsgericht.

Ger.Akt. Ganzhorn.

Forstamt Neuenbürg. Revier Schwann.

Holzverkaufsänderung.

Der auf Samstag den 13. dieses Monats ausgeschriebene Verkauf der Schläge Espach und Hummelberg, kann eingetretener Hinder­nisse wegen, erst am

Montag, den 15. d. Mts.,

Morgens 9 Uhr,

am gleichen Ort vorgenommen werden.

Den 6. Sept. 1851.

K. Forstamt.

Lang.