Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für das ganze Cnzthat und dellen Umgegend.
zthäler
A7. Neuenbürg, Samstag den 20. Juli 18ÄV.
Dieses Blatt erscheint je Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Forstamt Wildberg.
Reviere Naislach und Altburg.
Holz-Verkäufe.
Es werden unter den längst bestehenden Bedingungen zum Verkauf kommen:
1) im Revier Naislach
am Mittwoch den 24. d. Mts.: in dem Staatswald Wekenhardt Distrikte Blendberg und Kochsgarten,
697 Stücke Sägklöze mit 17,153 Cubikfuß, 268 Floßholzstämme mit 7014 Cubf., 2 V» Klafter buchene Scheiter, I V, Klafter dto. Prügel, 35 Klafter Nadelholzscheiter, 1'/, Klafter dto. Prügel, 39 Klafter weißtannene Rinde und 225 Stücke buchene Wellen.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf der neuen Vadstraße beim Kuchenbrückle;
2) im Revier Alt bürg
am Freitag und Samstag den 26. u. 27. d. M.:
in dem Staatswald Lützenhardt, Distrikt Glasberg, unweit Oberreichenbach,
1 Werkbuche, 371 Stücke Sägklöze mit 11,325 Cubf. , I V, Klafter buchene Scheiter, 2V, Klafter dto. Prügel, 88V, Klafter Nadelholzscheiter, 44V, Klafter dto. Prügel, 16V, Klafter weißtannene Rinde und 8437V- Stücke Nadelholzwellen.
Zusammenkunft je Morgens 8 Uhr im Schlag und wird noch bemerkt, daß am Freitag der Verkauf mit den Sägklöze« beginnt.
Die Ortsvorsteher wollen für rechtzeitige Bekanntmachung dieser Verkäufe Sorge tragen. Wildberg den 15. Juli 1850.
K. Forstamt.
G u n z e r t.
Gräfenhausen.
Fahrniß-Verkauf, Gläubiger- und Schuldner-Aufforderung.
Am Mittwoch den 24. d. Mts., von Morgens 8 Uhr an, wird in der Behausung des Maurer- und Stein- hauermcisters Grimmer in Obernhausen ein Fahrniß-Verkauf durch alle Rubriken gegen baare Bezahlung abgehalten.
Zum Verkauf kommt namentlich ein Maurerund Steinhauer-Handwerkzeug, sowie ein vollständiger Zeichnungs-Reißzeug und 1 Kuh.
Zugleich werden alle diejenigen, welche eine rechtliche Forderung an Grimmer zu machen haben, ebenso aber auch diejenigen, welche dessen Schuldner sind, aufgefordert, binnen 15 Tagen sich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden.
Die Herren Ortsvorsteher werden gebeten, Vorstehendes in ihren Gemeinden gefälligst bekannt machen lassen zu wollen.
Den 17. Juli 1850.
Schuldheissenamt.
G l a u n e r.
W r r v a t n a ch r i ch t e ir.
Höfen.
Auf mehrseitige Anregung und unter Hinweisung auf den Aufruf der Herren Duvernoy, Federer u. s. w. in Nro. 169 des Schwäbischen Merkurs u. Nr. 168 der Württenrbergischen Zeitung erkläre ich mich hiemit bereit, Beiträge für die Schleswig - Holsteiner anzunehmen und zu befördern.
Den 18. Juli 1850.
C. Klumpp.