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Der En^tHaler.

Anzeiger nn- Unterhaltungs-Natt für das ganze Lnzthat und dessen Umgegend.

M 48. Neuenbürg, Mittwoch den 18 . Juni 18Z1.

Dieses Blatt erscheint re Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern Ist. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Erklärung.

In der Klagsache des Schuldheissen Philipp Messing er von Bi'rkenfeld, gegen Johann Messing er, Dielbauern von da wegen ehren­rührigen Berichts, wird hiemit aus Verlangen des Klägers und unter Zustimmung des Beklagten veröffentlicht, daß Legerer seine in der Krone in Eckstein, Oberamts Karlsruhe, ausgestoßenen ehrenkränkenden Aeußerungen als völlig unwahr und unbegründet zurückgenominen, auch den Kläger deßhalb vor Gericht um Verzeihung gebeten har und Paß in Folge dessen Klä­ger seine Klage auf Bestrafung beruhen ge­lassen hat.

Reuenbürg, den 13. Juni 1851.

K. Oberamtsgcricht.

Ger.Akt. Ganzhor n.

Altensteig, Stadt.

Floßanbindstätten betreffend.

Da es manchmal vorkommt, daß Holzhändler zur Zeit des erlaubten Langholzflößens die auf die Anbindstätten geführten Stämme längere Zeit un- eingebunden liegen lassen und auch mit eingebunde­nem Holz die Wasserstraße über Gebühr einengen oder versperren, so hat sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt gesehen, die Anordnung zu treffen, daß diejenigen Holzhändler, welche Lang­holz auf die hiesigen Anbindstätten führen lassen, solches binnen 4 bis 6 Wochen abzuräumcn haben, widrigenfalls der Säumige nicht nur eine Strafe von 6 Gulden, sondern auch die Vorkehrung zu erwarten hat, daß das Holz auf seine Kosten weggeschafft werde.

Zugleich wird andurch bekannt gemacht, daß diejenigen Holzhändker, welche schon seit geraumer Zeit Holländerholz und sonstige Floß­stämme auf der Anbindstätte beim Anker liegen haben, dieses binnen 14 Tagen, von heute an gerechnet, einzubinden oder wegzuräumen haben,

widrigenfalls auch gegen sie mit derselben Strafe wie oben angedroht, eingeschritten und von dem Holz nach Erforderniß zu Bezahlung der Strafe und Abräumungskosten gepfändet werden müßte.

Den 10. Juni 1851.

Für den Stadtrath: der Vorstand.

Speidel.

Arnbach.

Holz-Verkauf.

Am Donnerstag den 26. d. M., Vormittags von 6 Uhr an, werde» in dem hiesigen Gemcindewald 325 «stamme eichen Holz von 16' bis 50' lang, schöne Qualität, theils zu Holländer-, theils zu Küfer-, Säg- und Bauholz sich eignend, im öffentlichen Aufstreich verkauft.

Die Kaufsliebhaber wollen sich an gedachtem Tag und Stunde bei dem hiesigen Rathhause einsinden.

Die Kaufsbedingungen werden am Tage des Verkaufs bekannt gemacht.

Die Ortsvorsteher werden um die Bekannt­machung ersucht.

Den 14. Juni 1851.

Aus Auftrag des Gemeinderaths:

Schuldheiß König.

Birkenfeld.

Holz-Verkauf.

Nächsten Montag den 23. d. Mts. werden aus dem hiesigen Gemeindewald 44 Stücke Eichen, die sich zu Holländer-, Säg- und Bau­holz eignen, im öffentlichen Ausstreich verkauft.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Straße gegen Pforzheim am sogen. Burgweg­thor; wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Dm 17. Juni 1851.

Schuldheissenamt.

Weßinger.