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Die Zahlungsbedingungen sind: dre '/i baar und

die V- an Bartholomäi d. I.

Hiezu werden die Kaufsliebhaber einge­laden.

Den 7. Juni 1851.

Stadt-Schuldheissenamt.

Mittler.

Alten steig, Stadt. Floßanbindstätten betreffend

Da es manchmal vorkommt, daß Holzhändler zur Zeit des erlaubten Langholzflößens die auf die Anbindstätten geführten Stämme längere Zeit un­eingebunden liegen lassen und auch mit eingebunde­nem Holz die Wasserstraße über Gebühr einengen oder versperren, so hat sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt gesehen, die Anordnung zu treffen, daß diejenigen Holzhändler, welche Lang­holz auf die hiesigen Anbindstätten führen lassen, solches binnen 4 bis 6 Wochen abzuräumen haben, widrigenfalls der Säumige nicht nur eine Strafe von 6 Gulden, sondern auch die Vorkehrung zu erwarten hat, daß das Holz auf seine Kosten weggeschafft werde.

Zugleich wird andurch bekannt gemacht, daß diejenigen Holzhändler, welche schon seit geraumer Zeit Holländerholz und sonstige Floß- stamme auf der Anbindstätte beim Anker liegen haben, dieses binnen 14 Tagen, von heute an gerechnet, einzubinden oder wegzuräumen haben, widrigenfalls auch gegen sie mit derselben Strafe wie oben angedroht, eingeschritten und von dem Holz nach Erforderniß zu Bezahlung der Strafe und Abräumungskosten gepfändet werden müßte.

Den 10. Juni 1851.

Für den Stadtrath: der Vorstand.

Speidel.

Enzklöfterle.

Liegenschafts-Verkauf.

Oberamtsgerichtlichem Auftrag zufolge wird dem Johann Friedrich Stieringer, Zimmer­mann und Gemeindepffeger dahier, seine auf Enzthaler Markung liegende Wiese, bestehend in 2 Viertel im Lappbach, oben auf den Schleifweg, unten auf das Lappbächle, hinten auf Johann Georg Stieringer, vornen auf Georg Heselschwert stoßend, am Mittwoch den 18. d. Mts. auf dem hiesigen Rathhaus gegen gleich baare Bezahlung im Erekutionswege an den Meistbie­tenden verkauft, wozu die Liebhaber hiemit ein­geladen werden.

Den 6. Juni 1851.

Schuldheissenamk.

Nauschenberger.

Privatnachrichten.

Neuenbürg.

Mein Ellenwaarenlager ist, sowohl in Damen- als Herren-Äriikeln durchgängig mit dem Neuesten in Sommerwaaren durch eben erhaltene frische Sendungen vervollständigt (worunter ächtfarbige Zize von lOkr. an per Elle), weßhalb ich mich zu geneigtem Zuspruch em­pfehle.

t rr, I Li» «88.

Neuenbürg.

Bei günstiger Witterung findet am nächsten Sonntag musikalische Unterhaltung auf

dem Karcher'schen Bierkellcr statt, wozu hös- lichst einladet

Sradtmusikus Eise n m ann.

Ncuenb ü r g.

Das Heugras von circa 2V- Morgen in der Nähe der Stadt wird zu verkaufen gesucht.

Wo, sagt die Redaktion.

K r o n i k.

Deutschland.

Württemberg.

Stuttgart, 10. Juni. (18. Sizung der Ständekammer.) Eingegangen: Eine Petition von Frauen solcher Männer, welche als Ange­klagte in dem ProzeßBecher und Genossen" auf Hohenasperg in Haft sizen. Die Frauen bitten die Kammer, sich bei der Regierung zu verwenden, daß der langdauernde Prozeß, nach­dem jezt endlich die Verweifungserkenntniffe er­gangen sind, möglichst beschleunigt werde. Die Petition wird der Justizgesezgebuugskommission zu schleuniger Berichterstattung zugewiesen. Der Abgeordnete von Riedlingen, Kaufmann Menz aus Buchau wird für legitimirt erklärt. Nach einer Windigen, von 10 Uhr Morgens bis Abends 4 Uhr andauernden Sizung, wurde der Vertrag der Kgl. Staatsregierung mit dem Fürsten v. Thurn und Taris über die Auflösung des bestehenden Lehcnsverbandcs hinsichtlich der König!. Posten mit 78 gegen 2 Stimmen an­genommen.

Zum Schuldheissen in Bieselsberg ist er­nannt worden: Christian Lötterle von da.

Heilbronn, 10. Juni. Heute wurden hier an 'den Kamerzen im Hofe des K. Hallamts sowie an dem neuen Fabrikgebäude an der Neckargartacherstraße blühende Trauben gefunden.

Baden.

Durlach, 5. Juni. Am 19. Juni wird die fünfte evangelische Pfarrconferenz dahier ab- gehalte» werden. Zu derselben sind alle evan­gelische Geistliche des Großherzogthums einge- laden, welche auf den Grund der reformatori- schen Bekenntnisse an den Verhandlungen Theil nehmen wollen.

Redaktion, Druck und Verlag der Meeh'schen Buchdruckerei in Neuenbürg.